Tagfahrlicht einstellen

Die "Skandinavien Schaltung" kann man sicherlich in der Zentralelektronik aktivieren. Geht natürlich nur mit entsprechendem Equipment.
Nur wenn das Modul mit Abbiegelicht anderen Lichtspielereien verbaut ist.

Geschichten aus den Paulanergarten…. :bang:
„Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“ steht aber nicht im Paulanergarten, sondern in StVZO§49a.
 
Das Tagfahrlicht muss zwar bei Neufahrzeugen serienmäßig verbaut sein, es muss aber nicht zwingend automatisch eingeschaltet werden, da die Nutzung des Tagfahrlicht bei Kraftfahrzeugen nicht zwingend vorgeschrieben ist. Nur bei motorisierten Zweirädern wie Mofa, Mobed, Roller, Motorrad, etc. ist das Fahren mit Licht vorgeschrieben. Das ist aber auch nicht zwingend ein Tagfahrlicht, sondern auch das Abblendlicht ist möglich.
Und dass lichttechnische Einrichtungen auch bei Nichtbetrieb funktionsfähig sein müssen ist klar und hat hier auch keiner bestritten. Also Leuchtmittel ausbauen umd das Tagfahrlicht dadurch auszuschalten ist zum beispiel nicht erlaubt. Aber das Tagfahrlicht manuell schaltbar machen ist nicht verboten.
 
„Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“ steht aber nicht im Paulanergarten,
Das ein lediglich ausgeschaltetes Leuchtmittel nicht betriebsfertig sein soll, gehört definitiv in den Paulanergarten… Ansonsten bräuchte unsere Bussgeldstelle Hunderttausende von neuen Arbeitsplätzen :readit:
 
Das Tagfahrlicht muss zwar bei Neufahrzeugen serienmäßig verbaut sein, es muss aber nicht zwingend automatisch eingeschaltet werden, da die Nutzung des Tagfahrlicht bei Kraftfahrzeugen nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Rein Interessehalber, ein serienmäßiges TFL das automatisch eingeschaltet wird ist Bestandteil der Zulassung ?
Und dass lichttechnische Einrichtungen auch bei Nichtbetrieb funktionsfähig sein müssen ist klar und hat hier auch keiner bestritten.

Sehe ich auch so, was da ist muss funktionieren.
Also Leuchtmittel ausbauen umd das Tagfahrlicht dadurch auszuschalten ist zum beispiel nicht erlaubt.

Bei modernem Led-TFL ohnehin ohne Zerstörung kaum möglich !
Aber das Tagfahrlicht manuell schaltbar machen ist nicht verboten.

Gibt es dazu eine Ausnahmeregelung oder ist das Bauchgefühl ?

Warum frage ich, bei Euch Deutschen ist ja geregelt wie ihr aufs K... geht, aber vorhandenes automatisch aktiviertes TFL zu manipulieren ist dann legal, nur weils grundsätzlich nicht Pflicht ist ?

Irgendwie spießt sich das !

LG Rob
 
Gibt es dazu eine Ausnahmeregelung oder ist das Bauchgefühl ?
TFL ist für KFZ nicht zwingend vorgeschrieben und falls vorhanden besteht auch keine Nutzungspflicht, kann also durchaus manuell schaltbar sein.
Bei der Regel, dass "was verbaut ist muss auch funktionieren" wird es schwierig, da bei vielen Fahrzeugen TFL und Standlicht in einer Einheit funktionieren. Wenn das Standlicht funktioniert, ist die Bedingung dann erfüllt?
 
TFL ist für KFZ nicht zwingend vorgeschrieben und falls vorhanden besteht auch keine Nutzungspflicht, kann also durchaus manuell schaltbar sein.

Die Fahrzeuge haben eine EU-Zulassung und es gibt Länder wo TFL Pflicht ist bei solchen Fahrzeugen. (somit wird in D die Funktion aber nicht deaktiviert weil nicht Pflicht sondern ein (angeblicher) Sicherheitsgewinn.

Darum, denke ich, ist der Eingriff in die Elektronik TFL abzuschalten rechtlich nicht so simpel.
Bei der Regel, dass "was verbaut ist muss auch funktionieren" wird es schwierig, da bei vielen Fahrzeugen TFL und Standlicht in einer Einheit funktionieren. Wenn das Standlicht funktioniert, ist die Bedingung dann erfüllt?

Nur das Standlicht und TFL zwei getrennte Systeme mit unterschiedlichen Spezifikationen sind, daher ist es eher nicht so wenn Standlicht funktioniert das TFL damit automatisch auch 'funktioniert' (technisch sind die ja an andere Bedingungen gebunden)

Man sieht ja oft das TFL heller ist als Standlicht, ob das nur über dimmen oder einem zweiten Glühfaden etc. erreicht wird ist egal, es sind 2 Funktionen.

LG Rob
 
Das "Standlicht" ersetzt nicht das Tagfahrlicht. Das heißt in Ländern, wo Tagfahrlicht Pflicht ist, muss auch Tagfahrlicht oder, falls Tagfahrlicht nicht vorhanden ist, das Ablendlicht eingeschaltet sein.
 
Ich habe nur den älteren Duster. Bei dem geht das Tagfahrlicht an wenn Zündung ein ohne Motorstart. Ist das beim Zweier anders?
Offensichtlich. Bei mir ist das jedenfalls so, daß es erst nach dem Motorstart angeht. Und ich habe dazu auch nicht die zwei Birnchen, sondern das LED-Standlicht, daß im Tagfahrlichtmodus etwas heller leuchtet.
 
es sind 2 Funktionen.
Das ist ja gerade die Crux an der Sache. "Was verbaut ist muss auch funktionieren". In dem Moment, in dem ein Glühfaden für das TFL vorhanden ist, ist es technisch gesehen "verbaut". Bei der Dimmvariante ist das nicht so, da wird der verbaute Glühfaden ja durch die Begrenzungsleuchten genutzt. Wenn man da die TFL Funktion deaktiviert, ist es technisch gesehen nicht verbaut.
Ich sehe das kritisch. Je nachdem an welchen Prüfer man gerät kann das als Mangel ausgewiesen werden.
Ich hatte das mal mit verbauten aber nicht angeschlossenen Nebelscheinwerfern. Das war dann ein Mangel auf dem HU Bericht.
 
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