GELÖST. Wird die AHK aufs Gesamtgewicht addiert?

Aloha...
Ich hab heute meinen neuen 750 Kg-Wohnanhänger zugelassen und sehe in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dass ich für die 100 Km/H Zulassung/Nutzung ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von mindestens 1.200 Kg brauche. Laut Dacia.de hat der Sandero Stepway 3 Extreme mit TCe90 CVT Motor ein Leergewicht fahrbereit von nur 1.197 Kg.

Kommt beim Leergewicht das Gewicht der Anhängerkupplung dazu? Die ist von mir mit dem Fahrzeug beim AH mitbestellt worden, aber sicher nicht in der CoC, da nicht wirklich serienmäßig. Kann das Autohaus da bei der Zulasssung etwas machen? Noch waren Sie nicht bei der Zulassungsstelle...
Guten Morgen,
also bei der Konstellation mit dem CVT Getriebe ist das nicht die optimale Lösung!
Ich habe mir ebenfalls den Sandero mit CVT Getriebe bestellt, der kommt nächste Woche, ebenfalls mit AHK.
Ein Kollege hat gemeint, du hast mit AHK bestellt, das wäre aber nicht gut für das Automatik Getriebe, besser einen mit Handschaltung nehmen!
Daraufhin meinte ich nur, nein die AHK ist nur für den Fahrradträger nötig,- daraufhin meinte er - dann ist das ok...
Meiner Meinung, ist die Automatik für zusätzliche Last auf längere Zeit nicht ausgelegt!

Wie sieht der Rest von euch das???

Kalli
 
@Kalli 7
Dein Kollege hat Recht.
Wenn das Auto ab und zu für den Anhängerbetrieb genutzt wird, ist alles ok. Ein kleiner Lastenanhänger mit Grünschnitt oder 1x im Jahr die Urlaubsreise mit einem kleinen Wohnwagen an die Ostsee - das ist ok.
Bei häufigem Anhängerbetrieb mit maximaler Anhängelast hinten dran, wie z.B. beim Eigenheimbau mit viel Eigenarbeit, Sand und Beton und Steine holen, verschleißen CVT-Getriebe und Doppelkupplungsgetriebe rasch. Hier wäre ein Handschalter oder eine herkömmliche Wandlerautomatik besser. Bei der Wandlerautomatik sollte man dann die ATF-Wechselintervalle (Getriebeöl) halbieren. Die Kupplung einer normalen Handschaltung verschleißt natürlich auch schneller.
Ob Fahrräder hinten auf der AHK sind oder nicht, macht der Kupplung - egal, welcher Art, eigentlich gar nichts. Das ist wie Ladung im Auto.
 
Da die Frage inzwischen beantwortet wurde und es hier nicht mehr um das eigentliche Thema geht, bin ich raus.
 
Gebremst und zulässiges Gesamtgewicht 750 Kg
Dann reichen m.E. fürs Zugfahrzeug 938 kg, lies mal selber HIER nach:

Art des Anhängers = gebremste Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern ==> Faktor X = 0,8
Leergewicht Zugfahrzeug x Faktor X = max. zGG Anhänger
1.197 kg x 0,8 = 957,6 kg. Also dürfte ein Wohnwagen hinter deinem Auto für Tempo 100 sogar 957 kg zulässige Gesamtmasse haben. Oder umgekehrt:
750 kg : 0,8 = 937,5 kg. Also reichen für deinen Wohnwagen 938 kg Leermasse Zugfahrzeug.

Dann wäre der Eintrag mit den 1.200 kg im Schein falsch? Oder mache ich einen Denkfehler :think: ?
Bei mir steht auch was falsches im Schein (aber umgekehrt, ist mir also egal), da solltest du mal nachhaken!
(Stoßdämpfer hat der Wohnwagen doch? Wenn nicht, wäre der Faktor 0,3, aber dann würden ja die 1.200 kg bei weitem nicht reichen ...)


 
Ich schrieb nirgendwo etwas von hydraulischen Stoßdämpfern. Könnte das der Grund sein? ;)

Ich frag aber mal beim Verkäufer des Anhängers nach.
 
Für die 100Kmh Zulassung / Ausnahmeregelung in Deutschlang gelten verschiedene Voraussetzungen.
Bei einem gebremsten Anhänger muss die Leermasse des Zugfahrzeugs >= die des Anhängers sein oder der Faktor 0,8 der hier schon thematisiert wurde, Stossdämpfer müssen vorhanden sein und die Reifen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Aber vorsicht, die Regelung mit den 100kmh gilt nur in Deutschland und nicht in allen anderen Ländern.
Niederlande z.B Höchstgeschwindigkeit 90kmh.
Von daher wird das meiner Meinung her nach ein wenig über bewertet mit den 100kmh.
Und wie auch schon vorher hier thematisiert, es muss eine gesiegelte 100kmh Plakette auf dem Anhänger kleben, normale 100er Aufkleber wie man sie bei Fritz Berger bekommt zählen nicht, auch wenn das im Fahrzeugschein des Anhängers eingetragen ist.
 
Ich schrieb nirgendwo etwas von hydraulischen Stoßdämpfern. Könnte das der Grund sein? ;)

Ich frag aber mal beim Verkäufer des Anhängers nach.
Ohne Stoßdämpfer gilt Faktor 0,3, da käme ich dann auf 2.500 kg ...
Aber ich habe gerade mal gegoogelt: Niewiadow BS750 ist gar kein Wohnwagen! Da gelten mit Stoßdämpfer andere Faktoren, ohne Stoßdämpfer 0,3.
 
Danke @Chauffeur. Genau das hab ich inzwischen auch gesehen. Dann müssten eigentlich Faktor 1,1 beziehungsweise 1,2 gelten, wenn ein Antischlingersystem oder etwas ähnliches verbaut ist. Dann darf jetzt erst mal der Händler erklären, woher diese 1200 kg kommen. Von da kam gerade die Rückfrage auf meine E-Mail, ob ich schon zugelassen hätte.

Wäre mir natürlich lieber, wenn die das ratzfatz auf dem Papier lösen können. Dann muss ich halt noch mal zur Zulassungsstelle, aber das wär das kleinste Übel.

Und eben kam die Meldung vom Verkäufer des Anhängers: Irrtum bei den Papieren! Die Stellen neue Papiere aus und das Thema ist erledigt.
 
Danke @Chauffeur. Genau das hab ich inzwischen auch gesehen. Dann müssten eigentlich Faktor 1,1 beziehungsweise 1,2 gelten, wenn ein Antischlingersystem oder etwas ähnliches verbaut ist. Dann darf jetzt erst mal der Händler erklären, woher diese 1200 kg kommen. Von da kam gerade die Rückfrage auf meine E-Mail, ob ich schon zugelassen hätte.

Wäre mir natürlich lieber, wenn die das ratzfatz auf dem Papier lösen können. Dann muss ich halt noch mal zur Zulassungsstelle, aber das wär das kleinste Übel.

Und eben kam die Meldung vom Verkäufer des Anhängers: Irrtum bei den Papieren! Die Stellen neue Papiere aus und das Thema ist erledigt.
Aber warum der Händler?
In der Regel gibt der Hersteller frei was zulässig ist!
Bin mal gespannt was der sagt...
 
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