Taipan
Mitglied Bronze
- Fahrzeug
- Sandero Stepway TCe-100 ECO-G
- Baujahr
- 2021
Genau!Die Auskunftsstelle hat aber nix mit dem Hauptzollamt zu tun, welches den Steuerbescheid fertigt.
Probleme mit der Einstufung? >> Zulassungsstelle.
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Genau!Die Auskunftsstelle hat aber nix mit dem Hauptzollamt zu tun, welches den Steuerbescheid fertigt.
Probleme mit der Einstufung? >> Zulassungsstelle.
Die fehlende Fähigkeit, einen Fehler zuzugeben und sich zu entschuldigen (ein allgemeines Problem der Verwaltung: einzugestehen, dass jeder Fehler macht). Aber wenigstens haben sie sich nicht gewehrt und den Fehler still korrigiert.Dann per Brief an die Zulassungsstelle, bis Heute keine Antwort. Aber jetzt kam ein Brief vom Zoll, neue Einstufung 62€
Der verwaltungsrechtliche Laie meint damit vermutlich das Einlegen von Rechtsmitteln.So etwas wie wehren gibt es bei der Verwaltung nicht.
Er meinte das genau anders herum.Der verwaltungsrechtliche Laie meint damit vermutlich das Einlegen von Rechtsmitteln.
Nicht jeder ist Fachmann im Verwaltungsrecht. Selbst die Menschen, die beruflich damit zu tun haben, haben hier und da Lücken.
Deshalb finde ich ich die Verwendung des Begriffes "wehren" nicht so tragisch.
Aber wenigstens haben sie sich nicht gewehrt und den Fehler still korrigiert.
wurden deine Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 (V7)geändert?Moin, habe gerade den Stress mit der Steuer hinter mir. Bei der Zulassung würde 132g eingetragen. Der Bescheid war dann 97€ . Ich habe dann dagegen Widerspruch beim Zoll eingelegt, per E-Mail, Bestätigung nach einem Tag per Brief mit Nr. Parallel Einspruch bei der Zulassungsstelle, E-Mail ohne Antwort, persönlich, ohne Erfolg. Dann per Brief an die Zulassungsstelle, bis Heute keine Antwort.
Aber jetzt kam ein Brief vom Zoll, neue Einstufung 62€
Gute Frage! Im internen Verhältnis zwischen Zulassungsstelle und Zoll muss das geändert worden sein. Aber ob der Halter auch entsprechend geänderte Dokumente erhält? Und dann: mit oder ohne Gebührenbescheid ? Wahrscheinlich liegt das noch auf irgendeinem Schreibtisch und bedarf einer "wichtigen" Entscheidung: wie schicke ich das raus, mit Zahlschein oder ohne?wurden deine Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 (V7)geändert?
sorry, aber der von Dir zitierte Text von @Intrepid bezog sich auf den Beitrag von @ruediger4321 und der Frage ob seine Fahrzeugpapiere korrigiert wurden.Der Brief muss nicht geändert werden. Der für die Steuer maßgebliche Wert wird in den Kfz-Schein eingetragen.
Die Korrektur erfolgt in der Zulassungsstelle, die dann auch einen neuen Kfz-Schein ausstellt.
War vollkommen unproblematisch: EMail an Zulassungsstelle; 3 Tage später Antwort, Korrektur sei vorgenommen. Kein Termin für den Tausch des Kfz-Scheins erforderlich, Gebühren sind nicht angefallen.
Also: Ausschlaggebend ist der in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung angegebene niedrigste kombinierte WLTP-Wert. Wird teilweise ohne böse Absicht übersehen, da die meisten Fahrzeuge nur einen niedrigsten Wert in der Bescheinigung stehen haben.
Da ich von der Zulassungsstelle keine Post habe würde nichts geändert. Bisher hat sich nur der Zoll gemeldetwurden deine Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 (V7)geändert?
Geht aus Deiner Schreibe jetzt nicht hervor.
Aber dann sind doch die ausgehändigten Zulaaungsbescheinigungen 1+2 immer noch falsch ?Bei allen anderen bisher hat der Zoll auf die Änderungen der Zulassungsstelle im digital erfassten Datensatz reagiert. Deshalb die Annahme, dass der digitale Datensatz für Dein Fahrzeug ebenfalls längst geändert wurde.