Media-Nav - Komfort und Features

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Wenn ich mich nicht irre, kann man die Zoomstufe doch ganz rudimentär über die Optionen der Navianzeige (oben links in der Navianzeige) in 3 Stufen einstellen.

Die gewählte Zoomstufe bleibt dann eingestellt.

Reicht das eventuell?

Ganz genau - dann hat man auf der Autobahn auch einen Maßstab von mehreren Kilometern und nicht nur 300 Meter - vielleicht sollte Duster4WD mal die Bedienungsanleitung lesen?
 
vielleicht sollte Duster4WD mal die Bedienungsanleitung lesen?
Hab ich. Auch den Teil den Lajo netterweise auch hier eingestellt hat ... was ist das für eine Anleitung? Da steht:

Ansicht Autobahn Mit dieser Funktion können Sie die Ansicht Autobahn ein- und ausschalten. Drücken Sie auf „Ein“, um die Funktion zu aktivieren oder auf „Aus“, um sie zu deaktivieren.

Da steht ich kann eine Ansicht Autobahn einstellen. Aha. Da steht aber nicht, was es bedeutet. Bedeutet es, dass die Schilder dargestellt werden? Werden dann Staus auf der Autobahn angezeigt? Die Autobahnnummern? Dass der Zoom angepasst wird? Wenn ich ein Ratespiel möchte, kaufe ich ein Sodoku, dazu brauche keine Anleitung. So richtig super ist auch, dass in der Anleitung steht:

Sonderziele (POI) anzeigen Sie können sich einige Sonderziele (sichtbar im Maßstab 100 m) auf der Karte anzeigen lassen.

Blöde nur, dass das die einzige Stelle im Handbuch ist, wo der Begriff "Maßstab" vorkommt. (okay, und im Index)

Darum ... ich frage trotz Studium der Anleitung nochmal:

- kann ich während der Fahrt das Zoomlevel einstellen?
- kann ich permanent einstellen, dass ich in der Stadt einen anderen Maßstab habe?
(ausser die 3 nicht wirklich verschiedenen Lupen, die auch in Lajos Bild als "Blickwinkel" zu sehen sind?)

PS: Im allgemeinen lese ich Anleitungen, bevor ich in Foren frage ;-)

PPS: Das UI des MediaNav gefällt mir eigentlich sehr gut. Das von der Navi-Funktion ... sieht aus wie billig zugekaufter Mist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tut mir leid, aber das ist blanker Unsinn!
Nein, unvollständig...“wenn man diese dazu in die Hand nehmen muss“ sollte dazu gesagt werden. Von daher ist auch die Bedienung einer Multmediaeinheit über den Drehknopf in der Mittelkonsole rechtlich zulässig. Den nimmt man nämlich nicht in die Hand.Auch ein Telefon, das in einer Halterung befestigt ist, darf bedient werden.
Wer allerdings beim Nachrichten schreiben einen Unfall baut, der kann sich nicht darauf berufen alles richtig gemacht zu haben. Das gleiche gilt aber auch, wenn Mama/Papa sich entnervt dem Nachwuchs im Fond zuwenden und den Blick von der Straße verlieren. Ist also kein rein elektronisches Problem.
 
Nein, unvollständig...“wenn man diese dazu in die Hand nehmen muss“ sollte dazu gesagt werden.
Das widerspricht aber dem von Dir verlinkten OLG-Urteil. Dort heisst es:

Die Geldbuße und das Fahrverbot wurden wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO verhängt. Demnach ist während der Fahrt das Benutzen eines elektronischen Gerätes, das zur Kommunikation, Information oder Organisation dient, verboten.

Für alle: In dem Beispiel ging es um einen Tesla, bei dem der Fahrer den Scheibenwischer über den Touchscreen einschalten wollte. Der ist fest verbaut.
 
Das widerspricht aber dem von Dir verlinkten OLG-Urteil. Dort heisst es:
Ja, ist mir klar. Ich bin der angenehmen Situation Urteile eines OLG nicht erklären zu müssen. Ich hatte das verlinkt, weil du gefragt hattest ob es Urteile gibt. Gleichzeitig wundert es mich aber auch...
 
Es ist doch ganz einfach, wenn es knallt war der Blick auf das Gerät offensichtlich zu lange und damit verboten.
Wenn es nicht knallt passiert auch nichts, zumindest so lange einen die Polizei nicht mit dem Handy in der Hand erwischt
 
Wo kein Kläger...

Da müssen die erstmal hinter kommen, ob man zu viel irgendwo rumgefummelt hat.
 
Da müssen die erstmal hinter kommen, ob man zu viel irgendwo rumgefummelt hat.
Ja genau, würde ich dann auch unbedingt jedem erzählen! :rolleyes:

Die korrekte Antwort als Beschuldigter ist stets:
"Zur Sache mache ich keine Angaben!"

Wer etwas anderes erzählt ist selber schuld.
 
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