`Ja is schon komisch wie weit die meinungen auseinander gehen... MEIN AH hat mir gesagt das alle 17" Felgen zwar rauf gehen aber das man das auch was an der Karosse machen muss. Deswegen habe ich mir bis heute keine 17" zugelegt.. Hier liest man nun wieder das man nichts machen muss.. ist so ein kleiner zwiespalt^^
Auch bei mir stand was im Gutachten, daß lt. Ziffern sowieso etwas an den Freigängigkeiten im Bereich Radlaufkanten geändert werden muß.
Nachdem ich wg. des anderen Fahrzeuges sowieso beim TÜV war, fragte ich bei der Gelegenheit gleich den Ingenieur, was denn da alles gemacht werden muß.
Er sagte aber, "das ist ein Allgemeingutachten für mehrere Fahrzeuge und somit ist es für uns ein KANN, aber KEIN MUß und wird immer Fahrzeugspezifisch entschieden.
Als ich dann mit dem hochbeinigen MCV-Storch und den 17ern ET38 vorgefahren bin, war aber alles binnen 20 Minuten vom Tisch und ich wieder draußen.
Der Prüfer erwähnte auch, daß es hier sowieso keine Nacharbeiten geben kann, da die Radläufe nicht winkelig gefalzt, sondern rund nach oben gebogen sind und für die Reifenkante noch mehr als genug Platz vorhanden ist.
Also mach Dir da mal keinen Kopf, denn selbst mit 215/45, die noch geringfügig größer sind als die 40er, ist Platz ohne Ende im Radhaus und den Radläufen.
Einzig und alleine bei einer ET35, könnte es u.U. leicht haarig werden.
Aber auch nur dann, wenn der Prüfer seinen engstirnigen Tag hat und meint, mit dem Haarlineal die Wagenflucht messen zu müssen.
Hinterher sprach ich ihn dann auch noch darauf an, daß ich im Net gelesen hatte, daß mitunter zusätzliche Spritzschutzkanten beim Tüv verlangt werden.
Alles Unsinn erwähnte er, es gibt nur eine einzige Vorschrift die besagt, daß die Felgenkante nicht über das obere Drittel des Radlaufes hervorstehen darf.
Spritzschutz wird von uns nicht geprüft.
Fazit:
ob nun 16, 17, oder 18", ist letztlich Jacke wie Hose.
Ebenso unbedenklich auch eine ET bis 38 ... und ET35 auch noch, wenn der Prüfer nicht haarspalten möchte.
Wichtig ist, daß der Abrollumfang des Reifens im Bereich der zulässigen Streuung eingehalten wird, da sonst eine Tachoangleichung notwendig sein kann.
Das hier von mir geschriebene bezieht sich im übrigen auf 17x7" Felgen!
Bei 7,5". 8", oder 8,5" mag das wieder ganz anders aussehen.
Jedoch ist für mich persönlich die 7" Felge bei 215ern das Ende der Fahnenstange, da es sonst die Reifenflanken nach innen zieht.
Und ein Reifen mit schrägen Flanken, weil die Felge breiter ist als der Pneu, ..... das sieht mit Verlaub nur noch lächerlich aus.
Da kann die Felge noch so schön sein
http://www.bilder.polo-nf.de/003.JPG
Gruß
Helmut
P.S.
@all
Sollte jemand sich hier in diesem Thread melden und von seinen neuen Felgen erzählen, die er sich auf sein Fahrzeug montieren möchte, gleichzeitig aber unsicher sein, ob das denn nun funzt und Bedenken haben, daß ihm der TÜV diverse Nacharbeiten auferlegt, dann könnte man diese Bedenken doch zerstreuen.
Ein großer Teil der zugelassenen Felgen ist hier im Forum doch schon verbaut.
Wenn also der User xyz liest, daß jemand bei genau seinen Felgen, die er selbst schon problemlos eingetragen bekam, Bedenken hat, - kann er ihm doch eine PN senden und ihm eine Kopie seines eigenen TÜV-Abnahmeprotokolles mailen.
Das erleichtert sowohl die Entscheidung für den neuen, aber auch der TÜV wird wohl kaum bei Vorlage, gegen seinen Kollegen aus der anderen Stadt entscheiden.
Nur mal so laut gedacht.........