Duster 13
Mitglied Diamant
- Fahrzeug
- Dacia Duster 1.6 16V 4x4 (105 PS)
- Baujahr
- 2014
ProLogy bezog sich darauf, dass sich der angesprochene Paragraph NUR auf die Verschaltung bezieht. Bestandteil der Verschaltung ist aber der Schalter. Wenn dieser auf "Standlicht" oder "Abblendlicht steht ist klar angegeben, was, wo leuchten muss.Wo steht das? Ich habe nichts ähnliches in der Regelung gefunden.
Für mich ist die Frage, ob 6.2.7.6.2 die Kombination von TFL + Schlussleuchte (ohne Begrenzungsleuchte und Kennzeichenbeleuchtung) erlaubt. Vielleicht ist mein Deutsch zu schwach, aber ich verstehe es nicht: müssen jetzt alle Leuchten aus 5.11 oder nur die Schlussleuchte an sein?
Code:5.11. Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichenschild nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. 5.11.1. Diese Vorschrift gilt nicht in folgenden Fällen: ... 5.11.1.3. wenn das Lichtsignalsystem gemäß Absatz 6.2.7.6.2 in Betrieb ist ... 6.2.7.6.2. die Tagfahrleuchten werden zusammen mit den in Absatz 5.11 genannten Leuchten betrieben, wobei zumindest auch die Schlussleuchten aktiviert sind
/edit: ich habe auch die englische und ungarische Versionen angeschaut, auf Englisch ist es genau so verwirrend, auf Ungarisch ist es aber klar: die Schlussleuchte reicht aus neben dem TFL.
Diese Angabe trifft aber nicht zu, wenn der Schalter auf AUS steht.
An der Stelle ist es also nicht als verboten definiert, wenn die Rückleuchten ohne Kennzeichenleuchten mit dem Tagfahrlicht zusammen leuchten.
Das Problem an Gesetzestexten ist es, dass was was nicht ausdrücklich verboten ist, ersteinmal erlaubt ist.
Die gleiche Diskussion bricht auch immer aus, wenn Jemand fragt, ob man am Tag auch mit Begrenzungslicht statt Abblendlicht fahren darf.
Der Paragraph (das Verbot) dazu bezieht sich aber nur auf die Zeit, in der mit Abblendlicht gefahren werden MUSS.
Wer also kein TFL hat darf demnach tagsüber auch mit Begrenzungslicht fahren.