Dacia ohne Batterie-Pluspolabdeckung: Fehlerhafte Mängeleinstufung bei der HU
Zitat von OM Renault.Abteilung Technik:
Eine nicht vorhandene Batterie-Pluspolabdeckung wird im Rahmen der HU an Dacia Fahrzeugen häufig unberechtigt als "geringer Mangel" eingestuft.
Hilfestellung zur Vermeidung von Falscheinstufungen:
§29 StVZO definiert:
* Die Untersuchungsvorschriften basieren auf den Bau- und Betriebsvorschriften eines Fahrzeuges
*Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung sind ggf. anders zu prüfen, als national genehmigte
*Bei der Untersuchung sind spezielle Anweisungen des Fahrzeugherstellers zu berücksichtigen
Situation Dacia:
* Dacia-Fahrzeuge haben ohne Batteriepolabdeckung eine EG-Typgenehmigung erhalten. Deshalb darf durch nationale Vorschriften eine Polabdeckung nicht nachträglich gefordert werden.
* Dennoch kann es sein, dass einige Fahrzeuge werkseitig mit Batterie-Pluspolabdeckung versehen worden sind.
Situation bei den Prüforganisationen:
* Die Fahrzeugsystemdaten GmbH wurde von der Renault Deutschland AG gebeten, alle mit der Durchführung der Hu betrauten Prüforganisationen zu informieren, dass bei nicht vorhandener Batteriepolabdeckung bei Dacia-Fahrzeugen kein Mangel besteht.
Empfehlungen:
* Weisen Sie die Sachverständigen und Prüfer auf die oben genannten Sachverhalte hin.
* Akzeptieren Sie keine HU-Prüfergebnisse mit Mangel "Batteriepolabdeckung"
Fahrzeugsystemdaten GmbH