Unzureichende Lichtausbeute Nebelscheinwerfer

  • Ersteller Ersteller ByeBye 76288
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Seit wann ist die Schweiz Mitglied in irgendwas?

Mach dich doch bitte jetzt nicht lächerlich. Die Schweiz ist in so vielen europäischen und internationalen Organisationen Mitglied. Unter anderem auch in der ECE. Soll ich das jetzt wirklich für dich googlen?
 
Mach dich doch bitte jetzt nicht lächerlich. Die Schweiz ist in so vielen europäischen und internationalen Organisationen Mitglied. Unter anderem auch in der ECE. Soll ich das jetzt wirklich für dich googlen?
Die Schweiz ist auch Mitglied in der UN (erst seit 2002) aber nicht in der EU.
Wenn die Mitglied in der ECE sind ist es ja gut.
Davon ab sind viele Länder in irgendwelchen Organisationen aber halten sich nicht an die Regeln, so what?
 
Nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass ohne diese Kennzeichnung kein Abbiegelicht zulässig ist, wurde ein weiteres Foto in noch schlechterer Qualität gepostet, auf dem das Kennzeichen nun wenigstens schemenhaft zu erkennen ist.
Stimmt, aber das Fass "Abbiegelicht" hast Du aufgemacht, denn das wahr ursprünglich gar nicht das Thema.
Da ich perfekt angepasste Kontaktlinsen trage und somit besser sehe als es ein menschliches Auge überhaupt in der Natur könnte (120% Sehkraft laut letzter Messung), ist der Vorwurf ich könne nicht richtig sehen, entkräftet
Soll man darauf antworten? Falls das Satire sein soll bitte kennzeichnen. So ist es nur eins, nämlich überheblich.
Nicht dass jemand der hier gar nicht angemeldet ist, aber einfach nur mitliest NSW kauft, verbaut und dann bei der nächsten HU oder Polizeikontrolle ein Problem bekommt. Das wäre wirklich peinlich für dieses Forum
Nein, das wäre peinlich für denjenigen, der sich so etwas einfach kauft. Es muss nicht alles in einem Thread erklärt werden, noch dazu für jemanden, der nicht Mitglied in diesem Forum ist und smot zur Absicherung seines Kaufes keine Frage stellen kann.
Übrigens ist meine Meinung immer gut durchdacht, ich habe also einen Denkvorsprung vor allen anderen
Wieder so überheblich.
Wer also anderer Meinung ist als ich, sollte vorher bedenken, dass er höchstwahrscheinlich im Unrecht ist. Ihr müsst euch aber nicht entschuldigen, ein Danke reicht auch.
Ganz ehrlich? Du hast anscheinend immer noch nicht die Netiquette gelesen. Da stehen wertvolle Hinweise bzgl. des gegenseitigen Umgangs. Damit Du auch genügend Zeit diese Informationen zu lesen, gebe ich Dir jetzt mal eine Woche Zeit dies ändern.
 
Nur mal so nachgefragt, was ist den technisch anders bei Neblern wenn da das viel diskutierte K auf den Lampen ist, ich finde dazu nichts im Netz.
 
Nur mal so nachgefragt, was ist den technisch anders bei Neblern wenn da das viel diskutierte K auf den Lampen ist, ich finde dazu nichts im Netz.
Das Einzige, was ich auf die Schnelle dazu gefunden habe (Technik Lexikon Seat) , ist dass bei Abbiegelicht der Reflektor anders ist, damit er mehr zur Seite strahlt. Deshalb müssen bei nicht Verwendung der Nebelscheinwerfer für ein Nachrüsten des Abbiegelichts die Scheinwerfereinheiten getauscht werden.
Wird bei den Neblern wohl genau so sein.
 
Wie man bei vielen VW oder auch Mercedes Modellen sehen kann leuchtet bei eingeschaltetem Abblendlicht beim abbiegen ein einzelner NSW, das ist das sogenannte „Abbiegelicht“.
Um das der NSW beim Abbiegen leuchten darf braucht dieser eine Zulassung, die Zulassung wird auf dem Glas des NSW mit einem „K“ gekennzeichnet.
Wenn man NSW ohne „K“ hat, darf dieser beim Abbiegen nicht leuchten.
Hoffe die Erklärung passt so.
 
demnach nur eine Verkaufsmasche, wie so vieles mit den DIN Sachen.
Nur mal so am Rande bin mal beim Besuch eines viel zitierten Autohaus gefragt worden, ob ich das Abbiegelicht freigeschaltet haben wolle.
Wohlgemerkt, es waren die normalen Nebellampen drin.
Selbst im Bußgeldkatalog steht nichts von K-Kennzeichen beim Abbiegelicht drin, ist doch schon seltsam.
Unter Zulassung habe ich auch nix gefunden.
Es gibt wohl zwei Arten von Abbiegelicht, das statische und dass mit einer bewegbaren Linse.
Da kann ich mir vorstellen, das dieser Nebler ein K haben muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt wohl zwei Arten von Abbiegelicht, das statische und dass mit einer bewegbaren Linse.
War das nicht das Kurvenlicht?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Selbst im Bußgeldkatalog steht nichts von K-Kennzeichen beim Abbiegelicht drin, ist doch schon seltsam.
Was soll da auch stehen? Die Polizei wird kaum die Zulassung jedes einzelnen Bauteils prüfen. Das ist Sache der HU
 
Na Kurvenlicht ist doch in den Hauptscheibwerfern..Abblendscheinwerfern verbaut, mit Antriebsmotoren.
Bei der HU habe ich noch nie erlebt, beim test der Scheinwerfer...mit dem Scheinwerfereinstellgerät, das ein Prüfer gesagt hat, drehen sie mal das Lenkrad links und rechts rum, warum auch
 
Na Kurvenlicht ist doch in den Hauptscheibwerfern..Abblendscheinwerfern verbaut, mit Antriebsmotoren.
Bei der HU habe ich noch nie erlebt, beim test der Scheinwerfer...mit dem Scheinwerfereinstellgerät, das ein Prüfer gesagt hat, drehen sie mal das Lenkrad links und rechts rum, warum auch
Aber die Polizei macht sowas?
 
@Habli1981
Ich kann dir mitteilen das ich für beide Seiten als Hobbyschrauber keine Stunde gebraucht habe, aber wenn du den Kotflügelschutz verbaut hast aufpassen, wenn du den innenkotflügel nach aussen biegst
 
@Habli1981
Ich kann dir mitteilen das ich für beide Seiten als Hobbyschrauber keine Stunde gebraucht habe, aber wenn du den Kotflügelschutz verbaut hast aufpassen, wenn du den innenkotflügel nach aussen biegst
Besten Dank für die Info, überlege ob man nicht sogar durch das kleine Loch vorn dran kommt zum tauschen, sprich da wo man dann die NSW einstellen kann.
 
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