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das macht aus Sicherheitserwägungen bestimmt Sinn. Allerdings sollten Auto und Brief relativ gleichzeitig beim Händler eintreffen. Ich wundere mich hier auch die ganze Zeit, dass die Käufer überweisen sollen und angeblich erst dann der Brief von Dacia D angefordert wird. Da würde ich mich auch über den Dorn gezogen fühlen.So viel ich weis werden die Autos und die dazu gehörigen Papiere getrennt ausgeliefert.
Das ist richtig, nur die Bezahlung zu fordern, wenn die ZB 2 noch gar nicht im Haus ist ist ziemlich schräg.So viel ich weis werden die Autos und die dazu gehörigen Papiere getrennt ausgeliefert.
Denke ich langsam auch...Er hat das wirklich so rüber gebracht, als wäre das bei Dacia normal. Noch bin ich relativ entspannt ob der mich richtig verarscht hat. Weil...Das ist richtig, nur die Bezahlung zu fordern, wenn die ZB 2 noch gar nicht im Haus ist ist ziemlich schräg.
Laut Aussage mehrerer Dacia Händler, kann man seine Datsche in jeder zugelassenen Dacia Werkstatt zur Inspektion, Reparatur, Garantieleistungen, bringen.....Das mag sein, bestimmt auch noch viele mehr!
ABER
Hast Du irgendwann die Nase voll von dem Fahrzeug, weil ständig etwas anderes kaputt geht (und wir stecken ja alle nicht in den Fahrzeugen drin) und möchtest den Vertrag Rückabwicklen, so ist dies vom Gesetzgeber her nur möglich, wenn Du den Verkäufer im Zuge der Gewährleistung die Möglichkeit zur Reparatur gegeben hast!
Daher kann ich nur immer wieder warnen, während der Laufzeit der Gewährleistung irgendwo auf Hersteller-Garantie instand setzen zu lassen, wenn man dieses Recht nicht leichtfertig verspielen möchte!
Laut Aussage mehrerer Dacia Händler, kann man seine Datsche in jeder zugelassenen Dacia Werkstatt zur Inspektion, Reparatur, Garantieleistungen, bringen.....
Das ist richtig, nur die Bezahlung zu fordern, wenn die ZB 2 noch gar nicht im Haus ist ist ziemlich schräg.
Ich frage mich, woher bekommt der Hersteller die Zulassung Teil 2 und wann bekommt er diese?
COC Papiere oder die ZB II
@Geissbock66:
Las dich nicht verrückt machen. Ich hoffe das du den Dokker in ein oder zwei Tagen hast und in zwei Wochen schon darüber lachen kannst.
Beste Grüße
Tobi
Und trotzdem gehe ich zu meinem Verkäufer nur mit Bauchschmerzen. Ich habe nunmal kein Vertrauen mehr in dieses AH, das erschwert das ganze nunmal. BGB hin oder her, du hast recht, aber mein AH ist ein *** , weil er Dacia Käufer behandelt wie Menschen 2ter klasse.Stimmt und das nicht verstehen wollen ist eben das Problem!
Im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages schreibt das BGB vor, dass der Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten haben muss!
Hat er diese Möglichkeit nicht erhalten, wird eine Rückabwicklung schwer bis unmöglich!
Durch eine Inanspruchnahme der Garantie sind am Fahrzeug Veränderung eingetreten, die nicht mehr dem verkauften Zustand entsprechen und wo nicht dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde, damit kann er sich (und oft genug passiert) erfolgreich einer Rückabwicklung entziehen und der Kunde muss mit dem Fahrzeug weiter leben!
Ich kann nur immer wieder das selbe runterlaiern:
Im Falle eines Fehler immer dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen! Das hat nichts mit Service oder dem Tausch von Verschleißteilen zu tun, sondern bei vorliegen von Problemen!