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Du triffst mehrfach Falschaussagen, die mich durchaus betreffen - das kritisiere ich dann zurecht. Stehe doch zu deinem Fehler und suche die nicht bei anderen. Ciao.Wenn du es nicht ordentlich fotografierst, dann ist das nicht unser Problem. Es geht hier außerdem nicht nur um dich, sondern auch um andere welche sich diese NSW dann kaufen, Abbiegelicht haben und dann vor einem Problem stehen. Wenn es drauf ist, dann ist das ja OK.
Moment! Bis zu Deinem Post war nirgends die Rede von Abbiegelicht. Du hast das ins Spiel gebracht. Und dieses "es geht nicht nur um Dich" ist ehrlich gesagt anmaßend! Wenn Du andere User darauf hinweisen möchtest, dass die von @Andreas HH gekauften Nebelscheinwerfer für die Funktion Abbiegelicht nicht zulässig sind, weil die Kennzeichnung "K" auf den Gläsern fehlt, dann formuliere das anders! Etwa in dem Stil: "ich möchte darauf hinweisen, dass..." aber nicht so, wie Du Dich nun zu rechtfertigen versuchst! Und nun zu sagen "fotografiere doch anders", ist ebenfalls anmaßend!Wenn du es nicht ordentlich fotografierst, dann ist das nicht unser Problem. Es geht hier außerdem nicht nur um dich, sondern auch um andere welche sich diese NSW dann kaufen, Abbiegelicht haben und dann vor einem Problem stehen.
Falsch! Nur wenn jemand die Funktion Abbiegelicht in seinem Auto hat, dann sind sie nicht zulässig. Ohne allerdings sehr wohl! Außerdem ist auf dem zweiten Foto ein K erkennbar, auch wenn es auf dem Kopf steht.Wo kein K erkennbar, da keine Zulassung. Dann fotografiere es richtig.
Moment! Bis zu Deinem Post war nirgends die Rede von Abbiegelicht. Du hast das ins Spiel gebracht. Und dieses "es geht nicht nur um Dich" ist ehrlich gesagt anmaßend! Wenn Du andere User darauf hinweisen möchtest, dass die von @Andreas HH gekauften Nebelscheinwerfer für die Funktion Abbiegelicht nicht zulässig sind, weil die Kennzeichnung "K" auf den Gläsern fehlt, dann formuliere das anders! Etwa in dem Stil: "ich möchte darauf hinweisen, dass..." aber nicht so, wie Du Dich nun zu rechtfertigen versuchst! Und nun zu sagen "fotografiere doch anders", ist ebenfalls anmaßend!
Falsch! Nur wenn jemand die Funktion Abbiegelicht in seinem Auto hat, dann sind sie nicht zulässig. Ohne allerdings sehr wohl!
Abbiegelicht ist vornehmlich in NSW verbaut. Somit ist diese Information in der Tat relevant. Auf dem Foto war kein K zu erkennen. Wo nichts ist, ist es erstmal auch nicht existent für die beobachtende Person. Nennt man auch Schrödinger-Effekt, aber das übersteigt den Horizont einiger hier.
Überheblich bist Du aber nicht oder? Dass Abbiegelicht im NSW verbaut ist, ist bekannt. Ob diese "Tatsache" nun hier im Thread relevant ist, sei mal dahingestellt. Du hast für Dich beschlossen dass das relevant ist. Das ist auch ok, aber man kann (und sollte!) das anders formulieren, wenn man dies hier im Thread einbringen will. Das nennt sich " guter Umgangston" und ist auch in Punkt 4 unserer Netiquette so formuliert. Das solltest Du mal nachlesen. Des Weiteren ist im Post #30 ein "K" sichtbar. Es steht allerdings auf dem Kopf. Nur weil es für Dich nicht ersichtlich ist, heißt das nicht, dass es nicht da ist. Und zum Schrödinger-Effekt. Nach einer der vier Hauptinterpretationen, hier der "Viele-Welten-Interpretation", trifft dieser Effekt hier eher auf Dich zu. Denn danach kann die Katze gleichzeitig zwei Zustände haben (lebend und tot). Hier für Dich, der NSW hat zwei Zustände: zugelassen für Abbiegelicht und nicht-zugelassen für Abbiegelicht. Du siehst das "K" nicht und schließt daraus "nicht zugelassen" obwohl das "K" vorhanden ist. Dieses Paradoxon wird erst aufgelöst, wenn man sich die Kennzeichnung genau anschaut.Abbiegelicht ist vornehmlich in NSW verbaut. Somit ist diese Information in der Tat relevant. Auf dem Foto war kein K zu erkennen. Wo nichts ist, ist es erstmal auch nicht existent für die beobachtende Person. Nennt man auch Schrödinger-Effekt, aber das übersteigt den Horizont einiger hier.
Deine Datei ist für die Schweiz, ist dir das nicht aufgefallen, wir sind hier aber in Deutschland.01 K Abbiegescheinwerfer Leuchte, die dazu dient jenen Teil der Strasse ergänzend auszuleuchten der sich im Nahbereich der vorderen Ecke des Fahrzeuges befindet.
Nur die originalen LED NSW von Renault haben diese Kennzeichnung. Deswegen habe ich diese auch verbaut und meine anderen LED wieder rausgeschmissen. Gibt auch ein gutes Video von Frank Tomaschewski von lzparts auf YouTube dazu.
Deine Datei ist für die Schweiz, ist dir das nicht aufgefallen, wir sind hier aber in Deutschland.
verstehe deine Wortwahl hier leider nicht. Und LZParts möchte ja wohl ihre Produkte Verkaufen, ist ja auch legitim und nichts gegen zu sagen, nur die anderen Nebelscheinwerfer sind deshalb nicht i.O deiner Meinung nach.
Überheblich bist Du aber nicht oder? Dass Abbiegelicht im NSW verbaut ist, ist bekannt. Ob diese "Tatsache" nun hier im Thread relevant ist, sei mal dahingestellt. Du hast für Dich beschlossen dass das relevant ist. Das ist auch ok, aber man kann (und sollte!) das anders formulieren, wenn man dies hier im Thread einbringen will. Das nennt sich " guter Umgangston" und ist auch in Punkt 4 unserer Netiquette so formuliert. Das solltest Du mal nachlesen. Des Weiteren ist im Post #30 ein "K" sichtbar. Es steht allerdings auf dem Kopf. Nur weil es für Dich nicht ersichtlich ist, heißt das nicht, dass es nicht da ist. Und zum Schrödinger-Effekt. Nach einer der vier Hauptinterpretationen, hier der "Viele-Welten-Interpretation", trifft dieser Effekt hier eher auf Dich zu. Denn danach kann die Katze gleichzeitig zwei Zustände haben (lebend und tot). Hier für Dich, der NSW hat zwei Zustände: zugelassen für Abbiegelicht und nicht-zugelassen für Abbiegelicht. Du siehst das "K" nicht und schließt daraus "nicht zugelassen" obwohl das "K" vorhanden ist. Dieses Paradoxon wird erst aufgelöst, wenn man sich die Kennzeichnung genau anschaut.