Volkerchen
Mitglied Gold
- Fahrzeug
- Dacia Sandero III Stepway Comfort TCe 100 ECO-G
- Baujahr
- 2021
Bezüglich des Schriftzugs passiert in DE gar nichts, wie @DaciaBastler schon zutreffend erläutert hat. Ich hatte diesbezüglich ergänzend bereits auf die Rechtsprechung des BGH, 12.02.1998 - I ZR 241/95 hingewiesen. Das gilt jedenfalls solange, wie Du das Fahrzeug lediglich privat nutzt und es nicht etwa als "Ferrari" zu verkaufen versuchst.Versuch aber mal auf deinen Jogger ein "Ferrari" oder anderes, Bentley - Schriftzug zB anzukleben, und vielleicht noch Ferrari typische Spoiler etc. anzubringen..
"Spoiler" sind kein Markenrecht, sondern üblicherweise als Geschmacksmuster geschützt, da kann das in der Tat anders aussehen.
ciao
volker