rechtliche Fragen zum Tagfahrlicht

Am Tag brauch ich kein Licht.
Oben auch nicht? Das ist ja nicht für DICH sondern das DICH andere eher in kritischen Situationen besser erkennen können wie z.B in einer schattigen Alleenstraße :clap: oder glaubst du die Gesetzgeber und Autobauer machen das nur weil sie ein paar Leuchtmittel übrig haben und weil es sooo schön auschaut?
 
Daraus kann man ableiten dass es keinen Schalter zum manuellen Ab- und Anschalten des TL geben darf
Keine Schalter. Aber man darf das Signal der Handbremse nutzen, um das TFL abzuschalten. Der Aufwand dafür dürfte überschaubar sein und ist nach obiger Information des KÜS regelkonform.
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Aus welchem Satz genau? Ich erkenne das nichts, was gegen das temporäre Abschalten eines funktionierenden TFL spricht?
Deshalb?
TFL müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist.
 
Es gibt ganz viele Beispiele wann und warum man am Tag Licht braucht......

Ein FZG ohne Licht /Anlage wäre nicht StVo konform und wäre so nicht zulassungsfähig.
Das Tagfahrlicht ist aufgekommen, um eben nicht mehr mit Abblendlicht ( auch tagsüber) herumzufahren.
Die Skandinavier waren da Vorreiter.

Die Gründe WARUM das TFL abschaltbar sein soll interessieren hier nicht! Das abschaltbar machen ist auch nicht das Problem...
Sondern ob man es abschalten darf!? Ich würde wirklich zum Profi beim TÜV,Dekra GTÜ, KÜS und wie sie alle heissen
und nachfragen. Bei einer evtl. negativen Beantwortung kann man sich dann immer noch in die Grauzone oder
direkt in die Kriminalität begeben...:D;):prost:
 
Keine Schalter. Aber man darf das Signal der Handbremse nutzen, um das TFL abzuschalten. Der Aufwand dafür dürfte überschaubar sein und ist nach obiger Information des KÜS regelkonform.
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Deshalb?
Genau
 
Ich gehe einfach mal davon aus das wenn ein Fahrzeug Serienmäßig mit TFL ausgerüstet ist es bei einer Prüfung vom TÜV oä. bei Nichfunktion als abstellbarer Mangel festgestellt wird. Es kann ja auch mal ein Leuchtmittel defekt sein was man ja selbst kaum sieht, am Tage. Aber funktionieren muß es so wie es vom Fahrzeughersteller gedacht ist. Nämlich mit dem Einschalten der Zündung.
 
Keine Schalter. Aber man darf das Signal der Handbremse nutzen, um das TFL abzuschalten. Der Aufwand dafür dürfte überschaubar sein und ist nach obiger Information des KÜS regelkonform.
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Deshalb?
TFL müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist.
Und wo steht, dass ich das TFL nicht per Schalter wieder ausschalten darf?
 
Und wo steht, dass ich das TFL nicht per Schalter wieder ausschalten darf?
Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, dann sollte es erlaubt sein:
6.19.7 Elektrische Schaltung
6.19.7.1. Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor (das Antriebssystem) anlässt bzw. abstellt, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor (das Antriebssystem) in Betrieb ist. Tagfahrleuchten dürfen jedoch ausgeschaltet bleiben, solange die folgenden Bedingungen herrschen:
6.19.7.1.1. Die Automatikgetriebesteuerung befindet sich in der Stellung „Parken“ oder
6.19.7.1.2. die Feststellbremse ist aktiviert oder
6.19.7.1.3. bevor das Fahrzeug nach jeder manuellen Betätigung des Antriebssystems erneut in Bewegung gesetzt wird.
6.19.7.2. Tagfahrleuchten dürfen manuell ausgeschaltet werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit nicht mehr als 10 km/h beträgt, vorausgesetzt, sie schalten sich automatisch ein, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit 10 km/h überschreitet oder wenn das Fahrzeug mehr als 100 m zurückgelegt hat und sie bleiben eingeschaltet, bis sie bewusst wieder ausgeschaltet werden.
6.19.7.3. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor (das Antriebssystem) angelassen bzw. abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in welcher der Motor (das Antriebssystem) nicht betrieben werden kann, oder wenn die Nebelscheinwerfer oder die Frontschweinwerfer eingeschaltet werden, außer die letzteren werden dazu verwendet, in kurzen Abständen Lichtsignale zu geben (19).
"
 
Sei langem beklage ich die hier immer wieder aus dem Bauch geholten bzw. die von Laien vorgebrachten, interpretierten
Rechtsvorschriften. Es bringt keine Rechtssicherheit, sondern kontroverse Ansichten.
 
Nein,
TFL müssen automatisch eingeschaltet werden, das ist durch einen manuellen Schalter nicht gewährleistet.

Das könnte ich z.b. mit einem in Ein-Stellung abschließbaren oder verplombbaren Schalter sehr wohl gewärleisten.



Anderer Vorschlag: Machen wir doch eine Sammlung auf, um Jemanden zum Tüv, der Polizei, und einem Fachanwalt zu schicken, der dan die nötigen Auskünfte rechtsverbindlich einholt.
 
Leute jetzt wird es viel zu theoretisch. Ich denke, wer einen Schalter einbauen will, der nimmt einen ganz normalen Ein- und Ausschalter. Und das ist nicht zulässig.
 
Sei langem beklage ich die hier immer wieder aus dem Bauch geholten bzw. die von Laien vorgebrachten, interpretierten
Rechtsvorschriften. Es bringt keine Rechtssicherheit, sondern kontroverse Ansichten.
Es geht auch nicht um Rechtssicherheit. Die bekommt man beim Anwalt oder TÜV.
Dies ist ein Diskussionsforum. Rechtliche Bedenken und Meinungen zu äußern ist besser als Jedermann mit noch so einer irrwitzigen Idee ins Messer laufen zu lassen.
 
Das könnte ich z.b. mit einem in Ein-Stellung abschließbaren oder verplombbaren Schalter sehr wohl gewärleisten.
jetzt wird es abenteuerlich. Leute, wenn eine Richtlinie vorschreibt "muss automatisch leuchten", dann schliesst das gleichzeitig manuelle Deaktivierungsmöglichkeiten aus. Irgendwie ist das doch wohl nachvollziehbar,oder?

Das Ziehen der Sicherung oder des Anschlusssteckers ist doch eine ganz andere Hausnummer. Man kann das Kabel auch unter Strom setzen, damit da keiner dran rumfummelt, oder was kommt als nächstes?
Die möglichen Ausnahmen, zum Beispiel gezogene Feststellbremse, sind doch nun auch schon mehrfach erklärt worden.
 
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