Helmut2
Mitglied Diamant
- Fahrzeug
- MCV1 1.5 dCi, 86 PS, Laura Kometen Grau metallic, 07 /2009
Kann durchaus sein, daß TFL mit gleichzeitig einschaltenden Rückleuchten den TÜV ins rotieren bringt.
Entspricht doch diese Schaltung genau der, wie sie dem Standlicht entspricht.
Und fahren mit Standlicht ist bekanntlich untersagt.
Dazu müßte also erst der Status eines TFL auf den Status der Hauptscheinwerfer angehoben werden, um bei derzeitiger Gesetzeslage keine Verwirrungen hervorzurufen.
Wer bereits mit einer werkseitigen Schaltung dieser Art auf der Straße ist, der kann es nur durch die extra Genehmigung, die dieser Fahrzeugtyp bei der Markteinführung bekommen hat.
Entspricht doch diese Schaltung genau der, wie sie dem Standlicht entspricht.
Und fahren mit Standlicht ist bekanntlich untersagt.
Dazu müßte also erst der Status eines TFL auf den Status der Hauptscheinwerfer angehoben werden, um bei derzeitiger Gesetzeslage keine Verwirrungen hervorzurufen.
Wer bereits mit einer werkseitigen Schaltung dieser Art auf der Straße ist, der kann es nur durch die extra Genehmigung, die dieser Fahrzeugtyp bei der Markteinführung bekommen hat.