Es wird nichts auf die Halter zukommen.
Da die Fahrzeuge in getürkter Form auf den Markt kamen, weil die Motoren nicht dem entsprachen, was die Papiere in Puncto Schadstoffausstoß versprachen, muß "im Einzelfall" dem jeweiligen Fahrzeughalter erst nachgewiesen werden, daß er sein Fahrzeug im Wissen um diese Abweichung in böswilliger Absicht zugelassen hat.
Und spätestens hier wird es scheitern.
Der Hersteller ist jetzt in der Pflicht die Fahrzeuge in den Zustand zu versetzen, wie er sie bei der Typisierung angegeben hat.
Wie und zu welchen Kosten er das macht ist egal, Hauptsache er macht.
Ob er dafür im nachhinein zusätzlich zur Kasse gebeten wiird, daß seit 2009 Millionen Fahrzeuge deutlich mehr Schadstoffe auspusteten als gestattet, das hat bisher noch niemand angedacht und das wäre dann auch Gegenstand eines zusätzlichen Verfahrens das erst noch angekurbelt werden müßte.
Ich denke aber, daß man nicht soweit gehen wird.
Der bisherige Strafrahmen von bis zu 18 Milliarden ist sowieso schon riesig und in Verbindung mit den gerade gebildeten Rücklagen von 6,5 Milliarden für die Rückrufaktion von 11 Millionen Fahrzeugen (590.-€ pro Fahrzeug) ist die Firma sowieso schon getroffen.
Es sind ja nicht nur die o.g. Summen, sondern auch die massiven Kurseinbrüche an der Börsen, die VW mit Sicherheit ein Mehrfaches dieser rund 25 Milliarden kosten.
Niemand kann Interesse daran haben, eine Firma so weit zu bestrafen, daß sie bis in die Grundfesten erschüttert wird.
Es sind nicht nur die Arbeitsplätze bei VW, sondern auch garantiert noch einmal die gleiche Anzahl von Mitarbeitern bei Zulieferern und Firmen, die direkt / indirekt von VW abhängen.
Deswegen halte ich Gedankengänge dieser Art auch als kontraproduktiv, weil man jetzt erst einmal sachlich das ganze Außmaß recherchieren, aufdecken und bewerten muß.
Natürlich ist alles grundsätzlich erstmal eine Sauerei, aber überemotional schon vorzuverurteilen, damit macht man sich um keinen Deut besser als diejenigen, die bei einem Wetterfrosch der wg. angeblicher Vergewaltigung angeklagt war, schon im Vorfeld die Kastrationskeule geschwungen haben.