KFZ-Steuer - Schadstoffe

triskel99

Mitglied Silber
Fahrzeug
Sandero II TCe 90
Hallo,

hier in DE wird ja bei der KFZ-Steuer sowohl der Hubraum als auch der Schadstoffausstoß als Kostengrundlage verwendet. Nun hat sich herausgestellt, dass bei Diesel-PKW der Ausstoß an Schadstoffen falsch angegeben wurde, die Presse ist voll davon, VW-Manager wurden aus ihren Posten entfernt und wie es aussieht muss VW ein hohes Bußgeld bezahlen, so dass es mit dem Weihnachtsgeld der Arbeiter eng werden kann.

Aber was ist mit den Kunden? Deren Steuergrundlage war ja ebenso falsch. Müssen die nun mit nachträglichen Steuerforderungen rechnen?
 
Das wäre eine Möglichkeit. Je nach Gesetzeslage muss dann der Halter oder vielleicht auch der Hersteller die Steuer für einen gewissen Zeitraum (3 Jahre?) nachbezahlen.

Aber es könnte noch schlimmer kommen. Das Fahrzeug könnte seine Euro Einstufung verlieren und auf Euro 4 herab gestuft werden.
Somit die Berechtigung verlieren die Umweltzonen befahren zu dürfen.
Das widerum würde eine Klagewelle sondergleichen gegen den Hersteller nach sich ziehen.
Der Halter wäre aber zunächst einmal der gearschte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schlimmer! Ab 01.01.2016 werden alle Diesel stillgelegt! :)

Absolut nichts wird passieren! Das wird ausgesessen, weil eine noch nie dagewesene Testserie aller Dieselmodelle die Folge wäre. Bestenfalls werden künftig bei neuen Modellen andere Testzyklen gefordert. Das nächste wäre dann, dass die Benziner untersucht werden mit ähnlichen Resultaten, weil auch wahrscheinlich dort gemogelt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wird das Kraftfahrtbundesamt nicht zulassen, sind doch "Partner" der deutschen Hersteller.

Kritisch wird es aber, wenn die Brüssellaner dazwischen funken.
Was wird das KBA nicht zulassen?
An der Gesetzeslage kann das KBA nichts ändern.
Wohl auch nicht an der Euro x Berechnungsgrundlage.
Oder sind wieder mal nur wir Deutschen die Blödheinis, die Euro Einstufungen haben?
Einzig die Städte könnten die Eurozonen herabstufen und Euro 4 wieder zulassen.
 
Das wäre eine Möglichkeit. Je nach Gesetzeslage muss dann der Halter oder vielleicht auch der Hersteller die Steuer für einen gewissen Zeitraum (3 Jahre?) nachbezahlen.

Aber es könnte noch schlimmer kommen. Das Fahrzeug könnte seine Euro Einstufung verlieren und auf Euro 4 herab gestuft werden.
Somit die Berechtigung verlieren die Umweltzonen befahren zu dürfen.
Das widerum würde eine Klagewelle sondergleichen gegen den Hersteller nach sich ziehen.
Der Halter wäre aber zunächst einmal der gearschte.


Seit wann gibt es in der EU überhaupt eine ernstzunehmende Gesetzeslage?????
Es wird alles hingebogen, wie man es braucht und für alles, auch fürs Widersinnigste, gibts dann eine hausgemachte Begründung.
 
Seit wann gibt es in der EU überhaupt eine ernstzunehmende Gesetzeslage?????
Es wird alles hingebogen, wie man es braucht und für alles, auch fürs Widersinnigste, gibts dann eine hausgemachte Begründung.
Genau deswegen verklagt die EU auch gerade Deutschland.
Weil wir uns nicht an das Europäische Asylrecht halten.

Verrückte Welt.

Wenn das jeweilige Mitgliedsland dem EU Gesetz zugestimmt hat muss es sich auch daran halten.
Theoretisch.....
 
Was wird das KBA nicht zulassen?
An der Gesetzeslage kann das KBA nichts ändern.
Wohl auch nicht an der Euro x Berechnungsgrundlage.
Oder sind wieder mal nur wir Deutschen die Blödheinis, die Euro Einstufungen haben?
Einzig die Städte könnten die Eurozonen herabstufen und Euro 4 wieder zulassen.

Moinsen zusammen :D

Sollten die Abgaswerte nicht stimmen,erlischt die Typenzulassung des Fahrzeugs

Dann hat der Hersteller,bzw der Impoteur;ein riesen Problem und das nicht nur mit der Zulassungsbehörde sondern auch mit den Käufern der Autos


Gruss aus dem Sauerland

Roland
 
Moinsen zusammen :D

Sollten die Abgaswerte nicht stimmen,erlischt die Typenzulassung des Fahrzeugs

Dann hat der Hersteller,bzw der Impoteur;ein riesen Problem und das nicht nur mit der Zulassungsbehörde sondern auch mit den Käufern der Autos


Gruss aus dem Sauerland

Roland

Das mit der Typzulassung ist strittig.
Immerhin reden wir von Fahrzeugen mit EZ von 2008 soweit ich mich erinnere.

Und dass der Hersteller ein Problem hat ist klar aber der Halter des Fahrzeugs hat das Problem, dass er sein Recht ersteinmal einklagen muss.
 
Ab welcher Euro Einstufung gabs gleich nochmal die grüne Plakette ;)

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Also lautet die Devise erst einmal abwarten, was da noch so alles kommt.

Kalt erwischt. Die typische Euro Verwirrung.

Ich meinte natürlich auf Euro 3 herabstufen.

Das Steuerproblem bleibt aber bestehen.
 
Das mit der Typzulassung ist strittig.
Immerhin reden wir von Fahrzeugen mit EZ von 2008 soweit ich mich erinnere.

Und dass der Hersteller ein Problem hat ist klar aber der Halter des Fahrzeugs hat das Problem, dass er sein Recht ersteinmal einklagen muss.


Nee,nee,Duster13

Die Abgasnorm ist ein Teil der Typzulassung vom Hersteller beim BKA,damit dokumentiert der Hersteller das das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmenung entspricht

Ist dies aber nicht der Fall erlischt die Typenzulassung und damit auch die ABE für diesen Fahrzeugtyp
 
Nee,nee,Duster13

Die Abgasnorm ist ein Teil der Typzulassung vom Hersteller beim BKA,damit dokumentiert der Hersteller das das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmenung entspricht

Ist dies aber nicht der Fall erlischt die Typenzulassung und damit auch die ABE für diesen Fahrzeugtyp

Na ja, auch Euro 3 und 4 entsprechen einer Abgasnorm und auch die schlechtere Norm ist kein sicherheitsrelevantes Teil und führt somit nicht unbedingt automatisch zum erlöschen der Kompletten BA.
Eventuell kann man da nachbessern denn es reicht ja aus, den Motor über die Software so einzustellen, dass er die selben "guten" Werte erreicht, wie bei der manipulierten AU.
Natürlich wird der Wagen dadurch erheblich an Leistung verlieren aber die BA ist erstmal gesichert.

Oder wie funktioniert das mit der manipulierten Software?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

hier in DE wird ja bei der KFZ-Steuer sowohl der Hubraum als auch der Schadstoffausstoß als Kostengrundlage verwendet. Nun hat sich herausgestellt, dass bei Diesel-PKW der Ausstoß an Schadstoffen falsch angegeben wurde, die Presse ist voll davon, VW-Manager wurden aus ihren Posten entfernt und wie es aussieht muss VW ein hohes Bußgeld bezahlen, so dass es mit dem Weihnachtsgeld der Arbeiter eng werden kann.

Aber was ist mit den Kunden? Deren Steuergrundlage war ja ebenso falsch. Müssen die nun mit nachträglichen Steuerforderungen rechnen?

Sollte das passieren, wandere ich aus. Aber meinen Lodgy nehme ich mit.:D:huh:

Grüße Martini
 
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