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- #46
Wir haben unseren Steppy in D gekauft. Des wegen schrieb ich das wir rechtlich schon wissen das uns die Minderung zusteht. Nur die Höhe und der Händler machen uns noch Probleme.Hoffendlich kennt sich dein Anwalt mit dem Recht, welches im EU-Land, wo du das Auto gekauft hast, aus. Schaue
mal in deinen Kaufvertrag wo der Gerichtsstand ist.
Natürlich konnte die Werkstatt keinen Fehler im Fehlerspeicher finden. Da wird ein solcher Fehler auch nicht
hinterlegt. Weiterhin hat jeder Verkäufer das Recht den Mangel selbst zu beheben. Nach meiner Kenntnis auch
in einigen EU-Ländern.
Ich glaub nicht das der Händler da selbst dran werkeln darf. Er ist Händler und keine qualifizierte Werkstatt.
Und was sollte man dann beim Garantiegeber in diesem Fall DACIA sagen? Das der Händler auch schon dran rumgefummelt hat. Das würde ich nicht als sehr gute Idee halten.
Im Normafall wird man ja schon beim Kauf darauf hingewiesen bei Fehlern die Vertrgaswerkstatt aufzusuchen.