rechtliche Fragen zum Tagfahrlicht

Du bist im Falschen Thread. Hier gehts ums "Abschalten" nicht ums "Recht"

Zuständiger Threat: rechtliche Fragen zum Tagfahrlicht
Richtig, es geht um die hier angeblich rechtsrelevanten Kommentare in Bezug auf Tagesfahrlicht an/aus.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es geht auch nicht um Rechtssicherheit. Die bekommt man beim Anwalt oder TÜV.
Dies ist ein Diskussionsforum. Rechtliche Bedenken und Meinungen zu äußern ist besser als Jedermann mit noch so einer irrwitzigen Idee ins Messer laufen zu lassen.
Welches Messer? Das der Missinformation und noch mehr Verunsicherheit?
 
Doch. Mein Vorschlag:
Machen wir doch eine Sammlung auf, um Jemanden zum Tüv, der Polizei, und einem Fachanwalt zu schicken, der dan die nötigen Auskünfte rechtsverbindlich einholt.
 
jetzt wird es abenteuerlich. Leute, wenn eine Richtlinie vorschreibt "muss automatisch leuchten", dann schliesst das gleichzeitig manuelle Deaktivierungsmöglichkeiten aus. Irgendwie ist das doch wohl nachvollziehbar,oder?
Natürlich.

Aber auf der anderen Seite ist TFL in Deutschland nicht vorgeschrieben. Der Gesetzesgeber sieht darin also keine "sicherheitsrelevante Notwendigkeit".

Desahlb bleibt die Frage offen, ob diese internationale Richtlinie zum erteilen der Zulassung, den nachträglichen Umbau verbietet oder nicht.
.
 
Desahlb bleibt die Frage offen, ob diese internationale Richtlinie zum erteilen der Zulassung, den nachträglichen Umbau verbietet oder nicht.
EU Recht toppt Nationales. Man muss unterscheiden: es gibt zwar keine TFL Pflicht in D, ABER seit 2011 muss jedes neutypisiertes Fahrzeug mit TFL ausgestattet sein. Und die deutsche STVZO sagt ja eindeutig, dass alle lichttechnischen Einrichtungen, die zur Erteilung einer Betriebserlaubnis geführt haben (und da gehört das FTL dazu) immer funktionstüchtig sein müssen und nicht manipuliert werden dürfen.
 
wo kommt denn jetzt der satz: "und nicht manipuliert werden dürfen" her ?
 
....immer funktionstüchtig sein müssen und nicht manipuliert werden dürfen.
Ich stelle mir die Situation vor:
Ein Autofahrer hat so einen Schalter eingebaut und fällt, bei einer Verkehrskontrolle auf. Für diese Ordnungswidrigkeit (Sein Auto entspricht nicht exakt der STVZO) bekommt er ein Bußgeld.​
Er weigert sich nun dieses Bußgeld zu zahlen, weil er ja, in Deutschland, nicht verpflichtet ist, bei Tag mit Licht zu fahren.​
Die Sache geht vor Gericht.​
Dort argumentiert er:​
Ich habe kein Sicherheitsrelevantes Bauteil manipuliert. Ich habe lediglich etwas eingebaut. Und zwar einen Schalter; ebenso wie ich eine HiFi-Anlage hätte einbauen können.


Ich werde keine Wette abschließen.
Aber ich könnte mir vorstellen, dass er damit durchkommt.
 
Also.. Du sagst jetzt rechtsverbindlich, das das Tagfahrlicht mit einem zusätzlichen Schalter ausgerüstet, der zum Abschalten des Konformbestimmt eingebauten Tagfahrlichts gestattet und beanstandungsfrei ist ?
 
Sehe ich anders, und zwar aus dem Text der STVZO.
In §49 obiger entnehme ich:

Und jetzt? Wo sind die Juristen, wenn man sie braucht?;)
Nein, dass hier ein Jungspund meint man dürfe Alles.

Warum regst DU dich eigentlich so auf?

Es kommt mir vor als gingst Du gerne auf Konfrontationskurs.
Ich mich aufregen? *lach*
Mir geht es (kopfschüttelnd) um Halbwissen, das verbreitet wird. Das gerade "Jungspunde" aufgedrängt werden soll.
 
Mir geht es (kopfschüttelnd) um Halbwissen, das verbreitet wird. Das gerade "Jungspunde" aufgedrängt werden soll.
Da mich zitiertest: was ist daran auszusetzen, eine Richtlinie/Gesetz zu zitieren, und dann zu fragen, wo die Spezialisten sind, wie man das jetzt mit der Realität zu vereinbaren hat?
Wo ist da „Halbwissen“, das da angeblich verbreitet wird?

Und davon ab, ich habe die letzten 10 Jahre mit einer Vielzahl von Richtlinien und Vorschriften zu tun bekommen, die mir bis dahin fremd waren, und die ich trotzdem befolgen musste. Das ging auch ohne Juristen, und ich lag mit meinen Schlussfolgerungen auch meistens richtig.
Also, was genau willst DU hier eigentlich?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Von den ganzen lustigen Beispielen hier mal ab. In der Richtlinie steht, dass das TFL unter diesen und jenen Betriebszuständen des KFZ AUTOMATISCH betriebsbereit sein muss. Für diejenigen, die Schalter einbauen wollen oder abwegige Beispiele geben, wo eine eh zulassungskonforme Verkabelung vor Ort wieder hergestellt wurde (als Denkhilfe):

Wann ist denn so eine TFL NICHT mehr AUTOMATISCH betriebsbereit? Na?

Ich gebe mal einen Satz zum Vervollständigen : „Ein TFL kann dann nicht mehr automatisch betriebsbereit sein, wenn es durch einen xxxxx deaktiviert wurde“.
Jetzt die xxxxx durch den richtigen Begriff ersetzen, und ihr habt die Lösung.

Wortvorschläge für xxxxx:
a) Schalter
b) Bundeskanzler
c) Marmelade
 
Zuletzt bearbeitet:
Also,
nicht funktionierendes TFL ist bei der HU, so wie alle anderen Beleuchtungseinrichtungen auch, ein erheblicher Mangel, d. h. Wiedervorführung nach Beseitigung des Mangels.
Im Straßenverkehr ist es eine Ordnungswiderigkeit, die mit einem Ordnungsgeld belegt werden kann. In jedem Fall gibt es eine "Mängelkarte" von der Polizei.(weil erheblicher Mangel)

Bei meinem Lodgy ist seit 3 J. die Sicherung des TFL durchgebrannt und das hat weder der TÜV, noch die Rennleitung bei einer Kontrolle bemerkt.
 
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