Winterreifen / Winterräder - Sammelthema Duster III

ABEs, die man nicht beim TÜV o.ä. vorführen muss, werden auch nicht durch das StVa eingetragen, so keine Erfahrung.
Wenn deine ABE allerdings vorschreibt, dass da der TÜV o.ä. schauen muss, ob du es richtig verbaut hast, bekommst du auch eine Bestätigung, die du dir eintragen lassen kannst.
 
Also da steht:
Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

Gehe also davon aus das die Reifengröße nicht eingetragen werden muss. An anderer Stelle steht wiederum.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Ich hab das jetzt so Verstanden das die ABE mich bei der Bemerkung davon befreit etwas einzutragen.
 
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