KFZ Steuer - Was zählt denn nun?

Und in naher Zukunft noch CO2 Steuer für jeden Liter/Kilogramm Treibstoff. In 2025 beträgt dieser 25 Cent pro Liter/Kilogramm. Dann kommt der dicke Hammer. Die Regierung verkauft Zertifikate an die welche weiterhin folisiele Brennstoffe Fördern, Einführen und Handeln. Ab dann wird es lustig mit der Preisgestaltung. Ab 2025 trifft es auch die Halter von E-Fahrzeugen welche dann zugelassen werden. Die zahlen dann KFZ-Steuer bassieremnd auf das zulässige Gesamtgewicht. Wohl dem der vor 2025 ein E-Fahrzeug hat. Der ist 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit.
 
Sandero Stepway (und auch der ohne Stepway von meiner Frau) TCe90 : 86€
 
Ist doch auch egal....Was im COC oder im Schein/Zulassungsbescheinigung steht, das gilt.
Falsch.

Zulassungsstellen vertun sich, und dann berechnet der Zoll die Steuern falsch. Was in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) steht, gilt. Was in der Zulassungsbescheinigung steht, war schon oft falsch und wurde korrigiert.

Also immer schön die Eintragungen der Zulassungsstellen überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen.
 
Falsch.

Zulassungsstellen vertun sich, und dann berechnet der Zoll die Steuern falsch. Was in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) steht, gilt. Was in der Zulassungsbescheinigung steht, war schon oft falsch und wurde korrigiert.

Also immer schön die Eintragungen der Zulassungsstellen überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen.
Das kannste nur überprüfen wenn dir die CoC vorliegt. Ist das Fahrzeug finanziert, wird von dem Verkäufer zugelassen, händigt der die CoC nicht aus.

Daher nehme ich die Beschwerlichkeiten auf mich und lasse unsere Fahrzeuge selbst zu. Vorher habe ich mir eine Kopie von der CoC gemacht. Selbst ein geleastes Fahrzeug konnte ich selbst zulassen, bin mit den Kennzeichen zu dem Händler gedackelt und habe das Fahrzeug dort übernommen. Der hat sich die CoC und den KFZ-Brief eingesäckelt und an die Leasingbank weitergegeben. Und schon zwei Huhn ein Gänse konnte ich vergleichen ob der Steuerbescheid ausgestellt vom Zoll stimmt.
 
Das ist so nicht richtig. Mein Fz wurde auch finanziert und vom Händler zugelassen. Das COC hab ich aber im original in meinem Besitz. Bei der Bank ist nur die ZB 2 hinterlegt. Du kannst aus der COC keinen Anspruch ableiten daß das Auto wirklich dir gehört. Deshalb ist diese Bescheinigung für die Bank unintressant.
 
Das ist so nicht richtig. Mein Fz wurde auch finanziert und vom Händler zugelassen. Das COC hab ich aber im original in meinem Besitz. Bei der Bank ist nur die ZB 2 hinterlegt. Du kannst aus der COC keinen Anspruch ableiten daß das Auto wirklich dir gehört. Deshalb ist diese Bescheinigung für die Bank unintressant.
mög sein. Was nutzt es die CoC zu haben und keine ZB 2. Um das Fahrzeug innerhalb einer Finanzierung umzumelden, muss die CoC und die ZB 2 vorliegen.
 
Vielleicht meldet sich der TE ja nochmal und Sagt ob jetzt COC und Steuerbescheid übereinstimmen.
 
mög sein. Was nutzt es die CoC zu haben und keine ZB 2. Um das Fahrzeug innerhalb einer Finanzierung umzumelden, muss die CoC und die ZB 2 vorliegen.
Dann kann der Händler aber vorübergehend treuhänderisch die ZB 2 von der Bank bekommen um die Eintragungen korrigieren zu lassen. Schließlich hat er ja bei der Zulassung nicht aufgepasst.

Mein Twingo ist auch finanziert. Und auf Nachfrage hat mir der Händler Kopien vom COC übergeben. Kann man alles regeln.
 
Heute den Steuerbescheid für den LPG Steppi bekommen.
Berechnungsgrundlage ist 115 g/km CO2 und kostet somit jährlich 60€.
Werte sind im Schein, Brief und COC gleich.
 
Hallo zusammen,

leider verstand ich die diskutierte Fachbegriffe nicht.
Also versuche ich mal mit Begriffe aus Fahrzeugschein und/oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zum Thema.
Fahrzeug Sandero III TCe 100 ECO-G.


Aus Zulassungsbescheinigung Teil I
B.
2.1 8212 2.2 AFH000136
--
14 EURO6 ; WLTP; AP ; PI/CI ; M, N1 --> ausser Euro6 und WLTP keine Ahnung was das bedeutet
P.3 Benzin/Flüssiggas --> heißt das, daß das Auto als Benziner zugelassen wurde ?
das wäre ja nicht korrekt, da das Auto hauptsächlich mit Gas gefahren ist.
22 P.2: 74 KW (GPL-LPG) *ww.AHK lt. EGTG

Aus Zulassungsbescheinigung Teil II
D.1
Marke Dacia
Typ DJF
D.3 Sandero
(2) Herstellung-Kurzbezeichnung Dacia (RO)
(2.1) (Code zu (2) 8212 Code zu D.2 mit Prüfziffer AFH000136
--
P.1 Hubraum in cm3 999 P.2 Nennleistung in KW 67
P.3 Benzin/Flüssiggas

Aus CoC Seite 3 Punkt 49 CO2 - Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch
Punkt 27 Hoechstleistung
27.1 Hoechste Nutzleistung
67 KW bei 5000 tr/min (Verbrennungsmotor)
Hoechste Nutzleistung LPG/Ethanol 74 KW

Punkt 4 - Alle Antriebsarten ausser reinen Elektrofahrzeugen gemäß Verordnung EU 2017/1151
WLTP Werte Benzin/Diesel CO2-Emissionen
Kombiniert
124 g/km

WLTP Werte LPG/CNG/Ethanol CO2-Emissionen
Kombiniert
110 g/km

Es sieht so aus, daß die KFZ Zulassungstelle hier Fehler machen und mein Auto als Benziner zugelassen!

Ooohh....man! Kann mir schon vorstellen, wie einfach es wird, die KFZ Stelle zu überzeugen, daß es um LPG Auto geht....
 
Die Steuer wird mit den 110g/km berechnet.
Alles gut. Sieht in meinen Papieren auch so aus. Nur dass ich den Stepway Comfort habe, der hier 116 eingetragen hat.
 
... EURO6 ; WLTP; AP ; PI/CI ; M, N1 --> ausser Euro6 und WLTP keine Ahnung was das bedeutet
siehe letzte Zeile der Tabelle unter Benzin:
Euro 6d-ISC-FCM AP

Das "AP" spezifiziert die EURO6 genauer, nämlich zu "Euro 6d" mit "Übereinstimmung im Betrieb" und "Überwachung des Kraftstoffverbrauchs". Das heißt, für Dein Automodell müssen die Realverbräuche mit den Werksangaben vom Hersteller flottenweit abgeglichen werden und der tatsächliche Verbrauch jedes einzelnen Autos lässt sich von den Aufsichtsbehörden auslesen (wann, wo und wie oft das passieren soll, wurde noch nicht festgelegt; eine Idee: jedesmal bei der Hauptuntersuchung).
 
Ooohh....man! Kann mir schon vorstellen, wie einfach es wird, die KFZ Stelle zu überzeugen, daß es um LPG Auto geht....
Das ist nicht ganz so schwer ...... es gibt einen Leitfaden für die Zulassungsstellen vom KBA wie die Zulassungsbescheinigungen auszufüllen sind.

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegis...8EE004A.live11292?__blob=publicationFile&v=14


Wichtig ist da die Seite 21, unter
Besonderheiten:
- Fahrzeuge mit bivalenter Kraftstoffart (z. B. Benzin/Erd- bzw. Flüssiggas): der kombinierte CO2-
Wert der jeweiligen Gasart ist zu übernehmen.


Ich hatte seinerzeit eine Kopie dieses Leitfadens in der Tasche, als es zur Zulassung ging..
 
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