Hallo,
hier in DE wird ja bei der KFZ-Steuer sowohl der Hubraum als auch der Schadstoffausstoß als Kostengrundlage verwendet. Nun hat sich herausgestellt, dass bei Diesel-PKW der Ausstoß an Schadstoffen falsch angegeben wurde, die Presse ist voll davon, VW-Manager wurden aus ihren Posten entfernt und wie es aussieht muss VW ein hohes Bußgeld bezahlen, so dass es mit dem Weihnachtsgeld der Arbeiter eng werden kann.
Aber was ist mit den Kunden? Deren Steuergrundlage war ja ebenso falsch. Müssen die nun mit nachträglichen Steuerforderungen rechnen?
hier in DE wird ja bei der KFZ-Steuer sowohl der Hubraum als auch der Schadstoffausstoß als Kostengrundlage verwendet. Nun hat sich herausgestellt, dass bei Diesel-PKW der Ausstoß an Schadstoffen falsch angegeben wurde, die Presse ist voll davon, VW-Manager wurden aus ihren Posten entfernt und wie es aussieht muss VW ein hohes Bußgeld bezahlen, so dass es mit dem Weihnachtsgeld der Arbeiter eng werden kann.
Aber was ist mit den Kunden? Deren Steuergrundlage war ja ebenso falsch. Müssen die nun mit nachträglichen Steuerforderungen rechnen?