Du vermischst hier verschiedene Dinge!
Gegen "Vergessen" gibts kein Gesetz.
Aber es wird oft Werkzeug im Motorraum vergessen und es gibt bestimmt ein Gesetz das das nicht sein darf.
Ich schrieb von
offiziellen Anweisungen und Erklärungen seitens des
Herstellers. Die
müssen rechtssicher sein. Du schreibst von schlampiger Werkstattarbeit, wo immer Fehler passieren können. Ein Gesetz, dass Werkzeuge nicht vergessen werden dürfen gibt es nicht. Wieso auch? Erstens passiert das in Relation zu allen Werkstattbesuchen in ganz Deutschland höchst selten und wenn etwas vergessen wird und beim Fahrzeugbesitzer ein Schaden eintritt oder ein Unfall passiert und es wird als Ursache die schlampige Werkstatt ermittelt, dann ist diese haftbar.
Ist Zahnriemenwechsel dem Gesetzes verpflichtet ?
Ist Zahnriemenwechsel ein tüv-relevanter Checkpunkt für Verkehrssicherheit ?
Ist Checkheftpflege von Rechts Wegen verpflichtet oder macht man das für Garantie und Werterhalt ?
Siehe oben - - > Eigenverantwortung! Für das Führen eines Checkheft als Servicenachweis für den Garantieerhalt gibt es kein Gesetz, denn Garantie ist eine
freiwillige Leistung des
Herstellers, bei der dieser die Bedingungen zur Erfüllung vorgeben darf. Die gesetzliche Gewährleistung ist etwas ganz anderes. Der Ansprechpartner in diesem Fall ist der Händler, nicht der Hersteller. Und da gibt es gesetzliche Regelungen.
Ach wie gut, daß niemand weiß, daß das Tüv-Prüfprogramm heut "Rumpelstiezchen" heißt.
Bei meiner Mutter ihrem Lupo hatten die Köppe beim Service das Überprüfen des Schiebedachs als erledigt angekruzt, obwohl gar keins da war

. Noch zwei andere Points waren da auch nur "blabla".
Da hab ich mich gefragt, ob die außer Formular ausfüllen überhaupt wo hingeguckt haben. Rechtssicherheit - Pffft.
Vermischst Du jetzt die HU ("TÜV") mit dem normalen Service? Bei der HU gibt es ein festes Prüfprogramm und anhand der Gefährlichkeit bestimmter Defekte wird entschieden ob Du eine HU besteht oder eben auch nicht. Da gibt es kein "Rumpelstilzchen". Der Prüfer haftet mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit seiner Arbeit. Wenn nun ein Unfall passiert und es war die Ursache eine schlampige Prüfung, so ist dieser haftbar. In dessen Haut möchte ich dann nicht stecken!
Das Schiebedach ist wieder eine Nachlässigkeit der Werkstatt. Aber vielleicht kommt sowas auch zustande, wenn Serviceprüfpunkte elektronisch erfasst werden und für's Weiterklicken im Formular alle Punkte ausgefüllt sein müssen. Ist kein Schiebedach vorhanden wird es halt als in Ordnung angekreuzt.
Es kam von mir sofort eine Entschuldigung für die Falschinformation und ich habe die korrekte nachgeliefert. Ich bin hier neu im Forum, war aber aber vorher 15 jahre in diversen Volvoforen und ich muss sagen, die hier gelegentlich zu beobachtende Neigung, die eigene Unfehlbarkeit zu zelebrieren und Fehler der anderen herauszustellen und die Schärfe des Tons, die immer wieder mal auftritt, ist mir so nicht bekannt.
Da gebe ich Dir recht! Aber lass Dich nicht entmutigen. Jeder Jeck ist anders und mit der Schwarmintelligenz hast Du vollkommen recht!
@Polster
Dass die im Öl laufenden Zahnriemen bei Fords Ecoboost-Motoren ein Wechselintervall haben, das habe ich ja auch schon geschrieben. Das Beispiel der Autodoktoren ist in diesem Fall ein eher schlechtes, denn in dem speziellen Fall würde zum einen das Wechselintervall für den notwendigen Ölwechsel nicht eingehalten und zum anderen auch falsches, nicht zugelassenes Öl eingefüllt.