Vorsicht beim Kauf von Neuwagen mit Tageszulassung!!!

DerPeters

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Jogger Hybrid Extreme 7Sitzer + Lodgy Steppy SCE 100 5Sitzer
Baujahr
2024
Bevor auch noch andere in die Falle tappen, möchte ich hier zur Vorsicht beim Kauf von Neuwagen mit Tageszulassung warnen. Ich habe meinen Lodgy bei einem Renault- / Dacia- Autohaus in Niedersachsen gekauft. Der Wagen war mit Tageszulassung im August 2018 im www eingestellt. In mehreren Telefonaten wurde mir der Wagen mit der Tageszulassung angepriesen und mit den damit einhergehenden Steuervorteilen gegenüber Erstzulassungen ab September wegen des neuen Schadstoffbemessungsverfahren. Im Vorvertrag stand dann auch Gebrauchtwagen mit Tageszulassung. Im Kaufvertrag steht auch PKW mit Tageszulassung und bei der Übergabe wurde die Tageszulassung auch nochmal erwähnt. Als ich aber meinen Steuerbescheid bekam wunderte ich mich über die unerwartet hohe Summe. Inzwischen habe ich gemerkt das ich übers Ohr gehauen wurde. Das war mein erster Neuwagenkauf und ich war offensichtlich zu naiv und unerfahren. Als ich nach dem Steuerbescheid den Verkäufer erneut kontaktierte, gab dieser sich anfangs verwirrt, guckte in seinen PC und gab laut, dass der Wagen wohl keine Tageszulassung gehabt habe. Da könne ich ja glücklich sein anstatt, wie gedacht einen Gebrauchtwagen, sogar ein ganz neues Fahrzeug erworben zu habe. Das sei doch viel besser.
Ich weiß natürlich nicht ob dies ein Einzelfall war oder zurzeit eine Verkaufsmasche dieses Händlers oder der ganzen Branche ist. Ich will nur zur besonderen Obacht aufrufen.
Bitte keine weiteren Nachfragen zum Autohaus und zu weiteren Details. Ich denke noch darüber nach, wie ich in der Angelegenheit weiter vorgehe und werde darum derartige Nachfragen vorerst nicht beantworten.
 
Lösung
Auch wenn es hier inzwischen längst nicht mehr um mein Thema geht...

und ich die Überschrifft "Vorsicht beim Kauf von Neuwagen mit Tageszulassung!!!" genannt habe und auch in meinem Eingangsbeitrag ganz bewußt keine Frage gestellt habe sondern lediglich "... zur Vorsicht beim Kauf von Neuwagen mit Tageszulassung ..." sensibilisieren wollte um anderen evtl. ähnliche Erfahrungen zu ersparen, bedanke ich mich für eure Beiträge und Anregungen.

Aufgrund meiner Erfahrung, das die zugesicherten Produkteigenschaften die auch im Kaufvertrag schriftlich enthalten sind in Teilen nicht mit den tatsächlichen Produkteigenschaften übereinstimmen, werde ich vorsichtshalber eure Anregung aufgreifen und...
wechseln und einstellen kann man selber.

Einstellen ja aber selber wechseln? Eher nein
 
Was war denn das für eine Versicherung, die da nur den Zeitwert und nicht Neuwert bzw. in diesem Fall oft Kaufpreisrückerstattung anbietet?

Ich habe so das Gefühl, dass sich hier immer einige die Dinge etwas zu recht biegen, um die eigene Entscheidung zu begründen.

Hallo, das kannst du selber rausfinden, hole dir Angebote über Check 24, rufe davon 3 an, und lausche was die sagen!
 
Mein Dokker hat die Erstzulassung (Tageszulassung) i Polen gehabt und ist dann hier von mir selbst zugelassen worden. Versichert bei der HUK als Neufahrzeug (mit Neuwertersatz). Da bedurfte es nicht einmal einer Nachfrage meinerseits, sondern der Vertrag wurde sofort so ausgefertigt.
Mir ist keine Versicherung bekannt, die das nicht macht. Da man ja Wahlfreiheit hat, sehe ich das sowieso kein Problem.
 
Mein Dokker hat die Erstzulassung (Tageszulassung) i Polen gehabt und ist dann hier von mir selbst zugelassen worden. Versichert bei der HUK als Neufahrzeug (mit
Hallo
du bist aber der 2. Besitzer , also nach deutschem Recht kein Neuwagen mehr, sondern schon gebraucht, obwohl der Wagen evtl keinen Meter gefahren wurde.Würde mich bei der HUK aber mal ganz vorsichtig erkundigen ...... !, das war früher mal so oder hat die HUK ihre Auffassung (Neuwagen-Gebrauchtwagen) geändert ? :(
Gruss Klaus :D
 
Hallo
du bist aber der 2. Besitzer , also nach deutschem Recht kein Neuwagen mehr, sondern schon gebraucht, obwohl der Wagen evtl keinen Meter gefahren wurde.Würde mich bei der HUK aber mal ganz vorsichtig erkundigen ...... !, das war früher mal so oder hat die HUK ihre Auffassung (Neuwagen-Gebrauchtwagen) geändert ? :(
Gruss Klaus :D
1. siehe wf
2. ... nach deutschen Recht? In welchen Gesetz ist den festgelegt, was als Neuwagen gilt? Habe ich da was verpasst?
 
Hallo
du bist aber der 2. Besitzer , also nach deutschem Recht kein Neuwagen mehr, sondern schon gebraucht, obwohl der Wagen evtl keinen Meter gefahren wurde.Würde mich bei der HUK aber mal ganz vorsichtig erkundigen ...... !, das war früher mal so oder hat die HUK ihre Auffassung (Neuwagen-Gebrauchtwagen) geändert ? :(
Gruss Klaus :D

Quatsch! (Sorry)
 
Wenn ich mir telefonisch ein Angebot hole und es passt mir nicht, verlange ich nichts schriftliches, ich wähle eine andere Versicherung.
die Frage war nicht nach etwas schriftlichem von der Versicherung, sondern einfach der Name der Gesellschaft. Bei meinen Vergleichen damals ist mir eine solche Klausel, wie von dir geschrieben, nicht untergekommen. Aber wäre ja interessant zu wissen, welche Versicherung eine Tageszulassung nicht zum Neuwert versichert.
 
Habe mir mal wieder das billigste an Versicherung aus dem Internet gefischt was ich finden konnte, habe das mit der Tageszulassung dort eingegeben und sofort einen Tarif bekommen mit Neuwert und Wiederbeschaffung und allem Drum und Dran, es gab auch Tarife die das nicht alles hatten (wegen des Tarifes, nicht wegen der Tageszulassung), die zwei Euro mehr habe ich aber dann doch ausgegeben.

Schon krass was da Leute für seltsame Behauptungen aufstellen, nun ja sei es drauf gepfiffen, ich habe festegestellt dass man eine Tageszulassung zum gleichen Preis und Konditionen wie ein "Neufahrzeug" versichern kann, wundern tut mich das nicht, denn eine Tageszulassung ist ja quasi auch ein Neufahrzeug.
 
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