Ich hatte den Freund der Dame am Apparat. Das Auto ist auf den noch-Mann der Frau angemeldet.
Der nette Herr kaute mir dann ein Ohr ab, dass sie sich nicht sicher wären ob es wirklich eine Berührung gab (Gegnerfahrzeug hat aber offensichtliche Beschädigungen) und das er sich ja auskenne weil er Ing. beim TÜV Rheinland sei.... blablabla.
Seine Aussage war schlussendlich die, dass der Schaden selbstverständlich über die Vers. abgewickelt werden wird, aber er zunächst die Schuldfrage geklärt haben möchte.
Auch wenn der Autor des Zettels hinter dem Scheibenwischer anonym ist, steckt doch eine gewisse Glaubwürdigkeit in seinen Zeilen.
Hat er doch von einem tatsächlich neuen Schaden geschrieben und nennt ein anderes Fahrzeug, das ebenfalls einen neuen Schaden aufweist der von der Position her passen "könnte".
Die Aussage daß erst die Schuldfrage geklärt werden muß ist insofern nicht falsch, als daß der Halter des Fahrzeuges (der noch Ehemann) zunächst als Beschuldigter gilt und er erst den Nachweis erbringen muß, daß nicht er gefahren ist.
Rein versicherungstechnisch muß seine Versicherung sowieso zahlen, aber wer ein Verfahren wg. Fahrerflucht bekommt, - das muß noch geklärt werden ........ der Halter, oder seine seine "Noch"-Ehefrau", die die jetzige Freundin des Ingenieurs ist, mit dem Du telefoniert hast.
Nachdem dieses "Dreiergespann" jetzt offensichtlich auf Zeit spielt ist spätestens jetzt der Punkt gekommen, umgehend selbst einen Anwalt einzuschalten.
Denn ................. wäre die Gegenseite kooperativ, hätte sie zumindest von ihrer Versicherung eine Schadensnummer angefordert, die man über die Hotline innerhalb von 10 Minuten bekommt und sie Dir genannt.
Damit besteht dann zwar noch kein Anspruch auf eine Schadensregulierung, aber man hat damit schon alle Daten der am Schaden beteiligten Parteien auf dem Tisch, was den weiteren Werdegang vereinfacht und auch beschleunigt.
Und ohne solche Daten auch keine Reparatur und auch keine Schadensabwicklung.
Spätestens jetzt ist also die Einschaltung eines eigenen Juristen geboten.