Hi-Flex
Mitglied Gold
- Fahrzeug
- MCV Hi-Flex, Ethanol 7-Sitzer
Ich habe doch geschrieben, dass ich eine Einzelabnahme dafür habe.
Also manchmal..............
Und genau das ist falsch wenn man eine nach R-115 kauft, was heute der Normalfall sein soll!
Die ECE-R 115 sollte ja gerade die Einzelabnahmen in D-Land überflüssig machen, damit es günstiger und einfacher wird mit LPG im Vergleich zu der überholten alten Regelung R67.xy und §21 (§19).
Also Einbausatz ist für jedes Modell komplett zusammengestellt zertifiziert und mit einem individuellen zum Fahrzeug passenden Einbauanleitung versehen. Somit kann nun jeder in der EU eine solche Anlage einbauen und auch unser deutscher "tüv" kann nicht meckern den das Verkehrsamt trägt die Anlage in die Papiere ein.
Es entfallen also die "TüV" Gebühren die sonst jeder Halter hätte zahlen müssen und er oder der Händler müssen nur bei dem Verkehrsamt vorsprechen.
Das heißt auch das derjenige der die Anlage einbaut auch die Verantwortung trägt und nicht mehr der "TüV Prüfer".
Wird also eine nach R115 in Polen eingebaut ist das Verkehrsamt durch EU recht angehalten die Anlage in die Papiere einzutragen. Das manchmal eine Tüv-Bescheinigung für eine R115 gefordert wird ist eher der Unkenntnis der Mitarbeiter zuzuschreiben.
Die Überprüfung des "Poleneinbaus" erfolgt ja bei dem nächsten fälligen "TüV" Termin ohnehin.
Dem geschulten Prüfer Auge entgeht nichts! OK Ausnahmen bestätigen ...
Dort ist R115 / R67 nachzulesen.
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html
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