Unzureichende Lichtausbeute Nebelscheinwerfer

  • Ersteller Ersteller ByeBye 76288
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Wenn du es nicht ordentlich fotografierst, dann ist das nicht unser Problem. Es geht hier außerdem nicht nur um dich, sondern auch um andere welche sich diese NSW dann kaufen, Abbiegelicht haben und dann vor einem Problem stehen. Wenn es drauf ist, dann ist das ja OK.
 
Wenn du es nicht ordentlich fotografierst, dann ist das nicht unser Problem. Es geht hier außerdem nicht nur um dich, sondern auch um andere welche sich diese NSW dann kaufen, Abbiegelicht haben und dann vor einem Problem stehen. Wenn es drauf ist, dann ist das ja OK.
Du triffst mehrfach Falschaussagen, die mich durchaus betreffen - das kritisiere ich dann zurecht. Stehe doch zu deinem Fehler und suche die nicht bei anderen. Ciao.
 
Wo kein K erkennbar, da keine Zulassung. Dann fotografiere es richtig. Ciao
 
Wenn du es nicht ordentlich fotografierst, dann ist das nicht unser Problem. Es geht hier außerdem nicht nur um dich, sondern auch um andere welche sich diese NSW dann kaufen, Abbiegelicht haben und dann vor einem Problem stehen.
Moment! Bis zu Deinem Post war nirgends die Rede von Abbiegelicht. Du hast das ins Spiel gebracht. Und dieses "es geht nicht nur um Dich" ist ehrlich gesagt anmaßend! Wenn Du andere User darauf hinweisen möchtest, dass die von @Andreas HH gekauften Nebelscheinwerfer für die Funktion Abbiegelicht nicht zulässig sind, weil die Kennzeichnung "K" auf den Gläsern fehlt, dann formuliere das anders! Etwa in dem Stil: "ich möchte darauf hinweisen, dass..." aber nicht so, wie Du Dich nun zu rechtfertigen versuchst! Und nun zu sagen "fotografiere doch anders", ist ebenfalls anmaßend!
Wo kein K erkennbar, da keine Zulassung. Dann fotografiere es richtig.
Falsch! Nur wenn jemand die Funktion Abbiegelicht in seinem Auto hat, dann sind sie nicht zulässig. Ohne allerdings sehr wohl! Außerdem ist auf dem zweiten Foto ein K erkennbar, auch wenn es auf dem Kopf steht.
 
Hey Leute was soll das denn hier ? @Solvin , solche Aussagen " Fotografiere es richtig / Ist nicht unser Problem " oder " es geht nicht nur um dich" ist einfach Käse.

Da ist ein K, nur falsch rum abgelichtet. Wer das nicht sieht sollte dringend mal zum Augenarzt - da gibt es auch was von Rathiopharm.
 
Moment! Bis zu Deinem Post war nirgends die Rede von Abbiegelicht. Du hast das ins Spiel gebracht. Und dieses "es geht nicht nur um Dich" ist ehrlich gesagt anmaßend! Wenn Du andere User darauf hinweisen möchtest, dass die von @Andreas HH gekauften Nebelscheinwerfer für die Funktion Abbiegelicht nicht zulässig sind, weil die Kennzeichnung "K" auf den Gläsern fehlt, dann formuliere das anders! Etwa in dem Stil: "ich möchte darauf hinweisen, dass..." aber nicht so, wie Du Dich nun zu rechtfertigen versuchst! Und nun zu sagen "fotografiere doch anders", ist ebenfalls anmaßend!

Falsch! Nur wenn jemand die Funktion Abbiegelicht in seinem Auto hat, dann sind sie nicht zulässig. Ohne allerdings sehr wohl!

Abbiegelicht ist vornehmlich in NSW verbaut. Somit ist diese Information in der Tat relevant. Auf dem Foto war kein K zu erkennen. Wo nichts ist, ist es erstmal auch nicht existent für die beobachtende Person. Nennt man auch Schrödinger-Effekt, aber das übersteigt den Horizont einiger hier.
 
Abbiegelicht ist vornehmlich in NSW verbaut. Somit ist diese Information in der Tat relevant. Auf dem Foto war kein K zu erkennen. Wo nichts ist, ist es erstmal auch nicht existent für die beobachtende Person. Nennt man auch Schrödinger-Effekt, aber das übersteigt den Horizont einiger hier.

Mensch wenn Du so ein schlaues Kerlchen bist, sollte es doch auch für dich möglich sein soetwas in einer freundlicheren Art und Weise rüber zu bringen oder übersteigt das deinen Horizont ?
 
Abbiegelicht ist vornehmlich in NSW verbaut. Somit ist diese Information in der Tat relevant. Auf dem Foto war kein K zu erkennen. Wo nichts ist, ist es erstmal auch nicht existent für die beobachtende Person. Nennt man auch Schrödinger-Effekt, aber das übersteigt den Horizont einiger hier.
Überheblich bist Du aber nicht oder? Dass Abbiegelicht im NSW verbaut ist, ist bekannt. Ob diese "Tatsache" nun hier im Thread relevant ist, sei mal dahingestellt. Du hast für Dich beschlossen dass das relevant ist. Das ist auch ok, aber man kann (und sollte!) das anders formulieren, wenn man dies hier im Thread einbringen will. Das nennt sich " guter Umgangston" und ist auch in Punkt 4 unserer Netiquette so formuliert. Das solltest Du mal nachlesen. Des Weiteren ist im Post #30 ein "K" sichtbar. Es steht allerdings auf dem Kopf. Nur weil es für Dich nicht ersichtlich ist, heißt das nicht, dass es nicht da ist. Und zum Schrödinger-Effekt. Nach einer der vier Hauptinterpretationen, hier der "Viele-Welten-Interpretation", trifft dieser Effekt hier eher auf Dich zu. Denn danach kann die Katze gleichzeitig zwei Zustände haben (lebend und tot). Hier für Dich, der NSW hat zwei Zustände: zugelassen für Abbiegelicht und nicht-zugelassen für Abbiegelicht. Du siehst das "K" nicht und schließt daraus "nicht zugelassen" obwohl das "K" vorhanden ist. Dieses Paradoxon wird erst aufgelöst, wenn man sich die Kennzeichnung genau anschaut.
 
Um auch kurz mein Senf dazu zu geben, ich konnte auf dem Bild von @Andreas HH auch kein K erkennen.
Hier gehts ja in erster Linie um die NSW und nicht um das Abbiegelicht.
Ich möchte mir jedoch nur aus dem Grund das ich Abbiegelicht Aktivieren will u das Eben mit LED die anderen NSW montieren.
Aber schön das dank dem 2. Bild gut zu erkennen ist das die Teile doch zugelassen sind für beides, ein Kaufgrund mehr.
Besten Dank für die Mühe der Bilder @Andreas HH
 
01 K Abbiegescheinwerfer Leuchte, die dazu dient jenen Teil der Strasse ergänzend auszuleuchten der sich im Nahbereich der vorderen Ecke des Fahrzeuges befindet.

Nur die originalen LED NSW von Renault haben diese Kennzeichnung. Deswegen habe ich diese auch verbaut und meine anderen LED wieder rausgeschmissen. Gibt auch ein gutes Video von Frank Tomaschewski von lzparts auf YouTube dazu.
Deine Datei ist für die Schweiz, ist dir das nicht aufgefallen, wir sind hier aber in Deutschland.
verstehe deine Wortwahl hier leider nicht. Und LZParts möchte ja wohl ihre Produkte Verkaufen, ist ja auch legitim und nichts gegen zu sagen, nur die anderen Nebelscheinwerfer sind deshalb nicht i.O deiner Meinung nach.
 
Deine Datei ist für die Schweiz, ist dir das nicht aufgefallen, wir sind hier aber in Deutschland.
verstehe deine Wortwahl hier leider nicht. Und LZParts möchte ja wohl ihre Produkte Verkaufen, ist ja auch legitim und nichts gegen zu sagen, nur die anderen Nebelscheinwerfer sind deshalb nicht i.O deiner Meinung nach.

Da musst du gerade reden bezgl. Ton. Ich sage nur wie du mit Texas geredet hast bezgl. der Verkabelung der OTE-Module.

Außerdem ist die ECE Regelung für ganz Europa gültig du Held (Economic Commission for Europe).

Ich habe auch nicht gesagt die NSW sind nicht OK. Ich habe lediglich erwähnt, dass diese nicht als Abbiegelicht zulässig sind, so lange kein K erkennbar ist.
 
@Solvin
Ich dachte du wärest zum Helfen hier, aber das Blatt hat sich wohl bei dir gewendet, schade an für sich
 
Was hat das mit Lzparts eigentlich zu tun? Ich habe lediglich auf ein Video verwiesen, da es ja User gibt die Bild und Ton benötigen um zu begreifen. Ich habe meine Original Renault NSW neu bei eBay gekauft und nicht bei Lzparts (Stichwort: Hersteller Valeo).

Valeo 047422 (rechts)
Valeo 047421 (links)

Kommt halt in einer Valeo-Verpackung und nicht Renault. Somit direkt gespart und kostet nur 120€ anstatt 235€. Oder die hier im Thread verlinkten für 80€.

Ich hoffe ich konnte wie immer helfen.
 
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Überheblich bist Du aber nicht oder? Dass Abbiegelicht im NSW verbaut ist, ist bekannt. Ob diese "Tatsache" nun hier im Thread relevant ist, sei mal dahingestellt. Du hast für Dich beschlossen dass das relevant ist. Das ist auch ok, aber man kann (und sollte!) das anders formulieren, wenn man dies hier im Thread einbringen will. Das nennt sich " guter Umgangston" und ist auch in Punkt 4 unserer Netiquette so formuliert. Das solltest Du mal nachlesen. Des Weiteren ist im Post #30 ein "K" sichtbar. Es steht allerdings auf dem Kopf. Nur weil es für Dich nicht ersichtlich ist, heißt das nicht, dass es nicht da ist. Und zum Schrödinger-Effekt. Nach einer der vier Hauptinterpretationen, hier der "Viele-Welten-Interpretation", trifft dieser Effekt hier eher auf Dich zu. Denn danach kann die Katze gleichzeitig zwei Zustände haben (lebend und tot). Hier für Dich, der NSW hat zwei Zustände: zugelassen für Abbiegelicht und nicht-zugelassen für Abbiegelicht. Du siehst das "K" nicht und schließt daraus "nicht zugelassen" obwohl das "K" vorhanden ist. Dieses Paradoxon wird erst aufgelöst, wenn man sich die Kennzeichnung genau anschaut.

Das Bild in Post 30 wurde erst gepostet nachdem ich auf das fehlende 01 K hingewiesen habe. So viel dazu ;-)

Fassen wir also zusammen:

Auf den ersten Bildern ist definitiv kein 01 K sichtbar. Nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass ohne diese Kennzeichnung kein Abbiegelicht zulässig ist, wurde ein weiteres Foto in noch schlechterer Qualität gepostet, auf dem das Kennzeichen nun wenigstens schemenhaft zu erkennen ist. Da ich perfekt angepasste Kontaktlinsen trage und somit besser sehe als es ein menschliches Auge überhaupt in der Natur könnte (120% Sehkraft laut letzter Messung), ist der Vorwurf ich könne nicht richtig sehen, entkräftet. Des Weiteren gibt es da nichts von Ratiopharm, glaubt das bitte nicht. Da ich gerne helfe und auch mitdenke, konnte nun im Thread endlich herausgefunden werden ob besagte NSW als Abbiegelicht zulässig sind. Nicht dass jemand der hier gar nicht angemeldet ist, aber einfach nur mitliest NSW kauft, verbaut und dann bei der nächsten HU oder Polizeikontrolle ein Problem bekommt. Das wäre wirklich peinlich für dieses Forum. Des Weiteren konnten wir diverse Dinge aufklären, zb was bedeutet ECE eigentlich und welche Alternativen in Original gibt es noch inkl. Teilenummer. Übrigens ist meine Meinung immer gut durchdacht, ich habe also einen Denkvorsprung vor allen anderen. Ich bitte dies bei etwaigen Antworten auf meine Posts zu bedenken, ich habe und hatte bisher immer Recht. Wer also anderer Meinung ist als ich, sollte vorher bedenken, dass er höchstwahrscheinlich im Unrecht ist. Ihr müsst euch aber nicht entschuldigen, ein Danke reicht auch.
 
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