Vollwertiges Reserverad mit 80 km/h Beschränkung?

tiny island

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Fahrzeug
Dacia Duster 1.5 dCi 4x4 (110 PS)
Hallo,

unseren Import-Duster hatten wir mit Reserverad bestellt.
Auf dem Reserverad ist innen in der Stahlfelge ein Aufkleber "Max 80 km/h" angebracht.
Der Reservereifen ist ein Michelin.
Die Alu-Serienbereifung ist jedoch von Continental, die Reifengrößen sind identisch.

Im Falle einer Reifenpanne darf ich dann wegen der Mischbereifung (Conti+Michelin) nur max 80 km/h fahren?
Sehe ich das richtig, oder gibts einen anderen Grund für den Aufkleber?

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Bei mir hat das ersatzrad die selbe Dimension. ist auch der gleiche hersteller . (Duster 4x4)
Aber Stahlfelge, und ohne diesem Sensor für die Reifendruck überwachung.
Ist auch ein 80 Aufkleber drauf.

Gruß Martin
Falls der Sensor erforderlich ist ist 80km/h richtig. Ansonsten....
Ich denke einfach, die machen die 80km/h standartmäßig drauf. Wohl auch weil Leute dazu neigen breitere Reifen auf ihre Fahrzeuge zu machen.
 
Sollte?
Muss?
Wenn diese Einschränkung tatsächlich existiert, muss ich wohl ein bisschen laut werden beim AH. Ist dann ja wohl kein Ersatzrad.

Der Stepway hat als Ersatzrad die Bereifung des normalen Sandero, also 15 Zoll, da das 16er nicht in die Mulde passt. Somit ist es ein Notrad. Steht auch so in der Preisliste, sprich normales Ersatzrad nicht lieferbar.

Da kann dein AH nichts dran ändern...
 
Die Laufrichtung ist ausschlaggebend. Da der Hersteller ja nicht 4 Ersatzreifen mitgibt, und natürlich nicht weiß, welches Rad kaputt geht, gibt's den Aufkleber zur doppelten Sicherheit.
Falls das Rad laufrichtungsgebunden ist. Macht natürlich mehr Sinn ohne.
 
Der Stepway hat als Ersatzrad die Bereifung des normalen Sandero, also 15 Zoll, da das 16er nicht in die Mulde passt.
Puh... Das nenne ich dann mal Fehlkonstruktion.
Naja, ist dann eben so. Mein Gedanke war, da ich dann eben einen Winterreifen als Ersatzrad drin lasse und im Winter eben einen Sommerreifen. Aber wenn er nicht in die milde passt, ist das ja nicht drin.
Sehr ärgerlich, aber wohl nicht zu ändern.
 
Also zunächst einmal, ist ein Reserverad ein Reserverad. Sonst würde es ja schließlich auch nicht "Reserverad" heißen.
Das heißt für mich,...wenn ich einen Platten habe, dann kann ich das "Reserverad" wechseln und erst einmal weiterfahren.
Wenn ich Stahlfelgen habe und das Reserverad/Felge ist das gleiche Fabrikat wie die bisher auf dem Fahrzeug verwendeten, also eine Stahlfelge, dann kann ich mit dem natürlich auch die nächsten 50000 km weiterfahren, vorausgesetzt es hält so lange durch.
Habe ich aber Leichtmetallfelgen/Alufelgen nachträglich selber drauf gemacht oder ab Werk bestellt und das Reserverad ist auf Stahlfelgen aufgezogen (was dann auch üblich ist), dann darf ich mit dem natürlich auch nur 80 km/h fahren, weil das eben so vorgeschrieben ist und keine Schikane ab Werk. Ob das nun auf dem Rad drauf steht oder nicht.
 
Naja.
Es ist beruhigend wenn man eins dabei hat. :)
Sollte man es mal benutzen müssen kommt man auch mit 80 km/h nach Hause bzw zur Reifenbude um einen neuen Reifen auf die richtige Felge ziehen zu lassen.
In 25,5 Jahren Auto fahren hab ich ein Reserverad genau 1 mal benötigt.
Der Zeitverlust durch das etwas langsamere Fahren damit gerechnet auf die ganzen Jahre und die ganzen Kilometer ist da nicht weiter relevant ;)
 
Lass doch deine persönlichen Befindlichkeiten einfach mal aussen vor. Geht das? Danke.:pray:

Das ist die Erklärung für den 80 km/h - Aufkleber. Das ist nun mal so. Punkt.
Wenn man sein Reserverad mit der gleichen Felge ausstattet, die am Fahrzeug vorhanden sind, kann man den Aufkleber entfernen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eine Stahlfelge zusammen mit einer Alufelge auf einer Achse ist und bleibt eine nicht in der ABE der Alufelge vorgesehene Kombination, somit wird aus dem Ersatzrad ein Notrad. In der ABE von Alufelgen wird immer ein Satz geprüft. Selbst unterschiedliche Dimensionen an Vorder- und Hinterachse müssen in der ABE erwähnt sein, ansonsten muss die Kombination bei einem Prüfer vorgestellt und eingetragen werden.

Der Hintergrund ist die unterschiedliche Verteilung des Gewichts und sogar das absolut gesehen verschiedene Gewicht von Alu- und Stahlfelge. Das Gewicht wirkt sich auf Federung, Dämpfung und Schwingverhalten aus, die Gewichtsverteilung auf das Trägheitsmoment. Alles zusammen beeinflusst auch die Reaktion des Rades auf die ABS-Reglung, und da wäre eine unterschiedliche Reaktion fatal.
Na endlich mal eine vernünftige Erklärung, Danke !
Ist bei meinem Logan nämlich genau so. Ich habe Alus für Sommer und Winter jeweils und ein Reserverad (Notrad) in der Mulde zu liegen. Ich fragte da mal meinen Werkstattmeister, warum ich da nen Aufkleber dran habe. Er hat mir das auch so erklärt. Nur zusätzlich kam noch der Hinweis, das eventuel auch die Radbolzen von den Alus nicht zu 100 % an den Stahlfelgen passen könnten, darum die Beschränkung auf 80 km/h.
Klingt auch logisch für mich, ich habe für meine 2 Sätze Alus (einer original, einer ATU ) auch 2 verschiedene Sätze Radbolzen.
 
Nur zusätzlich kam noch der Hinweis, das eventuel auch die Radbolzen von den Alus nicht zu 100 % an den Stahlfelgen passen könnten, darum die Beschränkung auf 80 km/h.
Klingt auch logisch für mich, ich habe für meine 2 Sätze Alus (einer original, einer ATU ) auch 2 verschiedene Sätze Radbolzen.
Steht auch so in der verlinkten Verordnung. Andere Felge, andere Einpresstiefe.
Mit dem Alter der Reifen hat das nichts zu tun.
 
Ich sehe das wie *.

Weiß der Hersteller was Du da künftig für Reifen an dein Auto schraubst, breiter, Alu, Winter, Sommer und an welcher Seite die Panne auftritt?

Abgesehen vom passiven und aktiven RDKS bei den unterschiedlichen Modellen...

Da kommt also sicherheitshalber immer ein 80 km/h Aufkleber drauf und damit ist Ruhe im Karton!

Wenn Du dann mit dem Rad schneller fährst als diese 80 km/h liegt das dann eben in deiner Verantwortung, es mag Fälle geben in denen man das verantworten kann und legal ist und auch Fälle geben in denen das eben nicht zulässig ist.

Wie auch immer es liegt dann in deiner Verantwortung und wenn es über den magischen 80 km/h knallt kann man eben nicht mit dem Finger auf Dacia zeigen.
 
Ich muss mal nachsehen ob mein MCV aus Sparsamkeitsgründen ´ne Holzfelge hat. Ist ja die Ausstattung mit fast alles ohne.
wenn Holzfege - dann wahrscheinlich KEIN Mahagoni.....;):D:prost:
 
Ich stelle fest, dass ich nach vier Jahren das mit Alu und Stahlfelge vergessen habe.
Ich stelle also hier mal fest, dass ein Ersatzrad NUR "vollwertig" ist, wenn es:
1. Auf der gleichen Felge ist
2. Die gleichen Dimensionen hat,
3. Falls notwendig einen Sensor hat
4. Keine Mischbereifung (Gürtel-/Radialreifen) bedeutet,
5. keine feste Laufrichtung hat.
Stimmt das jetzt so?
 
Puh... Das nenne ich dann mal Fehlkonstruktion.
Naja, ist dann eben so. Mein Gedanke war, da ich dann eben einen Winterreifen als Ersatzrad drin lasse und im Winter eben einen Sommerreifen. Aber wenn er nicht in die milde passt, ist das ja nicht drin.
Sehr ärgerlich, aber wohl nicht zu ändern.

Es passt rein, steht aber etwas raus, so dass der Ladeboden nicht mehr eben ist.
 
Seltsame Geisterdiskussion.:think:
Hat eigentlich einer der hier Schreibenden die Verordnung im Link gelesen? Offensichtlich nicht.
Diskutiert ihr um des Diskutieren willens und seid an einer abschließenden Lösung gar nicht interessiert?
Die Bedingungen, wann ein solcher Aufkleber zwingend drauf muss, ist doch da eindeutig definiert.
Seltsam das.
 
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