Die Garantie wird vorbei sein. Die Bedingungen sind doch eindeutig.Nun ich war ja bemüht die Inspektion fristgerecht durchzuführen, bis auf die Inspektion der Gasanlage ist ja auch alles gemacht worden. Und wenn der Hersteller nicht in der Lage ist mein Fahrzeug nach Vorgabe zu warten weil er dafür keine Fachkräfte schult dann sehe ich da weniger ein Verschulden auf meiner Seite als ein „Organisationsverschulden“. Das die Inspektion der Gasanlage nun mittlerweile fast 10t km überschritten ist liegt daran das ich Vielfahrer bin. Weiterhin sind meine Bemühungen eine Werkstatt zu finden ja protokolliert, spätestens über den häufigen Kontakt zum Kundendienst und ich habe meine Vertragswerkstatt gebeten es bei der Inspektion zu protokollieren dass man im Haus keine GAP durchführen kann und auch nicht in der Lage ist mir eine Alternative Werkstatt zu nennen. Zum Glück bin ich gut Rechtsschutzversicherung
Man muss sich "rechtzeitig" um einen Termin kümmern!
Da nützt auch die Rechtsschutzversicherung nichts.
Der Hersteller kann nur schulen, wenn die Werkstätten Leute dahin schicken.
Wenn der Betrieb aber nur wenige LPG Kunden hat, spart man sich das.
Das gleiche beim Elektro Auto (Zoe), da darf auch kein nicht Qualifizierter an den E-Antrieb.
Gruss Peter