Kfz Steuer nach WLTP ab 1.09.2018 [ Achtung Falschberechnungen - Der kleinste kombinierte Wert aus dem CoC muss in der Zulassung bei V.7 stehen]

Na wenn die dir diesen Service gemacht haben,
dann rufe da an und frage mal nach weiterem Service
betreffend dieses Dokuments da etwas an der Steuerberechnung
falsch zu sein scheint.
Woher weiß ich denn, dass es falsch ist? Aktuell weiß ich nur, dass in der Zulassungsbescheinigung ein anderer Wert frauf steht, als auf dem Datenblatt des Wagens (das aber durchaus veraltet sein kann)
 
Ich dachte, dass ich mit LPG einen niedrigerin Co2-Ausstoß habe, als ein reiner Benziner :think:
Hast du mit deinem Fahrzeug ja auch, nur wird es steuerlich nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, du darfst, weil der im Benzinbetrieb erreichte CO2-Ausstoß aufgrund des etwas höheren Fahrzeuggewichts geringfügig höher ist, sogar noch mehr bezahlen. Nur als monovalent eingestufte Fahrzeuge profitierem vom geringeren LPG bzw. Erdgas -CO2-Ausstoß. Die LPGer von Dacia werden alle bivalent eingeordnet.
 
Nur mal so ganz kurz...
Sollte das Fahrzeug finanziert sein wird das COC mit den anderen Papieren eventuell bei der Bank liegen,so war es am Ende bei mir.
Erst als das alles geregelt war wurden mir die ganzen Papiere zugesandt.
 
Hast du mit deinem Fahrzeug ja auch, nur wird es steuerlich nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, du darfst, weil der im Benzinbetrieb erreichte CO2-Ausstoß aufgrund des etwas höheren Fahrzeuggewichts geringfügig höher ist, sogar noch mehr bezahlen. Nur als monovalent eingestufte Fahrzeuge profitierem vom geringeren LPG bzw. Erdgas -CO2-Ausstoß. Die LPGer von Dacia werden alle bivalent eingeordnet.
Verstanden :blush: Danke
 
@Alfred_ML

Das ist zumindest in D falsch.
Dort gilt der niedrigere Wert bei Gasbetrieb für die KFZ Steuer wenn das Fahrzeug ab Werk damit ausgerüstet ist
Es kommt aber vor das auf der Zulassungsstelle mal der falsche Wert für die Berechnung genommen wird weil die Papiere falsch gelesen werden.
Dann muss man Einspruch einlegen.;)
 
Nur mal so ganz kurz...
Sollte das Fahrzeug finanziert sein wird das COC mit den anderen Papieren eventuell bei der Bank liegen,so war es am Ende bei mir.
Erst als das alles geregelt war wurden mir die ganzen Papiere zugesandt.
Jo, so wird es sein!

Dann ist ja alles geklärt und ich "freue" mich auf meinen Steuerbescheid :wacko:
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@Alfred_ML

Das ist zumindest in D falsch.
Dort gilt der niedrigere Wert bei Gasbetrieb für die KFZ Steuer wenn das Fahrzeug ab Werk damit ausgerüstet ist
Es kommt aber vor das auf der Zulassungsstelle mal der falsche Wert für die Berechnung genommen wird weil die Papiere falsch gelesen werden.
Dann muss man Einspruch einlegen.;)
Danke, da kann ich ja nochmal nachforschen !
 
Hier im Forum steht nun mehrfach, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht, dass bis zum 31.12.2018 der NEFZ-Wert anzugeben ist und nur freiwillig und deutlich gekennzeichnet der WLTP-Wert bereitgestellt werden kann.
Dann solltest du ja eigentlich erst recht wissen, dass der Nur-Benziner CO2-mäßig im Benzin-Betrieb (und nur der zählt für die Steuer!) geringfügig besser eingestuft ist.
 
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Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen. Mein Sandero Stepway LPG wurde am 20.12.18 zugelassen. Auf dem Datenblatt steht beim Co2-Ausstoß 114 im LPG Betrieb und 127 im Benzinbetrieb. Im Fahrzeugbrief wiederum steht beim Co2-Ausstoß 147! Dadurch erbibt sich eine Steuer (Mit dem Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums) von 122€ nach neuer Berechnung. Mit den anderen Werten hätte ich natürlich deutlich weniger Steuer zu zahlen. Wo kommen denn diese 147 Co2 her?
Welches Datenblatt meinst Du? CoC? Und welchen Datenstand (Datum) zeigt es? Die Techn. Gaten auf der Dacia-homepage sind Stand Anfang 2018 und sind (zwecks Vergleichbarkeit :lol: ) auf die Werte von NEFZ zurückgerechnet.
In Deiner Zulassungsbescheinigung Teil1 / Teil 2 müssen die Werte aus dem CoC eingetragen sein.
 
@Alfred_ML

Das ist zumindest in D falsch.
Dort gilt der niedrigere Wert bei Gasbetrieb für die KFZ Steuer wenn das Fahrzeug ab Werk damit ausgerüstet ist
Es kommt aber vor das auf der Zulassungsstelle mal der falsche Wert für die Berechnung genommen wird weil die Papiere falsch gelesen werden.
Dann muss man Einspruch einlegen.;)
Ich nehm dich beim Wort! Bisher hat keines meiner LPG-Fahrzeuge davon profitiert, und das in mehreren Bundesländern. Könnte natürlich sein, dass die zuständige Zulassungsstellenfachkraft zufällig immer mit mir den Wohnort gewechselt hat :D.
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In Deiner Zulassungsbescheinigung Teil1 / Teil 2 müssen die Werte aus dem CoC eingetragen sein.
Ja, und in meinem Falle steht da unter V7 "141", beim Stepway entsprechend "147"
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann solltest du ja eigentlich erst recht wissen, dass der Nur-Benziner CO2-mäßig im Benzin-Betrieb (und nur der zählt für die Steuer!) geringfügig besser eingestuft ist.
Mein MCV ist Zulassung 6/2018 Und da steht in v7 98g/km ( LPG-Wert) und nicht 109g/km (Benzin-Wert).
Ja, ich weiß, das sind die Werte nach NEFZ, aber für meine Steuer ist der LPG-Wert relevant. 24€ im Jahr
 
Man kann ja nun wirklich nicht erwarten, dass aus "Gerechtigkeitsgründen" das Steuergesetz schon wieder novelliert wird. Man nimmt den kleinen völlig unerwarteten Aufschlag gezwungenermaßen halt an. Woher sollte man 2009 auch wissen, dass sich das mal so auf die damals aufkommensneutral beschlossene Umstellung der Steuererhebung bzw. des sich daraus ergebenden Betrages auswirken wird. 29 zu 110 Euro ist doch nun wirklich nur marginal. [Sarkasmus Off]
 
Es ist nur verwunderlich, dass in einem so von Verordnungen überregulierten Land die Zulassungsstellen anscheinend immer noch nicht wissen, wie die LPG-Fahrzeuge nun steuerlich einzuordnen sind. Sonst gäbe es nicht diesen Einstufungs-Wirrwar. Mal nach dem höheren Benzin Wert, mal nach dem geringeren LPG-Wert. Es sind ja schließlich nicht nur Einzelfälle, welche da entweder mal von profitieren oder aber übervorteilt werden.
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Es ist schon erstaunlich zu sehen, mit welcher Macht DU die Hersteller in Schutz nimmst und der Staat für Dich der Schuldige ist.
Du musst mir nicht immer das Wort im Munde umdrehen. Ich habe niemals diese Betrügerbande vornehmlich deutscher Provenienz in Schutz genommen. Allerdings unterstelle ich dem Staat, dass er sich an den Betrügereien der Hersteller im Nachhinein bereichert. Die KFZ-Steuer sollte ja seinerzeit aufkommensneutral novelliert werden, mit integrierter Lenkungsabsicht. Nur das letztere ist geblieben. Der Staat hat damals schon aufgepasst, dass er auch mit den nachweislich geschönten Herstellerangaben steuerlich kein Minus macht. Und nun von der EU regelrecht gezwungen zu werden, den Bürgern mehr abzuknöpfen. Man könnte für Finanzminister Scholz fremdheulen...
 
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Es ist nur verwunderlich, dass in einem so von Verordnungen überreguliertem Land die Zulassungsstellen anscheinend immer noch nicht wissen, wie die LPG-Fahrzeuge nun steuerlich einzuordnen sind. Sonst gäbe es nicht diesen Einstufungs-Wirrwar. Mal nach dem höheren Benzin Wert, mal nach dem geringeren LPG-Wert. Es sind ja schließlich nicht nur Einzelfälle, welche da entweder mal von profitieren oder aber übervorteilt werden.
Die Zulassungsstellen lassen zu, die haben mit der Steuerfestsetzung nichts zu tun.
Für die Steuererfestsetzung ist der Zoll zuständig.
Der co2-Satz bei LPG-Fahrzeugen wird berücksichtigt.

Man solle die Steuerfestsetzung anhand seines COC immer prüfen und ggf. Widerspruch einlegen.
 
Anscheinend nicht, wie nicht nur meine Erfahrungen zeigen. Die Zulassungsstelle macht diese die Festsetzung begründende Eintragung, nicht der Zoll. Die sammeln nur ein... Nicht immer Ursache und Wirkung verwechseln ;-)

P.S: ich bin auf jeden Fall im neuen Jahr mit dem COC auf der Zulassungsstelle. Auf die zu erwartende Diskussion freu ich mich jetzt schon :-)
 
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Aber stimmt schon: Wenn der Hersteller über Jahre den Fiskus betrogen hat, könnte man daraus ja Gewohnheitsrecht machen.
nachweislich geschönten Herstellerangaben
Ihr werft den Automobilherstellern Bertug und "schönen" der Abgaswerte vor, könnt aber nicht belegen gegen welche Vorgaben / Vorschriften / Gesetze verstoßen wurde. Die Werte wurden immer exakt mit dem Fahrzyklus NEFZ gemessen und an den ermittelten Daten nichts verändert. Also wo seht Ihr hier Betrug?
( Sorry, ist nicht das Thema hier, aber es :argue2: mich daß immer wieder die Autoindustrie als "böser Bube" hingestellt wird und das in jedem Faden). :veryangry: "Ärger off":veryangry: :)
 
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