rechtliche Fragen zum Tagfahrlicht

Als Beispiel ( zum eventuellen Verständniss): Mein sehr altes Motorrad - das ich ja mit eingeschaltetem Licht betreiben
muss - hat einen "normalen" Lichtschalter. Ich kann & muss also das Licht manuell einschalten...

Ich könnte also ohne Licht fahren - darf es aber nicht.Werd´ich erwischt - Ticket!

Das "neuere" Motorrad meines Sohnes - das ebenso mit Licht fahren muss- hat gar keinen Lichtschalter mehr!
Da ist nur der Schalter zum Auf/ Abblenden. Du kannst das Licht also nicht mehr ausschalten...

Ist also technisch nicht möglich im Dunkeln zu Munkeln....

Beim TFL an den PKW´s ist es ähnlich - Baujahre und Vorschriften haben sich geändert !

Und um der ganzen unsicheren Diskussion aus dem Wege zu gehen, würde ich einfach zur nächsten Prüfstelle fahren und den Herrn Ingschinör mal eine fachspezifische Frage stellen!:rolleyes:
 
Aber im Grunde muß man kein Jurist sein, um festzustellen, wenn man die offizielle Definition von "betriebsfertig" heranzieht, erscheint dort...tataaa:
"betriebsfähig"



Damit dürfte die Frage geklärt sein: ein Ausschalter ist nicht verboten
Siehste, und genau den Begriff lege ich anders aus. Ein automatisches Gerät ist ja nicht betriebsfähig, wenn ich den Saft händisch unterbrochen habe. Ist wie bei einer Alarmanlage, deren Strom ich abstelle. Anders ist es mit der Kaffeemaschine, die ist auch betriebsfãhig, wenn ich den Stecker ziehe. Ich brauche den Stecker nur einstecken. Aber die Kaffeemaschine soll ja auch nicht von alleine einschalten. Und dann gibt es ja noch die neue Gneration von Kaffeemaschinen, die programmierbar sind. Und die sind auch nicht mehr betriebsfähig, wenn ich den Stecker ziehe. Man darf „betriebsfähig“ nicht mit „ funktionsfähig“ gleichsetzen.
 
Ich hatte gestern Abend etwas zu dem Thema gesurft.
Mir sind dabei drei Dinge aufgefallen:
  • Es wird empfohlen das TFL zu benutzen.
  • Es wird gewarnt das autom. TFL stillzulegen.
  • Es gibt aber keinen Fall, bei dem jemand für nicht funktionierendes TFL bestraft wurde.
Ich meine:
Hin und wieder muss doch mal jemand in eine Verkehrskontrolle (Polizei) oder Hauptuntersuchung (TÜV) geraten bei dem das Tagfahrlicht nicht funktioniert. (Birne/LED kaputt, Wackelkontakt im Kabel, Sicherung durchgebrannt)

Warum gibt es in den unendlichen Weiten des Internets niemanden der berichtet: "Ja, ich musste deswegen zur Nachuntersuchung" bzw. "Ja, ich musste deswegen ein Bußgeld zahlen"?
.
 
Da Du scheinbar einer bist, der Denkt, das Internet weis alles richtig, und ist der Weißheit Letzter Schluß,
möchte ich Dich wanen. Das Internet ist ein Haufen Halbwissen.
Wenn Dir die Frage wirklich wichtig ist, lasse sie von einem Anwalt Deines Vertrauens klären, oder frag bei Polizei und Tüv selbst nach.
 
Warum gibt es in den unendlichen Weiten des Internets niemanden der berichtet: "Ja, ich musste deswegen zur Nachuntersuchung" bzw. "Ja, ich musste deswegen ein Bußgeld zahlen"?
Weil „der Mensch“ leider nicht so gestrickt ist. Der postet nur, wie geil er ist, aber nicht, wenn er einen zwischen die Hörner bekommen hat. Da zeigt man ja Schwäche, ist uncool.
 
Mein Logan hat ein TFL, das ist immer an.

Man kann es aber auch ausschalten, einfach mit etwas Gefühl den Drehregler genau in die Mitte der Zwischenstellung bringen und die Hütte ist dunkel und der Schalter steht in der Position auch einigermaßen stabil.

Muss ich jetzt um meinen TÜV fürchten? :D

Mal ehrlich Leute, wenn ich aus welchen Gründen auch immer abseits der Straße regelmäßig will, dass das TFL aus ist würde ich mir so einen kleinen Schalter einbauen und wenn es dem gestrengen Prüfer nicht gefällt wird der Schalter eben vor der HU kurzgeschlossen und gut.

Wenn ich es auf der Straße ausschalte und dann schepperts, könnte das dann vor Gericht natürlich nachteilig sein, aber ansonsten interessiert das doch kein Schwein. Die Disskussion hier finde ich ziemlich, sagen wir mal "deutsch".

TFL wird langsam hauptsächlich gefährlich für die Leute die keines haben, wenn du im Winter und in der Übergangszeit in einer Sittuation in der man eigentlich vielleicht ohne Licht fahren darf und Du das auch tust. Wenn du da besonders mit einem dunklen Auto in der Mitte einer Kolonne fährst, die vor dir haben Licht und die hinter dir auch, nur du eben nicht. Wenn da dann noch eine dunkle Kulisse ist , wie z.B. ein Wald, dann hat man dich schnell übersehen. Hätte vor kurzen selber fast einen schwarzen Golf übersehen der da im "Stealthmodus" in so einer beleuchteten Kolonne unterwegs war.
 
Es gibt sehr wohl Fahrzeuge wo man diese Funktion TFL abschalten kann. Ohne selber was um zu Codieren.
Mein Dienst Opel Combo hat diese Funktion. Da musste ich sie einschalten damit sie an waren.
Bei VW Fahrzeugen gibt in der großen MFA einen Menüpunkt.
Ich würde sagen das ist noch Grau Zone.
Nur bei einfachen Modellen ist das TFL wohl immer an.
 
Ein nicht funktionierendes Dauer-TFL ist bei der HU 100% ein erheblicher Mangel, ebenso der Eingriff mittels Schalter. Darüber gibt es nichts zu diskutieren!
 
....ebenso der Eingriff mittels Schalter. Darüber gibt es nichts zu diskutieren!
Doch darüber diskutieren wir doch gerade. :D

- - -

Kannst du deine Aussage belegen (beweisen)?

Ich glaube es ist, in Deutschland, legal, so einen Ausschalter einzubauen.
Leider kann ich meine Vermutung nicht beweisen.
.
 
Neben der Frage, ob es rechtlich erlaubt ist, sollte man aber auch mal drüber reden, ob es sinnvoll ist. TFL sind doch LEDs, der Stromverbrauch ist also zu vernachlässigen. Sinnvoll ist TFL dagegen quasi immer sobald man fährt. Einen Schalter, der keine Automatik hat (also sich bei Neustart des Motors immer wieder einschaltet) kann, und seien wir mal ehrlich, wird auch mal vergessen werden, wenn es darum geht, ihn wieder einzuschalten. Und ich habe noch nie erlebt, das mich das TFL anderer irgendwie negativ beeinträchtigt hat.

Klar, ich weiß, gleich geht es wieder los das "Sinn" im Auge des Betrachters liegt. Aber ich bleibe dabei, das bei einer Sache, die sicherheitsrelevant ist, sich die Diskussion über "Sinn" erledigt.
 
ebenso der Eingriff mittels Schalter. Darüber gibt es nichts zu diskutieren!
Genau deshalb ist dieser Tnread erstellt worden, damit man GENAU DARÜBER diskutieren kann. Davon ab bin ich sachlich genau deiner Meinung und habe die mit Verweis auf §49 der STVZO untermauert.
Jetzt würde mich noch deine Begründung interessieren, warum ein Deaktivieren per Schalter unzulässig sein könnte.
 
Dieser Thread hat den Namen: rechtliche Fragen zum Tagfahrlicht
was ist daran Falsch zu verstehen ?
Für die Sinnhaftigkeit gibt es bereits einen anderen Tread.

o.k. logi war schneller...
 
Neben der Frage, ob es rechtlich erlaubt ist, sollte man aber auch mal drüber reden, ob es sinnvoll ist.
Nein, genau DAS ist hier nicht das Thema und führt nur zu wilden Nebendiskussionen. Da kommt man auch an Punkte, wo Argumente nicht zählen, weil es vielfach um Gefühle und Eindrücke geht. Erzähl einem TFL Gegner nur, dass ein zugelassenes TFL gar nicht blenden kann - e wird das Gegenteil behaupten. Sinnlos solche Diskussionen.
 
Informationen KÜS zum Tagfahrlicht

https://newsroom.kues.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/12/2015_Tagfahrlicht.pdf

Schaltung
TFL müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist. Jedoch können die TFL ausgeschaltet bleiben, während sich das automatische Getriebe in der Stellung »Park« befindet, die Feststellbremse aktiviert ist oder das Antriebssystem zwar aktiv ist, aber das Fahrzeug sich noch nicht erstmals in Bewegung gesetzt hat. Tagfahrlicht darf auf keinen Fall mit dem Abblendlicht, Fernlicht zusammen leuchten! Außer es werden lediglich Lichtsignale gegeben. Wenn kein automatisches Abblendlicht vorhanden ist, müssen mindestens die Schlussleuchten mit eingeschaltet sein. Adaptives Tagfahrlicht leuchtet im Normalbetrieb mit 100 Prozent Leuchtkraft. Beim Einschalten des Abblendlichts wird das Tagfahrlicht auf Positionslichtniveau abgedimmt und gilt rechtlich dann auch als solches. Sind die TFL mit den Fahrtrichtungsanzeigern im Hauptscheinwerfer integriert oder ist der Abstand zwischen den TFL und dem Fahrtrichtungsanzeiger ≤ 40 mm, so muss beim Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger die Tagfahrleuchteneinheit auf dieser Seite erlöschen oder die Lichtstärke auf Positionslichtniveau vermindert werden. Diese Hinweise gehen aus den aktuellen ECE-Richtlinien hervor. Ein Nichtbeachten dieser Vorschriften bei der Nachrüstung mit Tagfahrleuchten endet bei der Hauptuntersuchung mit der Bewertung „Erheblicher Mangel“. Eine Plakette wird dann nicht erteilt.

Daraus kann man ableiten dass es keinen Schalter zum manuellen Ab- und Anschalten des TL geben darf
 
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