Rostfinger
Mitglied Brillant
- Fahrzeug
- erst Smat forfour, jetzt Skoda Enyaq IV 60
Die Werkstattbindung greift nur bei einem Teil oder Vollkaskoschaden. Richtig lesen hilft. Außerdem hat der Fahrzeughalter das Recht auf eine Markenwerkstatt. Blöd wird es, einen Mercedes in eine BMW-Werkstatt zu schaffen.
Wir haben bei der HUK-Coburger eine Werkstattbindung in dem Vertrag mit unserem E-Smart. Glaube kaum das sich daran ein Renault/Dacia Händler vergreift.
Auch bei dem bestellten E-Fahrzeug welches Teil und Vollkaskoversichert wird.
Unser Dacia Dokker ebenfalls. Also immer mit Werkstattbindung.
Handelt es sich um ein Haftpflichtschaden ............mal angenommen einer ist mir hinten reingefahren.............. die Sachlage klar, entscheidet nicht meine Versicherung in welcher Wérkstatt mein Fahrzeug transpotiert wird. Ich habe mit der gegnerischen Versicherung keinen Vertrag.
Wir haben bei der HUK-Coburger eine Werkstattbindung in dem Vertrag mit unserem E-Smart. Glaube kaum das sich daran ein Renault/Dacia Händler vergreift.
Auch bei dem bestellten E-Fahrzeug welches Teil und Vollkaskoversichert wird.
Unser Dacia Dokker ebenfalls. Also immer mit Werkstattbindung.
Handelt es sich um ein Haftpflichtschaden ............mal angenommen einer ist mir hinten reingefahren.............. die Sachlage klar, entscheidet nicht meine Versicherung in welcher Wérkstatt mein Fahrzeug transpotiert wird. Ich habe mit der gegnerischen Versicherung keinen Vertrag.
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