Winterreifen Info Polizei Karlsruhe

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Da ich im Winter nur die Winterreifen fahre und im Sommer nur die Sommerrefen ist mir das egal. MS mit dem Symboll ist die Kennzeichen das der Reifen hat wo ein Traktionstest gemacht wurde. Da ist es uninteressant ober es ein Hersteller ist der Weltbekannt ist oder eine Firma die kaum jemand kennt.

Hab da was zusammengetragen.


Mit Sommerreifen bei Schneefall unterwegs.


Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 2. Juli 2010 entschieden (Az.: 331 S 137/09), dass Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, im Fall eines Unfalls nicht zwangsweise damit rechnen müssen, dass ihm sein Vollkasko-Versicherer nach neuem Recht wegen grober Fahrlässigkeit nur einen Teil des Schaden ersetzt. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.

Anfang 2009 war der Kläger in Hamburg unterwegs, als sein Fahrzeug nach einsetzendem Schneefall auf einer abschüssigen Straße ins Rutschen geriet und gegen eine Mauer prallte. Den Fahrzeugschaden in Höhe von fast 2.200 Euro machte er gegenüber seinem Vollkasko-Versicherer geltend. Da der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls mit Sommerreifen fuhr, wollte sich dieser gemäß § 81 Absatz 2 VVG wegen grober Fahrlässigkeit nur zum Teil an den Aufwendungen beteiligen.

Der Versicherte wies in seiner gegen den Versicherer gerichteten Klage den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit weit von sich. Als er losgefahren sei, habe es noch nicht geschneit. Der Unfall hätte sich angesichts der abschüssigen Straße im Übrigen auch dann ereignet, wenn sein Fahrzeug mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet gewesen wäre.

Die Richter fanden das überzeugend und gaben der Klage des Versicherten auf vollen Ersatz seines Schadens abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung statt.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige nicht beachtet wird, was im konkreten Fall jedem Verkehrsteilnehmer hätte einleuchten müssen. Sie setzt neben einem objektiv verkehrswidrigen Verhalten subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus, so das Gericht.
Das Gericht zeigte sich zwar überzeugt davon, dass der Kläger fahrlässig gehandelt hat, indem er mit Sommerreifen unterwegs war. Ein grob fahrlässiges Handeln wollten die Richter ihm jedoch nicht unterstellen. Denn die Witterungsverhältnisse waren am Tag des Unfalls wechselhaft. Außerdem waren nicht alle Straßen in Hamburg mit Schnee bedeckt. Hamburg gehöre zudem nicht zu jenen Regionen, in denen typischer Weise mit winterlichen Straßenverhältnissen gerechnet werden müsse.

Im Übrigen hielt es das Gericht angesichts der abschüssigen Straße für nicht ausgeschlossen, dass es zu dem Unfall auch dann gekommen wäre, wenn der Kläger sein Fahrzeug mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet hätte. Denn allein die Tatsache, dass der Kläger von der Straße abgekommen und gegen eine Grundstücksmauer geprallt ist, lässt nicht auf ein grob fahrlässiges Verhalten schließen.

Das Urteil ist rechtskräftig und deckt sich mit der Rechtsauffassung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dieser hatte im November 2010 erklärt, dass sich ein Vollkaskoversicherer bei Benutzung von Sommerreifen nur dann auf den Einwand grober Fahrlässigkeit berufen kann, wenn ein Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. ..."

Fazit: Sommerreifen im Winter, kommt es auf den Einzelfall, eine pauschale Aussage kann nicht getroffen werden.

Urteil zur Fahrradunfällen

Aus zwei aktuellen Urteilen geht hervor, dass der Halter eines Kraftfahrzeug grundsätzlich auch nicht aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs haftet, wenn es zwischen einem Fahrradfahrer und einem Kfz zu einem Unfall kommt, weil der Radfahrer gegen das Gebot verstoßen hat, sein Fahrverhalten den örtlichen Verkehrsverhältnissen anzupassen.

In dem ersten, am 20. Oktober 2010 vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall (Az.: 13 U 46/10), war ein Fahrradfahrer auf einer abschüssigen Straße einem entgegen kommenden Bus ausgewichen und dabei zu Fall gekommen. Zwar musste der Radler zugeben, im Gegensatz zu dem Busfahrer nicht scharf rechts gefahren zu sein, war aber dennoch der Meinung, dass der Halter des Busses aus der wesentlich höheren Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zumindest teilweise für die Folgen des Unfalls verantwortlich sei.

Die Karlsruher Richter wollten dem nicht folgen und wiesen die Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage des Fahrradfahrers als unbegründet zurück.

Die Beweisaufnahme ergab, dass der Kläger mit hoher Geschwindigkeit in der Nähe der Mittellinie der ab-schüssigen Straße auf eine Linkskurve zugerast war, als ihm der vorher nicht von ihm wahrzunehmende Bus entgegenkam. Bei einer den Ortsverhältnissen angepassten Fahrweise hätte nach Überzeugung des Gerichts jedoch weder die Gefahr bestanden, dass der Kläger mit dem Bus zusammenstoßen würde, noch wäre das Ausweichmanöver, welches letztlich zu seinem Sturz führte, erforderlich gewesen.

Dabei schlossen sich die Richter der Einschätzung anderer Gerichte an, dass auch dann ein innerer Zu-sammenhang eines Unfalls mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs besteht, wenn eine Ausweichreaktion eines zu Schaden gekommenen Verkehrsteilnehmers objektiv nicht erforderlich war. Jedoch hielten sie das das Fehlverhalten des Klägers für dermaßen gravierend, dass dahinter die Betriebsgefahr des Busses voll-ständig zurücktritt. Daher kann der Kläger keine Entschädigung verlangen.

Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig.
In einem anderen Fall, der mit Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. April 2011 (Az.: 12 U 500/10 entschieden wurde, ging es um einen eiligen Fahrradfahrer.

Der Kläger hatte mit seinem Fahrrad verkehrswidrig den Gehweg benutzt und sich einer durch Ampeln gesi-cherten Kreuzung genähert. Dort wartete der Beklagte in seinem Lkw darauf, nach rechts abbiegen zu kön-nen. Zunächst musste er dazu einige Fußgänger passieren lassen, deren Ampel auf grün stand. Nachdem die Fußgängerampel rotes Licht zeigte, fuhr er an und kollidierte dabei mit dem Kläger. Dieser war nämlich unmittelbar vor der Kreuzung von dem Bürgersteig auf die Fahrbahn ausgewichen, um die Kreuzung noch bei grün überqueren zu können. Damit hatte der Lkw-Fahrer nicht gerechnet.
Der bei dem Unfall schwer verletzte Radler nahm mit dem Argument, dass der Fahrer des Lastkraftwagens seine Vorfahrt missachtet und so den Unfall verschuldet habe, dessen Kfz-Haftpflichtversicherer auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch – allerdings ohne Erfolg.

Die Richter wiesen die Klage als unbegründet zurück und warfen dem Kläger vor, extrem riskant gefahren zu sein. Er habe zunächst nicht nur verkehrswidrig den Bürgersteig genutzt, sondern sei von dort aus plötzlich auf die Fahrbahn gewechselt, um die Kreuzung noch partout bei grün überqueren zu können.

Mit diesem rücksichtslosen Fahrverhalten musste der Fahrer des Lastkraftwagens nicht rechnen, so dass die Betriebsgefahr des Lkw vollständig hinter dem grob unangemessenen Verhalten des Klägers zurück tritt.

Das Gericht sprach weder dem Kläger noch seiner Berufsgenossenschaft, die ebenfalls gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer wegen der vermeintlichen Vorfahrtsverletzung vor Gericht gezogen war, eine Entschä-digung zu.



Winterreifenpflicht für verfassungswidrig hat jetzt das Oberlandsgericht (OLG) Oldenburg die sogenannte Winterreifenpflicht erklärt.


Link.
Recht: ''Winterreifenpflicht'' für verfassungswidrig erklärt - Unfall - Recht


(OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).

Warten wir ab was noch kommt.
So wie zu sehen gilt die Winterreifenpflicht doch nicht.


Nun tritt die neue Neuregelung in Kraft.

Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine enstprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.


Was legt das Gesetz fest?
Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.


Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld.
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig (bisher waren es 40 Euro). Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.


Ab 04.12.2010 sind Winterreifen in Deutschland Pflicht.

Winterreifen-Pflicht ab Dezember 2010 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE



Für mih stellt sich die Frage erst garnicht, Winter und Sommer immer getrennt fahren.
 
Kannst du bitte "oft" definieren.
Sind es 90% aller verkauften M+S Reifen oder wird das Wort "oft" hier verwendet, um den Kauf "echter Winterreifen" zu forcieren.

dazu sollte eine EU-weite repräsentative Erhebung iniziiert werden, repräsentativ heißt in dem Fall nicht vom ADAC.
 
...... in Deutschland gibt es bis zum heutigen Tage keine Winterreifenpflicht!

Genau so schauts aus!

Der Hauptunterschied zu früher liegt lediglich im jetzt erhobenen Bußgeld, wenn man durch festhängen im Schnee mit Sommerbereifung den Verkehr behindert.

Die Verweigerung der Versicherung für einen Schaden einzutreten, der bei winterlicher Fahrbahn von einem Fahrzeug mit Sommerreifen verursacht wurde, ........ die gab es auch schon vor 2010.
 
Die Ausrede "als ich losfuhr hats ja noch nicht geschneit" empfinde ich als seeehr dumme Ausrede, die bei mir als Richter auch damals nicht gezogen hätte.
Er hätte in dem Moment, als es anfing zu schneien das Auto stehen lassen können/müssen wegen ungeeigneter Bereifung.
Nichts und Niemand zwang ihn mit Sommerreifen auf Schnee weiterzufahren.
Kleines Beispiel:
Licht ist Pflicht bei Dunkelheit.
Fährt jemand bei Tageslicht und defekten Scheinwerfern los, kann/darf er bei einsetzender Dunkelheit auch nicht weiterfahren..."ohhh, die Dunkelheit kam so überraschend, ich dachte ich wäre früher zu Hause, bin trotzdem weitergefahren...":whistle:
 
@Duster 2012

Schön dass Du so tolle Einzelurteile gegopgelt hast.

Allerdings wüsste ich jetzt nicht, was die Radfahrerurteile mit Winterreifen zu tun haben.

Außerdem ist es echt anstrengend zu lesen, wenn die Texte so lang sind.
Beim nächsten mal bitte zusammenfassen und verlinken.

Es mag auch richtig sein, dass es Urteile gibt, die der aktuellen Gesetzeslage widersprechen aber das sind einzelfälle.

In der Regel hat ein Autofahrer die angekündigte Wetterlage im Winter zu beachten und gegebenenfalls das Auto bei einsetzendem Schneefall stehen zu lassen.

Solch ein Urteil ist kein Freifahrtschein bei Schnee mit Sommerreifen zu fahren.
 
Geht das jetzt nicht etwas weit vom ursprünglichen Thema weg.

In der Threaderöffnung wurde darauf hingewiesen, man müsse geeignete Reifen benutzen. Gefolgt von der Aussage Reifen mit nur dem "M+S" Zeichen wären "oft" nicht geeignet.

Für mich stellt sich nun die Frage, wann ist ein Reifen "geeignet"?
Ausgenommen Duster 13 Aussage nur Reifen mit der Hersteller-Signet "Berg mit Schneeflocke" wären für Fahrten im Winter geeignet ist niemand konkret geworden.

Nach meiner Meinung kann auch ein billiger M+S Reifen "geeignet" sein.




p.S.:
Ich habe vorhin mal nachgesehen, meine Reifen haben diesen "Berg mit Schneeflocke".
 
Geht das jetzt nicht etwas weit vom ursprünglichen Thema weg.

In der Threaderöffnung wurde darauf hingewiesen, man müsse geeignete Reifen benutzen. Gefolgt von der Aussage Reifen mit nur dem "M+S" Zeichen wären "oft" nicht geeignet.

Für mich stellt sich nun die Frage, wann ist ein Reifen "geeignet"?
Ausgenommen Duster 13 Aussage nur Reifen mit der Hersteller-Signet "Berg mit Schneeflocke" wären für Fahrten im Winter geeignet ist niemand konkret geworden.

Nach meiner Meinung kann auch ein billiger M+S Reifen "geeignet" sein.




p.S.:
Ich habe vorhin mal nachgesehen, meine Reifen haben diesen "Berg mit Schneeflocke".

“NUR“ habe ich nicht geschrieben.

KANN
ist hier das Stichwort.

Es geht auch nicht unbedingt um Billigreifen.

Ich führe bei dem Thema immer wieder gerne die standart Bereifung des Duster, den “Cross Contact LX“ mit M&S Kennzeichnung an.

Sicherlich hat er durch seine Geländeeignung auch auf Schnee vorteile gegenüber anderen Sommerreifen aber genau das ist er, ein SOMMERREIFEN.

Rechtlich gesehen wintertauglich aber nur rechtlich gesehen.

Ich hoffe das ist jetzt soweit verstanden worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von Duster 13 Beitrag anzeigen
Berg mit Schneeflocken Symbol ist das von den Herstellern selbst festgelegte Symbol für Winterreifen.
M&S muss natürlich auch drauf sein.
duster 13, du sabbelst so oft so viel Unsinn...
"Die Kennzeichnung „Berg mit Schneekristall“ (Alpine-Symbol) wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA vergeben und kennzeichnet Reifen, welche in einem Test eine gegenüber einem Referenzreifen um mindestens 7 Prozent bessere Traktion auf Schnee und Eis erreichen."
 
duster 13, du sabbelst so oft so viel Unsinn...
"Die Kennzeichnung „Berg mit Schneekristall“ (Alpine-Symbol) wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA vergeben und kennzeichnet Reifen, welche in einem Test eine gegenüber einem Referenzreifen um mindestens 7 Prozent bessere Traktion auf Schnee und Eis erreichen."
Entschuldigung, dass ich mich hier auf eine andere Aussage verlassen habe.
Und wenn ich hier soviel Unsinn von mir gebe dann komm Du als offensichtlich Allwissender doch mal mit den korrekten Aussagen rüber.

Das kannst Du aber wohl nicht, deshalb hängst Du dich gerade an so einer Nichtigkeit auf und wirst beleidigend.

Wir waren bei M&S, wer letztendlich für das Schneeflockensymbol verantwortlich ist ist drietens egal.
 
Ich denke man muss ja nicht gleich eine Neues Thema aufmachen, passt aber doch gut rein ( finde Ich ).

Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.

Für wen trifft die Neuregelung zu?

Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu. Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.

Riskiert man mit Falschbereifung seinen Versicherungsschutz?

Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.


Warum ist die Neuregelung nötig?

Bisher war in der StVO nur die sehr ungenaue Bezeichnung "geeignete Bereifung" verwendet worden und es wurde eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung gefordert.

Diese Pflicht soll jetzt klarer und verbindlicher als die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung sein und pünktlich zum Winterbeginn für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit sorgen.

Der Bundesrat hatte damals eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gab, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein. ( Nicht nur M+S Reifen !! )

Nur wer bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld genauso wenn man stehen bleibt und behindert z.B. an einem Berg.



Möchte mich hiermit Entschuldigen in Bezug auf Winterreifenpflicht in Deutschland. Ja es gibt bis Heute keine Pflicht.


Das mit den Radfahrer, wollte ich nur mal sagen. Da es einige gibt mit der Meinung, Fahrräder sind davon unberührt. Genauso wie in Einbahnstr. falsch reinfahern zu dürfen.
Ist zu 100% Verboten, es ist nur erlaubt wenn ein zusätzliches Schild angebracht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
könnte man sich darauf einigen, das Reifen schwarz und rund sind?
Also nur mal so die Frage in den Raum gestellt.
 
ist schon wieder sehr aufschlussreich, wie viele verschiedene Meinungen es hier gibt.
Und auf jede einzelne Meinung kann man im Straßenverkehr treffen...... Da liegt doch das Problem. Mein Vorausfahrer fährt mit guten Winterreifen (von mir aus auch mit Schneeflocke) auf nasser Fahrbahn - also kein Schnee....

Gefahrensituation......und ich kann mit meinen Sommerreifen nicht mehr bremsen und fahre auf......Dann werde ich mich mit allen Mitteln dagegen wehren, dass ich von der Vollkasko nichts ersetzt bekomme, weil ich mit Sommerreifen unterwegs war! Denn es war nicht grob fahrlässig / rechtswidrig und auch nicht unbedingt die Unfallursache. Also viel Arbeit für meine Anwälte.

Aber es ist doch auch anders möglich. Und sogar mir persönlich schon passiert.
Auffahrunfall im Berliner Tunnel... also kein Schnee......wo soll der auch herkommen.
Fahrzeug vor mir mit Winterreifen fährt auf seinen Vorgänger auf. Ich mit Sommerreifen komme noch zum Stehen. Fahrzeug nach mir mit Winterreifen fährt auf mich auf....... Moral von der Geschicht! Es wurde im Einzelfall und von mehreren Versicherungen unterschiedlich entschieden! Zuerst sollte ich eine Mitschuld bekommen und eben keine hundert Prozent ersetzt bekommen, wegen der Sommerreifen und der angeführten Regelungen..... Aber Entscheidung des Richters:
es war eine angemessene Bereifung in diesem Einzelfall und vor allem nicht die Bereifung war Unfallursache sondern zu geringe Abstände und die Reaktion der einzelnen Fahrer!

Also auch weiterhin! Jeder muss selbst entscheiden, welche Reifen (Billigreifen mit guten Testergebnissen bei jedem Wetter aber im Flachland oder auch Billigreifen mit guten Testergebnissen bei überwiegend Schnee (also Reifen mit Schneeflocke meist) im Bergland jeder nutzt. Es dient nur der eigenen Sicherheit und schont auch den Geldbeutel im Falle eines Schadens. Die rechtlichen Vorgaben sind und bleiben in Deutschland völlig übertrieben.
 
Die sind sogar noch recht human! Frag mal zum Beispiel mal einen Österreicher zum Thema Winterreifen!

Und was hat es mit völlig übertrieben zu tun, wenn man an Tagen bei/mit Schneefall einfach mal gesetzlich vorschreibt, eine angepasste Bereifung zu fahren?
Ich fände es sogar gut und richtig, wenn man an solchen Tagen gezielt Verkehrskontrollen durchführt und die Ignoranten dann mal abstraft! Wie oft hier im Umkreis bei Schneefall Probleme entstehen ist abartig. Selbst Busse kommen ohne die vorgeschriebenen Winterreifen auf der Antriebsachse ins Gebirge, wird schon gut gehen ...

Völlig übertrieben deshalb, weil eben nur angemessene Bereifung vorgeschrieben ist und das im Ernstfall leider sehr komisch ausgelegt wird......Ich wohne in einer Großstadt, wo es so gut wie nie Schnee auf der Straße gibt ! Und wir reden nicht von Schneefall angesagt oder einer Flocke in der Luft...... Wir reden von einer Schneedecke auf der Straße !
Und es gibt nachweislich durch Gutachten sehr viele Sommerreifen, die erheblich besser bei Schneematsch - also mehr Wasser als Schnee - greifen, als ein Reifen mit Schneeflocke, also Winterreifen.

Somit gehe ich davon aus, dass in dieser Großstadt ein Sommerreifen zu 99 % der angemessene Reifen ist !

Blöd natürlich, wenn es zu einem Schadenfall kommt und dann wieder diese Verordnungen restriktiv versucht werden auszulegen. Ohne Gesetzesvorgabe, die nichts wirklich aussagt, außer...... Es kann ein Bußgeld geben, wenn man in eine Kontrolle gerät.......

Sicher eine etwas andere Situation in den Bergen bei vielen Tagen mit Schneedecke auf der Straße ! Nur die günstigste Variante wäre auch da.....Allwetterreifen für Sicherheit mit Tauschnee / gesprühte Straße und keine Probleme bei einer Kontrolle, weil M+S draufsteht !

Und @Michael3

Stimmt uneingeschränkt.
Aber der unzureichende Sicherheitsabstand konnte im Beispiel nicht nachgewiesen werden. Die "falschen" Reifen schon eher, weil die eindeutig kein M+S Symbol hatten ;-(
Und auch nochmal zu Sicherheit. Es waren 4 Fahrzeuge und ich mitten drin. Ich hatte wirklich nur Glück und nur hinten einen Schaden.......
Aber jede Versicherung versucht aus der Haftung zu gelangen !!!! und argumentiert mit solchen "sinnlosen" Gesetzen.
 
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