ABS Steuergerät besitzt einen Datenrecorder, auch für die AEBS Funktion. Aber er scheint beim Spring Electric deaktiviert zu sein
Das entspricht dem was der Gutachter der Polizei auch mitgeteilt hat, Recorder nicht in Funktion
Fehlererkundung daher nicht möglich gewesen,
Fehler als solcher aber bekannt, angeblich
unwesentliche Fehlmessungen seitens des Kollisionswarners
durch eventuell
zu großem Errfassungsradius des Gerätes in Kurvensituationen
Von daher technische bedingte,
im Strassenverkehr zu erwartende, Fehlfunktion
welche Folgenlos bleibe würde, wenn nachfahrende Fahrzeuge genügend Sicherheitsabstand wahren
mündliche Mitteilung des Polizisten hierzu:
Scheiss Angelegenheit, aber ein Hintermann muss damit rechnen das so etwas vorkommen kann
wenn der nicht genug Abstand hält ist es sein Problem
In meinem Fall war der Hintermann mit seinem Sicherheitsabstand ja in der Lage zu bremsen,
dessen Hintermann hatte keinen ausreichenden Abstand und hat den Unfall durch eigene Unachtsamkeit verschuldet
So weit zur technischen Angelegenheit
Man muss die Assistance Nummer von dem Land anrufen, für das das Fahrzeug gebaut wurde bzw die aktuelle Wartung erfolgte, sonst kann die Leistung nicht abgerechnet werden.
Die Assistance war hier das kleinere Problem und man hat es dann auch Dacia Intern geregelt
Problem besteht weiterhin wer denn bitte die Garantieleistung der Werkstatt bezahlt.
Dort verweisen die beiden Landesgesellschaften weiterhin jeweilig in Gegenseitigkeit aufeinander
Ich habe meinerseits die Rechnung der Garantieleistung nicht beglichen und überlasse es dem Händler es abzuklären welche Dacia Landesgesellschaft zu bezahlen hat.
Beide haben bereits schriftlich bekundet das es sich eindeutig um eine Garantieangelegenheit handelt - nur mit dem Hinweis das man jeweilig ja nicht Zuständig sei - sondern die jeweilig andere Dacia Landesgesellschaft.
Wir sind in der glücklichen Situation den Stillstand eines Fahrzeuges ( bis zur Rückgabe aufgrund Nichterfüllung der Gewährleistungspflicht ) kompensieren zu können. Der französische Händler hat mitgeteilt dieses Fahrzeug auch direkt zurückzunehmen unter Vorbehalt die gefahrenen Km wertberichtigend in Abzug zu bringen;
zugleich auch erklärt das er die zurückzuzahlende stattliche Förderung des Fahrzeugs erstatten wird;
gerne beim Kauf eines anderen Fahrzeugs den Preis um die gleiche Summe reduzieren würde.
Angelegenheit somit für mich erledigt
und sollte doch noch eine Rechnung ins Haus kommen
geht die in den Ordner der Angelegenheit ohne das bezahlt wird
ggf. greift da dann die Rechtschutzvesicherung welche Kostenübernahme bereits erklärt hat.
Mod das Thema dann bitte schliessen.