ÄH wenn der Schaden so übel ist, das er repariert werden muß und nicht einfach wegpolliert werden kann, dann kann man das bei dem gegnerischen Fahrzeug auch nicht einfach wegpolieren.
Selbst ne leichte Berührung hinterläßt richtige Kratzer.
Da habe ich in meinen noch jungen Jahren schon ganz anderes gesehen und kann diese Aussage nicht bestätigen.
Und man muß da auch nicht privat aktiv werden--Fahrerflucht ist Sache der Staatsanwaltschaft, da braucht man keine Rechtsschutzversicherung.
Seit ihr nicht gleich zur Polizei ? In dem Moment wo ihr ne Anzeige macht, muß die Polizei dem nachgehen.
Ich kann es überlesen haben, die wichtigste Frage, wart ihr sofort bei der Polizei ?
Ist eine Anzeige aufgenommen worden ??
Du hast den Threat offensichtlich überhaupt nicht gelesen anstatt etwas überlesen zu haben und möchtest auch nur mal deinen Senf dazugeben, richtig?
Und noch einmal, das ist Sache der Staatsanwaltschaft und nicht der Versicherungen !!
Falls ihr noch keine Anzeige bei der Polizei gemacht habt--dann kann man nur sagen Pech gehabt.
Es ist sowohl eine Sache der Staatsanwaltschaft, als auch der Versicherungen. Wenn die Unfallgegnerin wegen der Fahrerflucht den Lappen abgeben muss bedeutet das noch lange nicht, dass auch die Versicherung bezahlt solange man den Fall dort nicht meldet.
Und mal so allgemein:
Satzzeichen sind keine Rudeltiere und du brauchst hier auch nicht virtuell rumschreien.
Und jetzt zurück zur Sachlichkeit:
inzwischen ist seit der Unfallflucht ein halbes Jahr vergangen.
Nach ewigem Hin- und Her meldete sich der Anwalt meiner Freundin (wir haben im Bekanntenkreis einen Anwalt organisiert, der im Schlimmstfall ein niedriges Honorar angesetzt hätte) mit der Nachricht, dass die gegnerische Versicherung nun den Schaden ausgleichen wird.
Meine Freundin bekommt rund 2.200 Euro erstattet und darf endlich den Lackschaden beseitigen lassen, der inzwischen schon zu Rost geführt hat.
Das Thema war mächtig nervenaufreibend. Darum habe ich auch auf weitere Postings verzichtet, da mich einige besonders schlaue Kommentare noch zusätzlich genervt haben.
Bei so einer Sache will und muss man sich nicht noch anhören, dass man „Märchen“ erzählt.
Nachträglich nochmal danke hierfür.
Hier nochmal der Ablauf in Stichpunkten:
- Freundin hat anonymen Zettel an der Scheibe das ihr Sandero von einem Opel angefahren wurde.
- Ich erstatte Anzeige bei der Polizei
- Halter wird ermittelt und Schadenspuren am Opel werden sichergestellt.
- Unfallgegnerin weigert sich den Fall ihrer Versicherung zu melden und streitet zuvor getätigte Aussagen, dass sie möglicherweise doch einen Rempler verursacht hat, ab.
- Anwalt wird eingeschaltet, nebenbei ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen der Unfallflucht.
- lange passiert nun nichts (Weihnachtsfeiertage und anschließende Urlaubszeiten diverser Sachbearbeiter)
- die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen die Unfallgegnerin ein, da die Beweislage nicht dicht genug ist (Zeuge ist nur anonym, Unfallspuren passen nicht vollständig zueinander) wobei ich letzteres bis heute anzweifle, da der Unfallort nie besichtigt wurde und die Autos an dieser Stelle nie gegenübergestellt wurden. Die Straße ist an dieser Stelle stark gewölbt und der Sandero parkte mit 2 Rädern (erlaubterweise) auf dem Gehsteig.
- Dennoch schreibt der Anwalt nochmals die gegnerische Versicherung an, verweist auf sämtliche Indizien und auch darauf, dass die Unfallgegnerin bei ihrer Aussage nur Schutzbehauptungen zu Protokoll gegeben hat um nicht den Führerschein abgeben zu müssen.
- Vor 2 Stunden kam dann die Mail des Anwalts, dass die gegnerische Versicherung den Schaden ausgleichen wird.
Ein ziemlich kurioser Fall. Obwohl die Unfallgegnerin vom strafrechtlichen Tatbestand freigesprochen wurde, wird der Schaden trotzdem von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen.
Aber weder ich, noch meine Freundin werden das jetzt groß hinterfragen weil das Thema damit endlich erledigt ist.
Danke für die hilfreichen Beiträge.