Ich war 2016 auf dem Weg nach England eine Nacht lang auf einem Campingplatz nahe Amsterdam. Sehr schön gelegen, relativ preiswert (wenn ich es richtig in Erinnerung habe) aber auch ein gefühlter Gewaltmarsch bis zu den Toiletten. Ich mit meiner Konfirmantenblase kann die Beweggründe für die Anschaffung eines solchen Gerätes durchaus nachvollziehen.
Ich habe ein altes Fahrrad (das ich eigentlich sonst auch nie benutze, siehe meine Signatur) das für diesen Zweck auf den Heckträger kommt, wenn ein längerer Aufenthalt auf einem Campingplatz geplant ist.
Allerdings spiele ich auch schon länger mit dem Gedanken mir einen solchen E-Roller/E-Scooter zu besorgen. Allerdings auch aus anderen Gründen.
1. In meinem normalen Wochenalltag ist das bei meinen zurückzulegenden Strecken durchaus eine Alternative zu Auto oder Moped für den Arbeitsweg etc. und würde dann durch den Wegfall von solchen Extrem-Kurzstrecken (3-5 km) auch das Auto entlasten.
2. Auf Touren wie beispielsweise zuletzt durch Nord-Frankreich liegen meine bevorzugten Stellplätze für gewöhnlich nicht direkt in oder an einer Stadt. Wenn ich spätnachmittags oder abends dann meinen Platz aufsuche und es mir mit dem Dachzelt dort eingerichtet habe, habe ich quasi keine Möglichkeit mehr dort weg zu kommen. Mit einem E-Roller kann man dann auch nochmal die Umgebung erkunden oder falls einem auffällt, dass irgendwas fehlt (z.B. vergessen Bier zu kaufen
) noch mal schnell zum nächsten Supermarkt fahren.
3. Wenn man mehrere Tage an einem Platz stehen will, bleibt man dennoch mobil.
In diesen Fällen ist natürlich ein Modell mit Straßenzulassung von Nöten. Aktuell sind die noch vergleichsweise sperrig (wegen des Pflicht-Sitzplatzes bspw.). Mal sehen wie sich das ändert, wenn die neue Regelung kommt.
Ich bin aber auch in einer glücklichen Situation. Erstens kann ich bei meinem neuen Auto (der Dokker kommt nächste Woche endlich) den Platz so einrichten, dass ich auch die Honda Dax hinten mitnehmen könnte (mit der man dann nochmal entfernungsunabhängiger ist). Und zweitens haben wir meinem Vater zu seinem letzten Geburtstag einen E-Roller (20 km/h, Prüfbescheinigung und Versicherung notwendig, aber keine Helmpflicht) geschenkt, den er nach einigen Versuchen jedoch nicht mehr verwendet. Der wäre also "abgreifbar"