Media Nav Evo stellt sich auf Werkseinstellung zurück


Da hatte ich mich doch deutlich zu früh gemeldet mit dem zwischenbericht.
Heute km stand 11.316 ausfall des MNE.

Zurückspielen der alten einstellungen mittels backrest von Manfred @DACCIM und alles war wieder gut.

Nachtrag 05-03-2018

Vielleicht nochmals zur präzisierung:

1er reset nach gerätetausch am 19-01-2018, 30 minuten gefahren, fahrzeug abgestellt, nach 1 stunde wieder in betrieb genommen, navi-favoriten weg, radiosender einstellungen weg, alles andere auf grundeinstellung zurückgesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was steht denn im Vertrag drin?

In Frankreich benennt es sich als " garantie legal "
und die ist auch gegenüber gewerblichen Kunden zu erfüllen.


Hierzulande wird unterschieden nach Garantie gesetzlicher
Art oder eben nach vertraglicher Art.

Ersteres entspricht dem deutschen Gewährleistungsrecht
und zweites der in Deutschland bekannten Garantie als Vertrag
zwischen Hersteller und Endkunden.

Unbenommen bleibt es dass das Gewährleistungsrecht da
auch gegenüber dem gewerblichen Endkunden zu erfüllen ist.
 
jap.... Antwort vom 29.01.2018 von Renault, die eine Nachfrage am 11.12.2017 "beantwortet":
In Frankreich benennt es sich als " garantie legal "
und die ist auch gegenüber gewerblichen Kunden zu erfüllen.


Hierzulande wird unterschieden nach Garantie gesetzlicher
Art oder eben nach vertraglicher Art.

Ersteres entspricht dem deutschen Gewährleistungsrecht
und zweites der in Deutschland bekannten Garantie als Vertrag
zwischen Hersteller und Endkunden.

Unbenommen bleibt es dass das Gewährleistungsrecht da
auch gegenüber dem gewerblichen Endkunden zu erfüllen ist.

Da ist gerade dein Denkfehler. Das Gewährleistungsrecht ist ein Verbraucherecht. Bei B2B unbedingt den Vertrag prüfen.

Auch bei Renault ist mal also "Ahnungslos"....

Die Frage wäre vielmehr, ob
das
Problem
 
Die Frage wäre vielmehr, ob
das

Da ist gerade dein Denkfehler. Das Gewährleistungsrecht ist ein Verbraucherecht. Bei B2B unbedingt den Vertrag prüfen.

Problem






Denkfehler ja, aber nicht meiner!


In Frankreich gilt französisches Recht.

Dieses gleicht dem deutschen Gewährleistungsrecht in sehr vielen Punkten, weicht aber in einigen auch erheblich davon ab.
Die europäischen Regelungen des Gewährleistungsrecht unterliegen Europarechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb derer
die Einzelstaaten dann die jeweiligen Landesspezifischen Regelungen erstellt haben.


Daher kümmert sich bei uns eine versierte Juristin um diese Angelegenheit.

Gewährleistung ist hier auch gegenüber dem gewerblichen Endkunden zu erfüllen.
Hierbei kommen dann auch Sonderziehungsrechte zur Geltung.

D.h. das ich hierbei weitergehende Forderungen stellen kann für Ausfallzeiten und Lohnkosten bei Mitarbeitern
die ihre Zeit damit verbringen die Fahrzeuge zur Neuprogrammierung des Navi's zu verbringen als auch weitere Folgekosten
aus Nichterfüllungen unserer Vertragspflichten aus Nichteinhaltung von Zeitplänen bei unseren Kunden, verursacht durch Wegesuche.

Das Ganze stellt sich in Frankreich als ein weitaus grösseres Problem für Dacia & Renault dar -
da hier die Firmen solche Folgekosten gnadenlos auch an Autohäuser weitergeben die ihrerseits dann eben die Kosten an den
Hersteller weiterreichen.

Betreffend der Nebenforderungen im Gewährleistungsrecht gibt es mittlerweile ja auch einige sehr definierte Urteile des EuGH in denen
( auch gewerbliche ) Endverbraucher erhebliche Rechte zugestanden worden sind.
 
Sehe ich anders. Gegen wen machst du die Gewàhrleistung? Deutsches AH? Wer ist Vertragspartner? Hast du die Fahrzeuge in Frankreich geordert?

Was steht im Vertrag zur Gewährleistung? Auch eine Juristin kann falsch liegen.
 
Sehe ich anders. Gegen wen machst du die Gewàhrleistung? Deutsches AH? Wer ist Vertragspartner? Hast du die Fahrzeuge in Frankreich geordert?

Was steht im Vertrag zur Gewährleistung? Auch eine Juristin kann falsch liegen.


In Frankreich gilt französisches Recht.


Ich sehe du hast es nicht verstanden.

Wenn du meinen Wohnort anklickst stellst du fest das wir in Frankreich leben,
ergo unsere Fahrzeuge auch vor Ort gekauft wurden;

und da gilt nunmal französisches Recht - egal was du dazu anders zu sehen meinst.

Was steht im Vertrag zur Gewährleistung? Auch eine Juristin kann falsch liegen.


Gewährleistung ist innerhalb Europas ( wie bereits vorab beschrieben ) eine gesetzliche Angelegenheit,

Gewährleistung in sich wird nicht vertraglich geregelt; ich gehe mal davon aus das du die vertraglich geregelte Garantie meinst.

Hier geht es aber um Gewährleistungsansprüche und diese sind eines der beiden Fachgebiete unserer Juristin,
welche bereits einschlägige Urteile des EuGH rausgesucht hat.

Und wenn Renault - Dacia - France einem seiner vertraglich gebundenen Autohäusern es " verordnet "
eine aussergerichtliche Lösung zu suchen um - um Himmels Willen - eine publizierbare Gerichtsentscheidung
zu vermeiden;

haben die offensichtlich Angst das eine solche - eine Welle von Regressklagen - nach sich ziehen könnte,
die wissen nämlich sehr wohl was es sie kosten kann wenn alle auf Gewährleistung klagen.

Da sind dann nämlich die Prozesskosten weitaus grösser wie der Schaden der defekten MNE's als solcher,
vom Imageschaden ganz zu schweigen - wenn es auf einmal berichtet würde,
dass das Konzept " Billig " mit Problemen behaftet ist.
 
Ich bin vom deutschen Recht ausgegangen. Aber das mit dem europäischen Recht ist leider so nicht ganz richtig. Das Gewährleistunsrecht ist ein Verbraucherrecht. Bei gewerblichen Kunden wird das anders gehandhabt. Gewährleistung ist im BGB verankert. Bei sogenannten B2B kommen noch Vorschriften des HGB dazu.

Allerdings wäre es sinnvoll gewesen, du hättest geschrieben, dass die Fahrzeuge in Frankreich gekauft wurden.
 
Allerdings wäre es sinnvoll gewesen, du hättest geschrieben, dass die Fahrzeuge in Frankreich gekauft wurden.

Da hier Mitglieder aus etlichen Staaten vertreten sind ist es Sinnvoll sich deren Signatur / Herkunft anzusehen!
Auch Lesen ist von Vorteil, ich hatte mich stets auf unsere Gesetzeslage bezogen und dieses auch so benannt.

Ansonsten müssten ja etliche Beiträge mit Staatsangaben verfasst werden.

Aber das mit dem europäischen Recht ist leider so nicht ganz richtig

Anscheinend kennst du dich da dann doch nicht so gut aus.

Gewährleistungsrecht ist ( wie bereits in vorgehenden Beiträgen benannt ) ein auf Europaverordnung
beruhendes Recht, das in den Einzelstaaten in deren jeweiliger Rechtsnorm, innerhalb des EU-Rahmens,
umgesetzt worden ist.

Gewährleistung ist im BGB verankert. Bei sogenannten B2B kommen noch Vorschriften des HGB dazu.

Und hier noch einmal: In Frankreich gilt französisches Recht.

Gewährleistungsrecht wird hier einheitlicher Regelung folgend unter gleicher Rechtgrundlage angewandt.

Aber um bei der Thematik zu bleiben:

Unabhängig in welchem Staat Europas, besteht immer das Recht auf Gewährleistung,
in einigen Staaten durch gesetzgeberische Aktivitäten aufgeteilt in private oder gewerbliche Kunden,
in der Sache aber immer so weit gleichbleibend, dass das zu verkaufende / zu liefernde Gut in seiner
Beschaffenheit und Güte den Anpreisung zu entsprechen hat.

Die Weiterführung des Verkaufs unter Wissen eines bei Verkauf verborgenen Mangels, berechtigt zur
Schadensersatzforderung - in einigen Staaten zur ( befreiten ) Vertragsrückabwicklung und hier eben
in den meisten europäischen Staaten auch zur erweiterten Regressforderung aus Sonderziehungsrechten.

In den meisten Staaten geht es mit strafrechtlicher Relevanz einher -
wenn wie hier bekannt - trotz bekannten Mangels - weiterhin ausgeliefert / verkauft wird.
 
Hatte heute ein Update für das EVO vom 20.2.2018 erhalten.
Oh dachte ich das Problem vieler User ist damit gelöst,aber zu früh gefreut nach entpacken musste ich feststellen das es die 9.1.1 war.:angry:
 

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Zumal oft
Hatte heute ein Update für das EVO vom 20.2.2018 erhalten.
Oh dachte ich das Problem vieler User ist damit gelöst,aber zu früh gefreut nach entpacken musste ich feststellen das es die 9.1.1 war.:angry:
Ich mach es jetzt mal ganz einfach für dich. Du befindest dich in einem Forum in .de. Damit kann man erstmal davon ausgehen, dass wir uns mit der deutschen Gesetzeslage beschäftigen.

Dann ist es schon richtig, dass das Gewährleistunsrecht Europaweit angepasst wurde. Es gilt aber trotzdem nationales Recht da es kein Europagesetz gibt. Wenn etwas nicht vom jeweiligen Land umgesetzt wurde, dann ist das nicht drin Problem.

Das Wesen des Gewährleistungsrecht ist, dass es ein Verbraucherrecht ist. Wie wird Verbraucher in Frankreich definiert? Wäre zu klären. Dann gelten bei den berühmten B2B Geschäften besondere Regelungen, da davon ausgegangen wird, das Profis bereits wissen, wie der Hase läuft.

Und noch was,du kommst ziemlich arogant rüber. Ist schön, wenn du mit französischen Gesetzen um dich wirfst. Aber trotzdem ist es einfach jett,wenn du schreibst, wo du die Fahrzeuge gekauft hast und dass es gewerblich ist. Und putzig wird es, als du geschrieben hast, das die mobilen Navi aus Datenschutzgründen nicht zurück gegeben werden.Wie machst du das bei des fest eingebauten?

Auch mit der strafrechtlichen Relevanz ist das so eine Sache. Aber lass gut sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte heute ein Update für das EVO vom 20.2.2018 erhalten.
Oh dachte ich das Problem vieler User ist damit gelöst,aber zu früh gefreut nach entpacken musste ich feststellen das es die 9.1.1 war.:angry:

Wie bist du zu diesem Update gekommen? Mir wurde es auf dem PC über das heruntergeladene Programm nicht angezeigt...
 
Zumal oft

Ich mach es jetzt mal ganz einfach für dich. Du befindest dich in einem Forum in .de. Damit kann man erstmal davon ausgehen, dass wir uns mit der deutschen Gesetzeslage beschäftigen.

Dann ist es schon richtig, dass das Gewährleistunsrecht Europaweit angepasst wurde. Es gilt aber trotzdem nationales Recht da es kein Europagesetz gibt. Wenn etwas nicht vom jeweiligen Land umgesetzt wurde, dann ist das nicht drin Problem.

Das Wesen des Gewährleistungsrecht ist, dass es ein Verbraucherrecht ist. Wie wird Verbraucher in Frankreich definiert? Wäre zu klären. Dann gelten bei den berühmten B2B Geschäften besondere Regelungen, da davon ausgegangen wird, das Profis bereits wissen, wie der Hase läuft.

Und noch was,du kommst ziemlich arogant rüber. Ist schön, wenn du mit französischen Gesetzen um dich wirfst. Aber trotzdem ist es einfach jett,wenn du schreibst, wo du die Fahrzeuge gekauft hast und dass es gewerblich ist. Und putzig wird es, als du geschrieben hast, das die mobilen Navi aus Datenschutzgründen nicht zurück gegeben werden.Wie machst du das bei des fest eingebauten?

Auch mit der strafrechtlichen Relevanz ist das so eine Sache. Aber lass gut sein.
Und was hat das jetzt mit mir zu tun?:D

Wie bist du zu diesem Update gekommen? Mir wurde es auf dem PC über das heruntergeladene Programm nicht angezeigt...
Ich bekomme Updates meistens eher als sie über die Tollbox angeboten werden.

Warum und weshalb möchte ich nicht weiter eingehen,dafür müsste ich einen neuen Trade aufmachen.
Aber wir haben ja die deutsche Schweigeflicht und so erübrigt sich der Rest.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie bist du zu diesem Update gekommen? Mir wurde es auf dem PC über das heruntergeladene Programm nicht angezeigt...
Das Update gibt es in der Toolbox für unsere Geräte nicht. Jemand im französischen Forum hat rausgefunden, dass es diese Datei auf naviextras.com zum Herunterladen gibt. Wahrscheinlich wird sie nur denen in der Toolbox angeboten, die vom DAB-Bug, den die 9.1.1 behebt, betroffen sind.
 
Das 9.1.1er ist eigentlich auch schon was älter, die gabs oder gibst doch beim Holländer und wie ich hier las, war di ja auch nicht als Hotfix für das Problem mit dem Reset sondern wegen DAB oder?
 
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