KFZ Steuer - Was zählt denn nun?

ist die Höhe der Steuer je nach Länder unterschiedlich?
Nein, das ist fahrzeugspezifisch. Je nach Ausstattung kann es Unterschiede in Gewicht, Energieverbrauch. Aerodynamik ........... geben und somit auch unterschiedliche Abgaswerte im COC.
Hat ja @Intrepid auch schon geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Evtl. bei mir durch die "normale" Antenne und somit nicht vorhandene Haifischflosse?
 
Das kann alle möglichen Ursachen haben, nicht nur die Antenne.
Jede Kleinigkeit, auch die, welche man nicht direkt sieht haben Einfluß auf die Abgaswerte und somit dann auch auf die KFZ-Steuer.

Deshalb wird ja auch zb. die AHK erst beim Händler montiert.
Wenn sie Werksseitig bei Auslieferung schon dran wäre, würde die KFZ-Steuer auch deshalb schon steigen.

Und wie schon geschrieben:
Dacia gib in der Preisliste eine Spanne von-bis an, welcher CO²-Ausstoß je nach individueller Ausstattung möglich ist.
Und da steht ja 113-116
 
Zuletzt bearbeitet:
wohl deshalb hat Dacia an Rostschutz ziemlich gespart... muß die Gewichtklasse einhalten :)
 
Vor 2 Tagen habe Steuerbescheid fürs Sandero III Comfort LPG bekommen, glatte 78 € !
Vorbereitung für Mittwoch bei Zulassungstelle, CoC - Kfz Brief I und II markieren, Leitfaden markieren ausdrucken.
und hoffen, daß die werte Damen und Herren der Zulassungstellen einsichtig sind und berichtigen.
 
Vor 2 Tagen habe Steuerbescheid fürs Sandero III Comfort LPG bekommen, glatte 78 € !
Vorbereitung für Mittwoch bei Zulassungstelle, CoC - Kfz Brief I und II markieren, Leitfaden markieren ausdrucken.
und hoffen, daß die werte Damen und Herren der Zulassungstellen einsichtig sind und berichtigen.
Moinsen Zusammen,
also ich hatte mich zu der Steuerproblematik hier auch schon einmal gemeldet. Ich war auch davon betroffen, dass ich einen Steuerbescheid über 97 € erhalten hatte.
Da mein Brief inklusive der COC wieder bei der Bank lag, habe ich das Thema etwas verspätet abgearbeitet.
Mein Vorgehen:
  1. Renault Bank angerufen, um Zusendung der COC gebeten. War am nächsten Tag via Email da.
  2. COC mit Steuerbescheid und der Kurzversion Leitfaden zur Eintragung usw. verglichen. Falsche Eintragung CO2 132 g vom Benziner. Richtig wäre bei meinem 116 g Autogas.
  3. Forumverlauf ausgedruckt, in der COC markiert, welche Falscheintragung getätigt wurde.
  4. Termin bei der Zulassungstelle gemacht.
  5. Gattin instruiert, da ich arbeiten musste ;)
  6. Am Tag des Termins nochmals Gattin instruiert und KFZ Schein mitgegeben.
  7. Rückmeldung der Gattin: War eine Falscheintragung KFZ Schein wurde mit Datum meiner Erstzulassung erneut ausgedruckt und ausgehändigt. Keine Ahnung ob das bei Fahrzeugwechsel vielleicht noch einmal im Brief geändert werden muss.
  8. In den nächsten Wochen kommt der neue Steuerbescheid. Ich gehe davon aus, dass bei 116 g dann 62 € heraus kommen.
Alles in allem gar nicht so großer Aufwand. Vielen Dank an das Forum! Ohne die zur Verfügung gestellten Informationen, hätte ich die 97 € wohl auch akzeptiert.
VG
 
Moin-moin,
@Friesenjung,
bei mir war es:

Zulassungsamt - nach zeigen und klären die mitgebrachten Unterlagen hat Zulassungsamt die Fehleintragung korrigiert.
Leider vergessen zu fragen, ob Zulassungsamt die KFZ Steuer/Zoll mit den korrigierten Wert für einen neuen Steuerbescheid mitteilen würde.

Zoll - Der zu hohen Steuerbescheid zuHause nochmal angeschaut, Zoll angerufen, den Beamte die Sachlage am Tlp. erklärt.
Seine Antwort ist: das Auto fährt mit Benzin und LPG, Steuerbescheid wird nicht geändert, weil 1. man auch mit Benzin fährt, und
2. wenn man LPG fährt, aufgrund des steuerlich bereits geforderten begünstigten LPG Preises, bereits steuerlich begünstigt, also Steuerbescheid bleibt wie mitgeteilt.

Daß man ein LPG-Auto kauft, um nicht mit Benzin fahren zu müssen, und Benzin nur als "Überbrückung-Kraftstoff" ist, hat er kein Verständnis übrig und basta!

Steuerbescheid nochmal gelesen, Einspruch ist möglich, innerhalb einem Monat.
Zwischen Zulassung und Steuerbescheid lag zeitlich ca. 2 Wochen.
In der nächsten 2 Wochen werde ich mal sehen, ob eine neuen Steuerbescheid kommt.
Danach werde ich mich entscheiden, ob ein Einspruch notwendig ist.

Grüße!
 
Leider vergessen zu fragen, ob Zulassungsamt die KFZ Steuer/Zoll mit den korrigierten Wert für einen neuen Steuerbescheid mitteilen würde.
Änderungen an der Zulassung, die die Kfz-Steuer betreffen, werden der Einzugsbehörde (Zoll) elektronisch und automatisiert mitgeteilt.

Zoll -
Seine Antwort ist: ...
Völlig irrelevante Aussage.
Der Zoll ist nur der Erfüllungsgehilfe, die Einzugsbehörde der Kfz-Steuer.
Deren zu Grunde liegenden Berechnungen basieren auf dem Wert V.7, den deine Zulassungsbehörde dort einträgt (Bemessungsgrundlage).
Somit kann auch nur diese den Wert und somit deine Steuerlast verändern. Nicht der Zoll.

In der nächsten 2 Wochen werde ich mal sehen, ob eine neuen Steuerbescheid kommt.
Es wird ein korrigierter Steuerbescheid kommen. In der Regel mit Gültigkeit ab Tag der Änderung/Anpassung der Zulassung.
Es soll aber auch Zulassungsstellen geben, die von sich aus, eine rückwirkende Korrektur veranlassen. Ist aber eher die Ausnahme als die Regel.

ob ein Einspruch notwendig ist.
Ein Einspruch beim Zoll hilft dir nur bei Übermittlungsfehler zwischen Zulassungsstelle und Zoll.
Zum Beispiel bei Rechenfehler oder Zeiträumen (Datum), nicht jedoch bei Änderungen der Bemessungsgrundlagen, wie Zulassung, Änderungsdatum, V.7 Wert.

Steuerbescheid
Einspruch KFZ Steuer » Jetzt Einwände erheben
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Einspruch beim Zoll hilft dir nur bei Übermittlungsfehler zwischen Zulassungsstelle und Zoll.
Zum Beispiel bei Rechenfehler oder Zeiträumen (Datum), nicht jedoch bei Änderungen der Bemessungsgrundlagen, wie Zulassung, Änderungsdatum, V.7 Wert.
Mit dem Bescheid wurde die Steuer festgesetzt. Wenn diese falsch festgesetzt wurde, weil die Bemessungsgrundlage falsch war, so ist sehr wohl der Einspruch fristgerecht zu erheben. Egal, wer da bei der Bemessungsgrundlage geschlampt hat. Der Bescheid ist auf Grund des Einspruchs zu überprüfen und ggf. zu berichtigen. Den Einspruch würde ich (ggf. nachträglich) entsprechend begründen und auch auf vergleichbare Urteile wenn mögl. hinweisen.

Keinen Einspruch innerhalb der Frist einzulegen und untätig abzuwarten ist keine gute Idee. Wenn die Rechtsbehelfsfrist erst einmal verstrichen ist, ist es sehr mühsam eine Korrektur herbeizuführen.
 
Nein. Das ist bei der KFZ-Steuer nicht so. Da gibt es eine Norm, die auf die übermittelten Daten der Zulassungsstelle abstellt.
Gesetzesgrundlage reiche ich nach.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist nicht ganz so schwer ...... es gibt einen Leitfaden für die Zulassungsstellen vom KBA wie die Zulassungsbescheinigungen auszufüllen sind.

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegis...8EE004A.live11292?__blob=publicationFile&v=14


Wichtig ist da die Seite 21, unter
Besonderheiten:
- Fahrzeuge mit bivalenter Kraftstoffart (z. B. Benzin/Erd- bzw. Flüssiggas): der kombinierte CO2-
Wert der jeweiligen Gasart ist zu übernehmen.


Ich hatte seinerzeit eine Kopie dieses Leitfadens in der Tasche, als es zur Zulassung ging..
Richtig. Daher nie beim Zoll (zuständig für die Kfz-Steuer) anfragen.
Die argumentieren, dass man auch mit Benzin fahren könne, daher sei der Schadstoffwert für den Benzinbetrieb für die Kfz-Steuer maßgeblich.
Immer bei der Zulassungsstelle reklamieren - die richten sich nach dem KBA. War bei mir problemlos, die hatten nur den Gasantrieb übersehen.
 
Der Zoll argumentiert mit gar nix, da er für die Einstufung nicht zuständig ist.
Nur für die Erhebung.
Ersteres macht die Zulassungsstelle.

Uwe (Zöllner)
 
Der Zoll argumentiert mit gar nix, da er für die Einstufung nicht zuständig ist.
Nur für die Erhebung.
Ersteres macht die Zulassungsstelle.

Uwe (Zöllner)
Meine Rede - ging um das Nachfragen. Da gab es schon entsprechende Auskünfte von der "Auskunftsstelle Kfz-Steuer", deren Tel.-Nr. auf dem Steuerbescheid angegeben ist.
 
Die Auskunftsstelle hat aber nix mit dem Hauptzollamt zu tun, welches den Steuerbescheid fertigt.
Probleme mit der Einstufung? >> Zulassungsstelle.
 
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