Ich verstehe das Vorgenannte auch nicht.
Die Kfz-Steuer verändert sich nur dann, wenn die Gas-Anlage eine schlechtere Abgas-Einstufung haben sollte als das Fahrzeug, in das sie eingebaut wird. Bezogen auf die Steuer bleibt das Fahrzeug ein solches mit Fremdzündung (gewöhnlich "Benziner" genannt). Da das Fahrzeug bi-valent fährt, wird immer die schlechtere der beiden Abgas-Einstufungen genommen.
Das ist aber insofern nur Theorie, als a) bei einer aktuellen Umrüstung die Rückstufung gar nicht mehr möglich sein sollte und also b) euch kein Umrüster etwas anderes anbieten dürfte als Euro IV oder besser (sowie c) ich dringend davon abraten würde, auch nur irgend etwas schlechteres zu kaufen).
Ein wenig aufpassen, solltet ihr euch für einen EU-Import mit schon eingebauter LPG-Anlage entscheiden: Da müsst ihr vorher klipp und klar wissen, welche Abgas-Norm der hat beziehungsweise ob die auch definitiv in Deutschland so eingetragen wird.
Zur Versicherung: Ich hatte einst die LPG-Anlage gemeldet. Es gibt womöglich Versicherungen, die einen Öko-Tarif haben - suchen, sich erkundigen, aber letztlich zählt die günstigste, egal aus welchen Gründen. Ich hatte keinen Öko-Tarif, aber die Teilkasko wurde ein wenig teurer, weil die Anlage mitversichert wurde (gleiches gilt wohl für die Vollkasko).
Das ist auch fair. Die Tarife sind vom serienmäßigen Fahrzeug aus kalkuliert. Beispiel Wildunfall: Es kommt heftig, nicht nur der serienmäßige Kühler, sondern auch der an den Kühler mit angeschlossene Verdampfer ist aus der Verankerung gerissen. Es entstehen höhere Kosten. Die Dacia-Vertretung repariert womöglich nur den Kühler; anschließend geht's zum Umrüster, der den Verdampfer wieder instandsetzt und eine zweite Rechnung schreibt. Ohne Angabe der LPG-Anlage gegenüber dem Versicherer könnte der sich bei der Reparatur-Rechnung querstellen und Abzüge vornehmen.