Moin-moin,
@Friesenjung,
bei mir war es:
Zulassungsamt - nach zeigen und klären die mitgebrachten Unterlagen hat Zulassungsamt die Fehleintragung korrigiert.
Leider vergessen zu fragen, ob Zulassungsamt die KFZ Steuer/Zoll mit den korrigierten Wert für einen neuen Steuerbescheid mitteilen würde.
Zoll - Der zu hohen Steuerbescheid zuHause nochmal angeschaut, Zoll angerufen, den Beamte die Sachlage am Tlp. erklärt.
Seine Antwort ist: das Auto fährt mit Benzin und LPG, Steuerbescheid wird nicht geändert, weil
1. man auch mit Benzin fährt, und
2. wenn man LPG fährt, aufgrund des steuerlich bereits geforderten begünstigten LPG Preises, bereits steuerlich begünstigt, also Steuerbescheid bleibt wie mitgeteilt.
Daß man ein LPG-Auto kauft, um nicht mit Benzin fahren zu müssen, und Benzin nur als "Überbrückung-Kraftstoff" ist, hat er kein Verständnis übrig und basta!
Steuerbescheid nochmal gelesen, Einspruch ist möglich, innerhalb einem Monat.
Zwischen Zulassung und Steuerbescheid lag zeitlich ca. 2 Wochen.
In der nächsten 2 Wochen werde ich mal sehen, ob eine neuen Steuerbescheid kommt.
Danach werde ich mich entscheiden, ob ein Einspruch notwendig ist.
Grüße!