Hallo, @wf;
höchstwahrscheinlich hast Du sogar recht mit Deinen Ausführungen zum Fahrzeug-Kauf.
Allerdings ist es ja aber so, daß den Händlern irgendwie die Hände gebunden sind - sie können ja schlecht mit der Artillerie ins Werk reiten und die Herausgabe verlangen ;-))
Auch sie werden ja nur vertröstet und müssen dies je nach Kundenbindung an den Käufer weitergeben.
Wir sind dort jetzt seit über 25 Jahren Kunde und mit der Werkstatt (Hauptaspekt) und den Verkäufern sehr zufrieden gewesen.
Wenn ich jetzt plötzlich die "Krawall-Bürste" raushole, ist mir doch nicht wirklich gedient, zumal der Händler ja keine Einflußnahmemöglichkeiten hat.
Der steht ja zwischen Baum (Werk) und Borke (Kunde).
Sicher, zwecks Kundenbindung bzw. - zufriedenheit wird ihm was einfallen müssen ... aber das wird sich wohl auf den Satz Fußmatten oder ein anderes kostenfreies Gimmick beschränken.
Da sich der Händler an der Misere unschuldig sieht, würde man doch nur einen Bruch des bisherigen Vertrauensverhältnisses heraufbeschwören, wenn man jetzt mit dem BGB unterm Arm vorm Tresen steht.
Natürlich werde ich am Montag auch das Gespräch zum Thema "Inzahlungnahme zum Festpreis" suchen, aber unbegrenzt ist das sicherlich nicht möglich (s.auch weiter oben : WE-Pendler !).
Und das EURO6 sowieso kommt, mag schon sein (aber m.W.n. zum 1.10., nicht zum 1.9.), jedoch datiert die Bestellung nicht auf diesen Zeitraum und so ist es nicht verpflichend, diesen Baustand auszuliefern.
Von daher betrachte ich die Zusage schon als Geste von Werk und Händler - schlägt sie sich doch dann wahrscheinlich in den zu zahlenden Kfz.-Steuern nieder (CO²-Wert)