Parkrempler und Unfallflucht, so fängt der Tag gut an

Da wir ohnehin in einem amerikanisierten Land leben, ist der Gang zum Anwalt, wie der in den Supermarkt.....ähm Mall. Nochmal : wenn es kein konkretes Eingeständnis, keine Zusage, keine Versicherungsnummer, blablabla..... gibt, der Schadenverursacher dumm genug ist, Unfallflucht mit hinterlegtem Zettel zu begehen, dann ist die Absicht doch klar und der rechtliche Weg unumgänglich. Die Leute möchten statt korrekter Schadenabwicklung, einfach nur betrügen! Darf ich raten, Schadenverursacher/in so zwischen 22-35 Jahren? Leider gibt es noch keine Schadenmelde App für "Eilige" , man muss schon Arsch in der Hose haben und seinen Fehler wieder gutmachen! Es ist eine Unverschämtheit, sich aus dem Staub zu machen und dann so zu zu tun, als ob man mit der Sache nichts zu tun hat, obwohl man es längst zugegeben hat (Zettel).

Keine Gnade, zum Anwalt, soll die Tusse oder der Typ laufen, muss richtig weh tun, wenn der Lappen fehlt! :angry:
 
0180 2 5026 ist die Rufnummer des Zentralregisters der Versicherer.
Dort erfährt man, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist.
Nach Kontaktierung der gegnerischen Versicherung und Schadensmeldung, die vom Gegner noch nicht erfolgte, kommt unglaublich Bewegung in die Sache.
Ging mir so, als mich ein Mietwagen auf der Autobahn beim Überholen touchierte und die Angelegenheit verschleppen wollte.
Zwei Tage nach Anruf beim Zentralregister war der Sachverständige da.
 
So langsam kommt es mir wie Peterchens Märchenstunde vor!
Was soll der Schwachsinn mit der "vorläufigen" Reparatur? Wenn bis zur Auftragserteilung an eine "Fachwerkstatt" Folgeschäden durch Witterungseinflüsse auftreten, weil es Unstimmigkeiten mit dem Gegner und dessen Versicherung gibt, dann ist nach einem eventuellen Richterspruch auch diese Sache mit zu reparieren. Basta. Las das "Rumgeeiere" nach, nehmt einen Anwalt und Gut ist!
 
0180 2 5026 ist die Rufnummer des Zentralregisters der Versicherer.
Dort erfährt man, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist.
Nach Kontaktierung der gegnerischen Versicherung und Schadensmeldung, die vom Gegner noch nicht erfolgte, kommt unglaublich Bewegung in die Sache.
Ging mir so, als mich ein Mietwagen auf der Autobahn beim Überholen touchierte und die Angelegenheit verschleppen wollte.
Zwei Tage nach Anruf beim Zentralregister war der Sachverständige da.
Das red ich doch die ganze Zeit. :prost::callme:
 
Hallo
sei mir nicht böse aber ich glaube die anderen Forumsmitglieder lesen deine Beiträge recht aufmerksam, was gibt es da noch zu überlegen !!
Ab zu einem Rechtsanwalt -Verkehrsrecht - Du ersparst dir viel Ärger und Nerven.

Gruss Klaus :hammer:
Glaube ich nicht, nachdem ich x mal geschrieben habe das nichts am Auto gemacht wird und dann nur die Hälfte meines Beitrages zitiert wird.

Eine Märchenstunde wird hier auch nicht abgehalten, aber danke dafür.
Meine Freundin hat im Monat 1000 Euro zum Leben, keine Rechtschutzversicherung und kann nicht auf gut Glück Geld vorstrecken, nachdem der Verursacher jetzt alles abstreitet.
Schlaues Gelaber kann ich mir auch Nachmittags auf RTL anhören.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir war es so:
Schuldfrage stand eindeutig fest. Auto in die Werkstatt, die hatten einen Anwalt für solche Unfallangelegenheiten,
Vollmacht (Abtretung) unterschrieben und das war`es.
Warum so kompliziert?
 
0180 2 5026 ist die Rufnummer des Zentralregisters der Versicherer.
Dort erfährt man, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist.
Nach Kontaktierung der gegnerischen Versicherung und Schadensmeldung, die vom Gegner noch nicht erfolgte, kommt unglaublich Bewegung in die Sache.
Ging mir so, als mich ein Mietwagen auf der Autobahn beim Überholen touchierte und die Angelegenheit verschleppen wollte.
Zwei Tage nach Anruf beim Zentralregister war der Sachverständige da.

hier kann man sich die günstigeren Ersatznummern zu den teuren 0180 Nummern heraussuchen
z. Bsp. Zentralregister der Versicherer

https://www.0180.info/suche.html?s=0180+2+5026
 
https://www.dacianer.de/threads/par...aengt-der-tag-gut-an.23904/page-3#post-430912

Und wenn Ihr Hartz4 Empfänger seid oder hoch verschuldet. Anwaltskosten und Gutachterkosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wenn kein Verursacher feststehen würde, würde ich es ja verstehen wenn man Angst vor weiteren kosten hat. Aber so versteh ich Euch nicht warum Ihr Euch das antut. Kopfschüttel
Und es ist schon vorgekommen das die Versicherungen trotzdem mit der Zahlung sich zeit lassen obwohl kein Fahrerflucht zwischen den Unfallbeteiligten war. Die Schuldfrage eindeutig war und der Verursacher alle Ihre Daten hergegeben hat und es auch seiner Versicherung gemeldet hat das er selbst dran Schuld war. Und bei sowas kann nur ein Anwalt helfen.
 
Meine Freundin hat im Monat 1000 Euro zum Leben, keine Rechtschutzversicherung und kann nicht auf gut Glück Geld vorstrecken, nachdem der Verursacher jetzt alles abstreitet.

Verstehe jetzt vollkommen. -_-

Dann würde ich das Pferd beim Schwanz aufzäumen, die Versicherung gedanklich zunächst ausblenden und die Handlungen in Richtung "Unfallflucht und deren gesetzliche Vorgehensweise" beschränken und vorantreiben.

Unabhängig davon was Ihr beide jetzt schon gemacht habt entsteht dadurch zwangsläufig diese Reihenfolge:
- eine Anzeige wg. Unfallflucht (darauf reagiert die Polizei mit Verursacherrecherge)
- es wird dabei u.U. sogar labortechnisch ermittelt
- der Auftraggeber der Untersuchung ist Polizei oder zuständiges Amtsgericht.

Stellt sich bei der Untersuchung heraus, daß es das besagte Fahrzeug tatsächlich war das den Schaden verursacht hat, steht das in dem Gutachten und mit diesem Gutachten ist auch schon der Freibrief für eine Reparatur, bei der ich die Schadensabwicklung über das Autohaus bevorzugen würde.

Nachdem also dann geklärt ist daß es dieses Fahrzeug war, wird die Versicherung auch bezahlen, denn die Versicherung lautet auf das Fahrzeug und nicht auf die Personen die damit gefahren sind.

Inwieweit die Versicherung jetzt agiert um den Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalles herauszufinden und zu belangen, das kann Euch egal sein.

Ich würde jetzt nochmal mit der Polizei Kontakt aufnehmen und sagen, daß sich der Halter des Fahrzeuges weigert den Schaden anzuerkennen und darum bitten, daß die Polizei die Identifizierung des Schadensfahrzeuges "anleiert".

Es geht jetzt also in erster Linie darum eine Straftat (Unfallflucht) zu ermitteln, was die Aufgabe der Polizei ist.
Zwangsläufig ergibt sich dann aus den Ermittlungen daraus ein Schuldiger (Fahrzeughalter), der dann folglich auch haftet.
 
Sie wissen dort sicher, wie man den Unfallverursacher zwingt den Schaden seiner Versicherung zu melden.

.

Du musst den gar nicht zwingen irgendwas zu melden. Man ruft beim Zentralruf an, von dort geht es an die gegnerische Versicherung, die zahlt und holt sich das Geld beim Verursacher zurück. Ob der das jetzt gemeldet hat oder nicht, ob der das bestreitet, das ist dabei total irrelevant. Wenn der Verursacher klar ist, dann wird auch gezahlt. Da wird der Verursacher von seiner Versicherung auch nicht nach nem Einverständnis gefragt. Der geschädigte wird entschädigt. Aus die Maus.
 
Du musst den gar nicht zwingen irgendwas zu melden. Man ruft beim Zentralruf an, von dort geht es an die gegnerische Versicherung, .........

Das Problem bei dieser Reihenfolge ist, daß der Unfallgegner abstreitet es gewesen zu sein und die Versicherung sich dann auch zu Recht weigert zu bezahlen.

Dann müßte er Geschädigte Geld in die Hand nehmen, es zum Rechtsanwalt tragen und würde damit das tun, was jetzt schon die Aufgabe der Ermittlungsbehörde ist ....... einen Verursacher mittels Labor und/oder Laboranalyse zu ermitteln.

Wenn der Geschädigte dann von der Behörde mitgeteilt bekommt, daß das Gegnerische Fahrzeug identifiziert ist, ........ dann erst zur Versicherung und auch dann erst ist gewährleistet, daß der Unfallgegner zahlen MUß ....... auch wenn er sich dabei auf den Kopf stellt und mit den Ohren wackelt.

Kurzum, bevor der Verursacher nicht einwandfrei festgestellt ist, läuft gar nichts.

So eine Ermittlung geht auch relativ zügig schon alleine dadurch, damit nicht durch Tage oder Wochen Unfallspuren im Lack oder Blech verschwinden.

Das Strafverfahren gegen den Verursacher kann freilich erst in Wochen oder Monaten stattfinden (je nach Gerichtsauslastung), aber dabei geht es nur um das Strafmaß und nicht um die Reparatur des Geschädigtenfahrzeuges.
Aber das kann dem Geschädigten vollkommen egal sein.
 
Glaube ich nicht, nachdem ich x mal geschrieben habe das nichts am Auto gemacht wird und dann nur die Hälfte meines Beitrages zitiert wird.

Eine Märchenstunde wird hier auch nicht abgehalten, aber danke dafür.
Meine Freundin hat im Monat 1000 Euro zum Leben, keine Rechtschutzversicherung und kann nicht auf gut Glück Geld vorstrecken, nachdem der Verursacher jetzt alles abstreitet.
Schlaues Gelaber kann ich mir auch Nachmittags auf RTL anhören.

Kann ich verstehen und ich glaube Dir/Euch.

Es gibt günstige RS Versicherungen für um die 20 Eu/Monat, das ist heute unumgänglich wie Haftpflichtvers.
Am besten für die Zukunft vorsorgen, dann hat man evtl. eine SB von 150.- , das macht den Gang zum Anwalt entspannter.

Was meint die Polizei nun?
 
Das Problem bei dieser Reihenfolge ist, daß der Unfallgegner abstreitet es gewesen zu sein und die Versicherung sich dann auch zu Recht weigert zu bezahlen.

Dann müßte er Geschädigte Geld in die Hand nehmen, es zum Rechtsanwalt tragen und würde damit das tun, was jetzt schon die Aufgabe der Ermittlungsbehörde ist ....... einen Verursacher mittels Labor und/oder Laboranalyse zu ermitteln.

Wenn der Geschädigte dann von der Behörde mitgeteilt bekommt, daß das Gegnerische Fahrzeug identifiziert ist, ........ dann erst zur Versicherung und auch dann erst ist gewährleistet, daß der Unfallgegner zahlen MUß ....... auch wenn er sich dabei auf den Kopf stellt und mit den Ohren wackelt.

Kurzum, bevor der Verursacher nicht einwandfrei festgestellt ist, läuft gar nichts.

So eine Ermittlung geht auch relativ zügig schon alleine dadurch, damit nicht durch Tage oder Wochen Unfallspuren im Lack oder Blech verschwinden.

Das Strafverfahren gegen den Verursacher kann freilich erst in Wochen oder Monaten stattfinden (je nach Gerichtsauslastung), aber dabei geht es nur um das Strafmaß und nicht um die Reparatur des Geschädigtenfahrzeuges.
Aber das kann dem Geschädigten vollkommen egal sein.
Die sogenannten Unfallspuren sind ja schnell beseidigt wenn man will. 1 mal mit Politur drüber, 1 mal waschen, dann viel Glück mit den Forensikern. Die werden da nie mehr etwas darauf finden! Und wenn es nicht um Mord geht, werden sie sich eh keine Mühe machen... Hoffentlich hat die Polizei einen Test mit Klebestreifen (Farbpartikeltest) gemacht.. Sonst..:censored:
 
@Chris
wollt Ihr / will Deine Freundin möglichst wenig mit dem Schaden zu tun haben und wollt Ihr auch keine Reparaturkosten vorschießen, um Euch diese hinterher von der Gegnerischen Versicherung erst wieder zurückholen müssen, .... dann macht eine Schadensabwicklung.

Einfach den Sandero beim Händler zur Reparatur abgeben, Name und Anschrift des Unfallverursachers, sowie die Gegnerische Versicherung und deren Schadensnummer angeben und das Schadensabwicklungsformular unterschreiben.

Dann regelt das Autohaus das ganze für Euch und das einzige was zu tun ist, ist das Fahrzeug nach der Instandsetzung wieder abzuholen.

Kein Ärger mit Versicherung, kein Geld vorschießen, nicht um einen Leihwagen kümmern müssen, keinen Schadensgutachter einschalten ............ alles macht das Autohaus.

Vorsicht....die Versicherung regelt das nicht unbedingt, solange die Schuld nicht feststeht...da wird sie auch keine Kostenübernahme kommen. Die schreiben erstmal ihren Versicherungsnehmer an und je nachdem wie der sich äußert, werden sie bearbeiten. Erst wenn die Schuld feststeht, wird es eine Kostenübernahmeerklärung geben.
 
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