Parkrempler und Unfallflucht, so fängt der Tag gut an

Was gibt es bei einem angerempelten, parkenden Auto für eine Schuld zu klären ?
Er, als "Fachmann", ist der Meinung, dass der Kratzer am Opel nicht im Zusammenhang mit dem Schaden am Sandero stünde.
Er will eine Schuldzuweisung der Polizei abwarten.
 
Wenn das Auto "Ordnungsgemäß" geparkt war, sollte die Schuldfrage eindeutig geklärt sein.
 
Es ist jetzt vermutlich einfach so, dass die versuchen sich wegen dem drohenden Fahrverbot aus der Sache herauszuwinden.
Da können hier noch 10 Posts zum Thema "Schuldfrage ist geklärt" kommen.
Der Verursacher ist sich plötzlich nicht mehr sicher ob eine Berührung da war.
-"Womöglich ist man ja auch nur gegen den Bordstein gefahren."
-"Kann mir nicht vorstellen das beide Autos hinten links beschäftigt werden können." (Sandero stand längs zu Straße, Opel auf der gegenüberliegenden Seite in einer Parkbucht rechtwinklig zur Fahrbahn. Wenn die da rückwärts nach rechts ausgebogen ist, kann man natürlich mit dem linken Heckteil das linke Heck eines anderen Fahrzeugs erwischen.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Polizei klärt doch hat keine Schuldfrage, oder irre ich mich da? Die Polizei nimmt den Schaden nur auf, alles andere ist Sache der Gerichte, die sich ihrerseits Gutachten von Sachverständigen bedienen.
 
Die Polizei klärt doch hat keine Schuldfrage, oder irre ich mich da? Die Polizei nimmt den Schaden nur auf, alles andere ist Sache der Gerichte, die sich ihrerseits Gutachten von Sachverständigen bedienen.
So ist es leider.

Seine Aussage war schlussendlich die, dass der Schaden selbstverständlich über die Vers. abgewickelt werden wird, aber er zunächst die Schuldfrage geklärt haben möchte.
Für mich erwe

Das ist lächerlich, wer ist "ER?" Ist Er der Versicherungsnehmer? Da ist der Termin beim Anwalt doch schon gewiss und den Termin hätte ich spätestens nach diesem Gespräch klar gemacht.
 
Es ist jetzt vermutlich einfach so, dass die versuchen sich wegen dem drohenden Fahrverbot aus der Sache herauszuwinden. ...
Steht das Auto deiner Freundin immer an der gleichen Stelle?
Wenn ja, dann klebt doch einen weiteren Zettel an ein Seitenfenster mit der Bitte an den Zeugen sich zu melden. Weil der Unfallverursacher zwar gefunden wurde, sich aber weigert den Vorfall zuzugeben.

Evtl. gibt der Zeuge sich dann zu erkennen. :whistle:

.
 
Ich hatte den Freund der Dame am Apparat. Das Auto ist auf den noch-Mann der Frau angemeldet.
Der nette Herr kaute mir dann ein Ohr ab, dass sie sich nicht sicher wären ob es wirklich eine Berührung gab (Gegnerfahrzeug hat aber offensichtliche Beschädigungen) und das er sich ja auskenne weil er Ing. beim TÜV Rheinland sei.... blablabla.
Seine Aussage war schlussendlich die, dass der Schaden selbstverständlich über die Vers. abgewickelt werden wird, aber er zunächst die Schuldfrage geklärt haben möchte.

Auch wenn der Autor des Zettels hinter dem Scheibenwischer anonym ist, steckt doch eine gewisse Glaubwürdigkeit in seinen Zeilen.
Hat er doch von einem tatsächlich neuen Schaden geschrieben und nennt ein anderes Fahrzeug, das ebenfalls einen neuen Schaden aufweist der von der Position her passen "könnte".

Die Aussage daß erst die Schuldfrage geklärt werden muß ist insofern nicht falsch, als daß der Halter des Fahrzeuges (der noch Ehemann) zunächst als Beschuldigter gilt und er erst den Nachweis erbringen muß, daß nicht er gefahren ist.

Rein versicherungstechnisch muß seine Versicherung sowieso zahlen, aber wer ein Verfahren wg. Fahrerflucht bekommt, - das muß noch geklärt werden ........ der Halter, oder seine seine "Noch"-Ehefrau", die die jetzige Freundin des Ingenieurs ist, mit dem Du telefoniert hast.

Nachdem dieses "Dreiergespann" jetzt offensichtlich auf Zeit spielt ist spätestens jetzt der Punkt gekommen, umgehend selbst einen Anwalt einzuschalten.

Denn ................. wäre die Gegenseite kooperativ, hätte sie zumindest von ihrer Versicherung eine Schadensnummer angefordert, die man über die Hotline innerhalb von 10 Minuten bekommt und sie Dir genannt.

Damit besteht dann zwar noch kein Anspruch auf eine Schadensregulierung, aber man hat damit schon alle Daten der am Schaden beteiligten Parteien auf dem Tisch, was den weiteren Werdegang vereinfacht und auch beschleunigt.

Und ohne solche Daten auch keine Reparatur und auch keine Schadensabwicklung.
Spätestens jetzt ist also die Einschaltung eines eigenen Juristen geboten.
 
Seh ich ebenso - ohne Anwalt geht's hier nicht weiter. Zumal, wie schon gesagt, die executive keine Schuldfrage klärt, sondern die judikative und das ist des Anwaltes Spielwiese.
 
Erstmal drücke ich Chris und seiner Freundin die Daumen, dass alles zu ihrer Zufriedenheit geklärt werden kann.
Zur Vorgehensweise in einer wie im ersten Beitrag geschilderten Situation:
Ich hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Situation (nur bin ich leider auf dem Schaden sitzen geblieben).
Bin mit dem beschädigtem (aber fahrbereiten) Auto zur Polizei gefahren, wo der Schaden aufgenommen wurde.
Der Beamte erklärte mir, in so einem Fall einfach die 110 wählen!!
Die Polizei kommt direkt vor Ort und kann sofort ermitteln.

Also in Zukunft daran denken. Dadurch hat man die geringste Zeitverzögerung und die effektivste Hilfe.

Gruß
Gerd
 
Erstmal drücke ich Chris und seiner Freundin die Daumen, dass alles zu ihrer Zufriedenheit geklärt werden kann.
Zur Vorgehensweise in einer wie im ersten Beitrag geschilderten Situation:
Ich hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Situation (nur bin ich leider auf dem Schaden sitzen geblieben).
Bin mit dem beschädigtem (aber fahrbereiten) Auto zur Polizei gefahren, wo der Schaden aufgenommen wurde.
Der Beamte erklärte mir, in so einem Fall einfach die 110 wählen!!
Die Polizei kommt direkt vor Ort und kann sofort ermitteln.

Also in Zukunft daran denken. Dadurch hat man die geringste Zeitverzögerung und die effektivste Hilfe.

Gruß
Gerd

So ist´s richtig. Und ebenfalls hilfreich ist es, auch wenn die Polizei Fotos des Schadens macht, selbst (im Handyzeitalter eigentlich kein Problem) immer Fotos zu machen. Ein Gutachter kann oft gar nicht genug Bilder zur Unfallrekonstruktion haben...
 
Ups, die 110 bei einem Parkrempler ohne Personenschaden zu bemühen, würde ich mich nicht trauen.

@Chris_1981: Das ist so ein :kotz2:, wenn einem so etwas passiert, so ungerecht und fies. Was sagt denn deine Versicherung, wie du dich verhalten sollst?
 
Für mich gibt es bei sowas gleich Anwalt. Gleich mein Gutachter der auch mit meinem Anwalt sehr gut Kommunizieren kann und fertig.
Mittlerweile sind die Versicherungen so dreist das die jeden Schaden und Kosten in Frage stellen, nicht zahlen und am ende sich auch sehr viel Zeit damit lassen. Wenn die Feststellen das da kein Anwalt dazwischen ist lässt man sich erst recht feiern. Teilweise werden die Fähigkeiten vom Gutachter in frage gestellt. Dann wieder nur ein Teilbetrag ausbezahlt, nach dem Motto das Auto ist eh schon Alt usw. Diesen Stress braucht man sich nicht antun.
Wenn die Schuldfrage klar ist sind doch die Kosten von Anwalt und Gutachter abgedeckt.
 
Normalerweise schaut sich ein Polizeibeamter den Schaden an, macht Fotos und misst zB die Höhe der Kratzer usw.
Das Gleiche wird dann am Gegnerfahrzeug gemacht ( die Nummer war ja da ) und dann wird geschaut ob die Schäden zusammenpassen.
Im Normalfall kann man sich da auch nicht raus winden.
Andrst herum nutzt auch eine Rücknahme einer Anzeige nichts, weil das keine private Sache ist, das läuft über die Staatsanwaltschaft.
Ab Anzeige wegen Fahrerflucht unter Angabe einer Autonummer, läuft das Normalerweise automatisch und man selbst ist nur Zeuge.
Und die Kosten, das ist dann Privatsache, die leider erst nach Feststellung der Schuld eingeklagt werden kann.

Aber , wie bereits oben geschrieben, wenn die Schäden zusammenpassen und der Gegner einfach weg gefahren ist, sollte das kein Problem sein.
Wenn der Schaden allerdings so minimal ist, das er beim Gegner gar nicht festgestellt werden kann-dann hat man Pech gahabt.
 
Wenn die Schäden grob zusammen passen aber der Verursacher gibt es nicht zu, dann werden normalerweise Lackproben beider Autos genommen (im Schadensbereich).
Wenn zwei Lackschichten aneinander reiben geben die immer etwas davon ab ( gegenseitig). Ausserdem hat jeder Hersteller seine eigene Lackrezeptur, ggf lässt sich auch die Wachsversiegelung des gegnerischen KFZ nachweisen.
Sprich: für einen Gutachter ist es kein Problem anhand kleinster Lackspuren den Hersteller und das grobe Alter des KFZ festzustellen.
Ein Bekannter von mir hatte bei der Dekra (Materialprüfung ..) gearbeitet, sowas war eines seiner normalen Aufgaben.
 
Ich glaube hier hast du unrecht.
Wenn früher jemand so etwas gemacht hat, dann blieb einem nur die Anzeige bei der Polizei und im Verein/Familie/Arbeitsplatz zu meckern.
Heute gibt es die Möglichkeit solche Untaten öffentlich zu machen. (Internetforen, Twitter, Facebook... usw.)
Ein viel größerer Personenkreis erfährt davon.

Da entseht leicht der Eindruck, die Sitten würden verrohen, obwohl (möglicherweise) das Gegenteil der Fall ist.

.

Sorry, das steht doch im Widerspruch.

Somit bestätigst Du ja nur, dass man dieses Alltagsgeschehen, global sichtbar machen kann, das ändert doch nichts an der aktuellen Gesellschaft.

Unfallflucht gab es schon immer, aber nicht nach heutiger Häufigkeit.

Zudem gibt es kaum eine Hemmschwelle gegenüber Sachbeschädigungen an fremden Fahrzeugen.

Frag am besten mal Verkäuferinnen/Verkäufer im Einzelhandel, die ihr Auto stetig auf Kundenparkplätzen parken müssen.

Als meine Frau nach langer Zeit, wieder in den Verkauf ging und Ihr Fahrzeug parkte, war schon am ersten Tag eine "Kundendelle" in der Beifahrertür. Und jetzt darfst Du nachvollziehen, von welchen Leuten - die ein und ausgehen wie am Bahnhof - diese Beschädigung stammt.

Mit der Zeit häuften sich die Beschädigungen fast täglich!

Und zum Glück konnte meine Frau eine andere Arbeit finden, hat jetzt einen Tiefgaragen Abstellplatz.

Und bevor ich es vergesse, meine Schwiegertochter "in Spe" hat binnen 4 Wochen, 3 mal (!) den Rückspiegel Fahrertür, abgefahren/getreten bekommen!

In der City, da sieht es ganz schlecht aus.
 
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