@wf
Natürlich ist mir das klar, auch das ist im Kaufpreis enthalten. Ich sehe aber einen kleinen Unterschied zwischen 1 Tag und Wochen. Wenn man keine Lagerhaltung betreiben kann/will dann muss man das irgendwie anders lösen.
Ich weiß ja nicht wieviele Schäden dieser Art es gibt aber zumindest sollte man in den Fällen dann über Ersatzfahrzeug nachdenken. Wenn man auf das Auto angewiesen ist kommt man da für einen Leihwagen schnell in Bereiche die dem Konto erheblich schaden.
So ist man als Kunde leider gezwungen den Rechtsweg zu nehmen. Man muss Fristen setzen um den Händler in Verzug zu bringen. Natürlich wird es immer ein Streitpunkt sein was *angemessen* ist, aber Wochen sicher nicht.
@*
Ich kenn Motorradfahrer die die Saison verpasst haben weil Ersatzteile nicht lieferbar sind.
Ich denke aber es ist ein Unterschied ob ich etwas bestelle oder ob ein Hersteller Garantie leistet, hier ist dann der Hersteller in der Pflicht zu reparieren.
Garantieleistungen die nicht erfüllt werden können weil nicht lieferbar, na ja, auf die Art könnte man das beliebig strecken.
Leider ist der Gesetzgeber da wieder mal schwammig, -angemessen- das ist dann von Fall zu Fall verschieden. Deswegen war mein Ratschlag ja ein unverbindliches Gespräch beim RA, gerade eben um keine Fristen zu versäumen. Schade dass man heute in so vielen Fällen nicht anders weiterkommt.
Ich wäre jedenfalls nicht so geduldig.
Natürlich ist mir das klar, auch das ist im Kaufpreis enthalten. Ich sehe aber einen kleinen Unterschied zwischen 1 Tag und Wochen. Wenn man keine Lagerhaltung betreiben kann/will dann muss man das irgendwie anders lösen.
Ich weiß ja nicht wieviele Schäden dieser Art es gibt aber zumindest sollte man in den Fällen dann über Ersatzfahrzeug nachdenken. Wenn man auf das Auto angewiesen ist kommt man da für einen Leihwagen schnell in Bereiche die dem Konto erheblich schaden.
So ist man als Kunde leider gezwungen den Rechtsweg zu nehmen. Man muss Fristen setzen um den Händler in Verzug zu bringen. Natürlich wird es immer ein Streitpunkt sein was *angemessen* ist, aber Wochen sicher nicht.
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Ich kenn Motorradfahrer die die Saison verpasst haben weil Ersatzteile nicht lieferbar sind.
Ich denke aber es ist ein Unterschied ob ich etwas bestelle oder ob ein Hersteller Garantie leistet, hier ist dann der Hersteller in der Pflicht zu reparieren.
Garantieleistungen die nicht erfüllt werden können weil nicht lieferbar, na ja, auf die Art könnte man das beliebig strecken.
Leider ist der Gesetzgeber da wieder mal schwammig, -angemessen- das ist dann von Fall zu Fall verschieden. Deswegen war mein Ratschlag ja ein unverbindliches Gespräch beim RA, gerade eben um keine Fristen zu versäumen. Schade dass man heute in so vielen Fällen nicht anders weiterkommt.
Ich wäre jedenfalls nicht so geduldig.