KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]

Lösung
Es gibt und es gab keinen speziellen Kfz Steuersatz für monovalenten Gasantrrieb.
erdgasfahrer-forum.de :: Thema anzeigen - Contra Monovalent?

1) Bei Besteuerung nach Hubraum ist der Steuerbetrag gleich.

2) Bei Besteuerung nach CO² kann der Steuerbetrag bei Gasfahrzeugen kleiner sein:
Kraftfahrt Bundesamt
Nach Punkt V.7 in der Zulassung wird der CO² Faktor der Kfz Steuer berechnet:
Kraftfahrt-Bundesamt schrieb:
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” oder aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd- bzw. Flüssiggas) ist der kleinste kombinierte Wert zu übernehmen. ...
, ich will nur wissen ob die Berechnung korrekt ist.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Um da ein belastbare Aussage treffen zu können, müsstest du ein Bild der Seite Nr.4 des CoC deines Fahrzeuges hier einstellen. Von Interesse sind die Angaben unter Punkt: 4

156 EUR Kfz-Steuer => CO2-Wert: 156 g/km in V.7 der Zulassungsbescheinigung
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo drei-x

mal sehen ob der Upload klappt.
Stimmt, in der Zulassung steht bei V7 der Wert 156.

Sorry, die Datei ist zu groß, welche Dateigrösse ist für den Upload max. zulässig ?
 
hab die datei mal verkleinert, hoffentlich ist noch alles lesbar
 

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Da steht 109 g/km

Hier die Werte deines Fahrzeuges eingeben:
Kfz-Steuer-Rechner - Bundesfinanzministerium - Service

Bei mir kommt da 48 EUR Kfz-Steuer raus ...

Und 156 g/km kann ich nirgendwo entdecken ...
Hast du CoC bei der Zulassung vorgelegt?
Wurde von der Zulassungsstelle ein falscher KBA Datensatz verwendet?


Zwischenablage01.jpg
 
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Danke für deine Hilfe.
Nach dem Wert hätte ich ja nur 48 € KFZ steuer, ist wohl bissel wenig.
Auf jeden Fall werd ich bei der zuständigen Zulassungsstelle mal vorsprechen und um Korrektur bitten.
Falls bitten nicht hilft, mal sehen was mir dann noch einfällt :teacher:
 
Nach dem Wert hätte ich ja nur 48 € KFZ steuer, ist wohl bissel wenig.

Nö, das sollte schon passen für einen TCe100 Eco-G (mit LPG)
Dacia forciert LPG Fahrzeuge nicht aus Witz.

Noch ein Tipp, gehe möglichst umgehend zur Zulassungsstelle und lass es korrigieren.
Die Korrektur senkt die Steuerlast nicht rückwirkend, die Neuberechnung erfolgt ab Tag der Korrektur durch die Zulassungsstelle.


Zwischenablage02.jpg

Kraftfahrt-Bundesamt - Zentrale Register - Regelungen zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
dort:
Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II
 
Zuletzt bearbeitet:
Moinsen, TCE 100 Eco G mein Bescheid sind 97 Euronen

Kein Wunder du hast einen Stepway -> mehr Verbrauch -> mehr CO2 -> mehr Steuer.
Und ist trotzdem falsch.
Auch wir haben den Sandero 3 Stepway Eco-G. Und natürlich wurde auch bei uns erstmal in V.7 falsch der Benzin-CO2-Wert (132g/km) eingetragen, was zu der falschen KFZ-Steuer von 97€/Jahr geführt hat. Gegen den Bescheid hatte ich natürlich umgehend Widerspruch eingelegt.

Da das Autohaus zugelassen hat, hatte ich das am Tag nach der Übernahme natürlich schon reklamiert und die zur Korrektur wieder zur Zulassungsstelle geschickt. Natürlich wollte das Autohaus mir erstmal weismachen, das sei schon alles richtig so. Aber nachdem ich ihnen den Leitfaden des KFZ-Bundesamtes vorgelegt habe, waren sie still.

Am nächsten Tag hatte ich die richtige Eintragung von 116g/km (LPG), was zu einem neuen Steuerbescheid mit 62€ führte.

Also der Stepway Eco-G muss definitiv keine 97€ zahlen! 62€ ist richtig!
 
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Natürlich wollte das Autohaus mir erstmal weismachen, das sei schon alles richtig so.

Das versuchen dir nicht nur die Autohäuser zu erzählen, die Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle versuchen das genauso. Irgendeinen ungefähr passenden Datensatz des KBA zu verwenden, der schon im Computer ist, das ist halt der einfachere Weg. ;)

Da hilft nur ruhig und sachlich bleiben, der verlinkte Leitfaden als Ausdruck und wenn Sachlichkeit nicht weiter hilft, ein Vorsprechen beim Dienststellenleiter der Zulassungsbehörde.
Kann vorkommen, dass sich die Zulassungsstelle den manuellen Eingriff in den Datensatz noch schriftlich bestätigen lässt. Besonders, wenn die CoC aus dem Ausland stammt und in einer anderen Sprache verfasst ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ansonsten eben um einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bitten. Dann klappt auf einmal vieles
 
schriftlichen Ablehnungsbescheid
Gegen den Steuerbescheid? An den Zoll? Das hilft nichts. Die verweisen an die Zulassungsbehörde. Der Zoll ist nur Erfüllungsgehilfe.

Ablehnungsbescheid der Zulassung? Das ist einfach ... der Sachbearbeiter zeigt dir wo die Tür ist und du darfst unverrichteter Dinge wieder gehen .... :D :lol:
 
Noch ein Tipp, gehe möglichst umgehend zur Zulassungsstelle und lass es korrigieren.
Die Korrektur senkt die Steuerlast nicht rückwirkend, die Neuberechnung erfolgt ab Tag der Korrektur durch die Zulassungsstelle.
Kommt darauf an. Nach dem falschen Steuerbescheid hat man ja eine Widerspruchs-Frist. Ich habe direkt widersprochen und im Widerspruch darauf hingewiesen, dass ich eine Korrektur rückwirkend zum Tag der EZ fordere. Das ist dann auch so vorgenommen worden. Ich hatte allerdings auch am selben Tag nach Bescheid-Erhalt (ca. 10 Tage nach EZ) widersprochen.
Wenn die Widerspruchs-Frist allerdings vorbei ist, wird man es wohl wirklich erst zum Tag der Umschreibung korrigiert bekommen.
 
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