Micha-San
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dacia Logan MCV II Stepway TCe90
- Baujahr
- 2018
?Wie meinen?Neufahrzeuge müssen zwar mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden, sind aber gem § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung nur für Krafträder gefordert
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?Wie meinen?Neufahrzeuge müssen zwar mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden, sind aber gem § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung nur für Krafträder gefordert
?Wie meinen?
Laut StVO ist die Nutzung von TFL nur für Krafträder vorgeschrieben.
Legallegal ist oder durch die Typzulassung illegal wird
Und ich bleibe dabei, die restlichen Kommentare ändern gar nichts. Wenn es geht, lass es so. GrüßleIch habe es so gelassen wie es ist und es war gut.
Nur wenn das Modul mit Abbiegelicht anderen Lichtspielereien verbaut ist.Die "Skandinavien Schaltung" kann man sicherlich in der Zentralelektronik aktivieren. Geht natürlich nur mit entsprechendem Equipment.
„Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“ steht aber nicht im Paulanergarten, sondern in StVZO§49a.Geschichten aus den Paulanergarten….![]()
Das ein lediglich ausgeschaltetes Leuchtmittel nicht betriebsfertig sein soll, gehört definitiv in den Paulanergarten… Ansonsten bräuchte unsere Bussgeldstelle Hunderttausende von neuen Arbeitsplätzen„Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“ steht aber nicht im Paulanergarten,
Das Tagfahrlicht muss zwar bei Neufahrzeugen serienmäßig verbaut sein, es muss aber nicht zwingend automatisch eingeschaltet werden, da die Nutzung des Tagfahrlicht bei Kraftfahrzeugen nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Und dass lichttechnische Einrichtungen auch bei Nichtbetrieb funktionsfähig sein müssen ist klar und hat hier auch keiner bestritten.
Also Leuchtmittel ausbauen umd das Tagfahrlicht dadurch auszuschalten ist zum beispiel nicht erlaubt.
Aber das Tagfahrlicht manuell schaltbar machen ist nicht verboten.
TFL ist für KFZ nicht zwingend vorgeschrieben und falls vorhanden besteht auch keine Nutzungspflicht, kann also durchaus manuell schaltbar sein.Gibt es dazu eine Ausnahmeregelung oder ist das Bauchgefühl ?
TFL ist für KFZ nicht zwingend vorgeschrieben und falls vorhanden besteht auch keine Nutzungspflicht, kann also durchaus manuell schaltbar sein.
Bei der Regel, dass "was verbaut ist muss auch funktionieren" wird es schwierig, da bei vielen Fahrzeugen TFL und Standlicht in einer Einheit funktionieren. Wenn das Standlicht funktioniert, ist die Bedingung dann erfüllt?
Offensichtlich. Bei mir ist das jedenfalls so, daß es erst nach dem Motorstart angeht. Und ich habe dazu auch nicht die zwei Birnchen, sondern das LED-Standlicht, daß im Tagfahrlichtmodus etwas heller leuchtet.Ich habe nur den älteren Duster. Bei dem geht das Tagfahrlicht an wenn Zündung ein ohne Motorstart. Ist das beim Zweier anders?
Das ist ja gerade die Crux an der Sache. "Was verbaut ist muss auch funktionieren". In dem Moment, in dem ein Glühfaden für das TFL vorhanden ist, ist es technisch gesehen "verbaut". Bei der Dimmvariante ist das nicht so, da wird der verbaute Glühfaden ja durch die Begrenzungsleuchten genutzt. Wenn man da die TFL Funktion deaktiviert, ist es technisch gesehen nicht verbaut.es sind 2 Funktionen.