wirtschaftlicher Totalschaden

midgard

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.5 dCi eco2 63 kW (86 PS)
Hallo,
Habe einen Dacia Logan MCV Diesel 1,9. Mit allem zusammen 15500 neu.

Gestern ist mir ein Reh ins Auto gelaufen. Geschätzte Reperatur: 5-6 Tausend.
Mein Logan ist 2 1/2 Jahre alt, und hat 45000 km gelaufen.

Ab welcher Summe, hat er einen wirtschaftlichen Totalschaden?
Wie ist der Wiederbeschaffungswert, oder wo finde ich ihn?

Gruß Midgard
 
Tut mir leid um Dein Auto, aber Hauptsache es ist keinem
von den Insassen etwas passiert.

Zu Deiner Frage kann ich leider nichts Sachliches sagen.
 
o.O ich hoffe du hast eine Versicherung. Teilkasko zumindest? Die deckt Wildschäden ab! So nun ist dein erster Weg, der Versicherung bescheid zu geben, dann bringst du dein Auto in eine Werkstatt und sagst dem Personal "Wildschaden...einmal KVA bitte" dann errechnet dir der Mitarbeiter der Werkstatt die Reparaturkosten, den Zeitwert (recht nahe dem Wiederbeschaffungswert), den Restwert was er mit dem Schaden wie er da steht noch Wert ist. Da die Dacia allgemein einen recht hohen Zeitwert haben (Deiner könnte noch um die 8000-9000liegen) wird es allgemein schwerer einen Totalen zu verursachen.

Jetzt rechnet mal Restwert plus Reperaturkosten...also Angenommen Restwert 2000 plus Reparaturkosten 3000 sind 5000Euro, der Zeitwert beträgt 9000, dann ist noch eine Differenz von 4000Euro...also kein Totalschaden. Ist der Restwert 5000 und die Reparatur 5000Euro ergeben das 10k, der Zeitwert sind aber nur noch 9k. Also sagt die Versicherung du bekommst 4K (5tsd restwert bekommst beim Verkauf) plus die 4k ergibt den Wiederbeschaffungswert für einen Dacia Logan der so da steht wie deiner.

Wenn du nun mit 160 in ein ausgewachsenes Reh gerannt bist, kann ich mir vorstellen, dass du bald nen Totalen hast. Aber meine Freundin ist vor ner Woche auch in ein Reh mit nem 09er Leon ca 70km/h. Stoßstange, Scheinwerfer und die Frontmaske werden getauscht mit den Gittern, ich schätze den Schaden auf ca 1800-2000Euro. Bei nem Zeitwert von 8k. und einem restwert von 4k abzgl. der Selbstbeteiligung und dem Abzug für den Kratzer der schon war. Wird also repariert. Aber am besten mal nen Gutachter fragen, wie er den Schaden einschätzt aber ich denke bis zum Totalschaden fehlen noch zwei drei Rehe ;)
 
Hallo,
Habe einen Dacia Logan MCV Diesel 1,9. Mit allem zusammen 15500 neu.

Gestern ist mir ein Reh ins Auto gelaufen. Geschätzte Reperatur: 5-6 Tausend.
Mein Logan ist 2 1/2 Jahre alt, und hat 45000 km gelaufen.

Ab welcher Summe, hat er einen wirtschaftlichen Totalschaden?
Wie ist der Wiederbeschaffungswert, oder wo finde ich ihn?

Gruß Midgard

Lies mal hier:

Totalschaden ? Wikipedia

Bei Autoscout habe ich einen MCV gefunden, allerdings 1,5 dCi mit 37 Tkm, der steht da für 8,9 T€

Oder, falls Du eine Kasko hast, melde den Schaden beim Versicherer

Oder Du gehst zum freundlichen und lässt dir mal den Ankaufpreis nach Schwacke rechnen.
 
Es wird ein Gutachter kommen, der den Schaden begutachtet und den Zeitwert, sowie den Restwert des Fahrzeuges nach Schwacke feststellt.

Gleichzeitig erstellt er auch ein Gutachten über die erforderliche Summe, die eine Instandsetzung des Fahrzeuges kosten würde.

Ist dieser Betrag geringer als der Zeitwert des Fahrzeuges ist sowieso alles klar.

Übersteigen die Instandsetzungskosten den Zeitwert des Fahrzeuges, ist die Differenz vom Halter aus eigener Tasche zu bezahlen, ........ wobei die Versicherer max. 10% des Zeitwertes in diesem Fall aufstocken.

Wenn das Fahrzeug also einen Zeitwert von (Beispiel) 5000.-€ hatte, die Rep. aber 5500.-€ kostet, so ist das die äußerste Grenze, die der Versicherer zahlt.

Aber NUR im Rep.-Fall !

Bei Nichtreperatur / Verschrottung werden lediglich 5000.-€ gerechnet, wobei auch hier der Restwert des Fahrzeuges in Abzug gebracht wird, wenn der Halter es selbst behalten möchte um es in eigener Regie zu verwerten.
 
Es wird ein Gutachter kommen, der den Schaden begutachtet und den Zeitwert, sowie den Restwert des Fahrzeuges nach Schwacke feststellt.

der wird nicht in der Regel kommen - ABER um den würde ich mich auf jeden Fall erstmal selbst kümmern!!! Solltest du an deinem Dacia hängen und willst ihn reparieren lassen, kann man über ein werkstattgebundenes Gutachten das Auto bestimmt retten.
Vorausgesetzt deine VK/TK bezahlt den Schaden...bzw. Reparatur
 
der wird nicht in der Regel kommen - ABER um den würde ich mich auf jeden Fall erstmal selbst kümmern!!!

In dem Moment, in dem ich der Versicherung mitteile, daß ich einen Wildschaden habe den ich durch sie zügig bezahlt haben möchte, in dem Moment schicken die automatisch einen Gutachter.

(TK natürlich vorausgesetzt ;))


edit:
Ohne eigenen Gutachter lassen die Versicherer Schäden mit mehreren Tausend Euros heute nicht mehr durch.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Moment, in dem ich der Versicherung mitteile, daß ich einen Wildschaden habe den ich durch sie zügig bezahlt haben möchte, in dem Moment schicken die automatisch einen Gutachter.

(TK natürlich vorausgesetzt ;))


edit:
Ohne eigenen Gutachter lassen die Versicherer Schäden mit mehreren Tausend Euros heute nicht mehr durch.

genau darum gehts. Im Zweifelsfalls würde ich einen eigenen Gutachter vorschlagen bzw. im Streitfall schonmal mit Werkstattbindung begutachten lassen. Man sollte sich von der Vorstellung lösen "die eigene Versicherung, dein Freund" bzw. "Versicherungsgutachter = dein Freund"
Ansonsten ist man beim Gutachter der Versicherung auch schnell bei "durchschnittlichen Reparaturkosten"...
Ich selbst hatte einen Fall, da betrug die Differenz zwischen Versicherungsgutachter und eigenem Gutachter 2100 Euro (bei einem Gesamtschaden von 8800 Euro (eigener Gutachter)).

Im Prinzip ist das die gleiche Masche, wen man nach einem nicht selbstverschuldeten Unfall einen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufgedrückt bekommt. Nur das die gegnerische Versicherung (angenommen TK!) die eigene ist.
 
wenn der Halter es selbst behalten möchte um es in eigener Regie zu verwerten.
ich vermute mal, dass DAS nicht funktioniert, weil bei der Abmeldung des Fahrzeugs als verschrottet eine Bescheinigung eines offiziellen Entsorgers vorgelegt werden muss. Selbst wenn vorübergehend abgemeldet wird, kommt man irgendwann an den Zeitpunkt, wo endgültig abgemeldet wird - und dann wird wieder diese Bescheinigung notwendig sein.
 
Da es ein Teilkasko-Schaden ist, muss dir deine Versicherung die Kosten für einen selbst beauftragten Gutachter nicht erstatten.

Am besten mit der unverzüglichen Schadenmeldung gleich ein Angebot deiner Werkstatt und Schadenfotos mit der Bitte um Reparaturfreigabe einreichen.

Ist von Versicherer zu Versicherer verschieden, ab dann überhaupt und ab welcher Schadenhöhe ein GA eingeschaltet wird.

Wenn die Versicherung mit den Kosten deiner Werkstatt nicht einverstanden ist, soll der Regulierer/Schadensachbearbeiter das selbst mit deiner Werkstatt klären. Du bist dann fein raus.
 
Da es ein Teilkasko-Schaden ist, muss dir deine Versicherung die Kosten für einen selbst beauftragten Gutachter nicht erstatten.

Am besten mit der unverzüglichen Schadenmeldung gleich ein Angebot deiner Werkstatt und Schadenfotos mit der Bitte um Reparaturfreigabe einreichen.

Ist von Versicherer zu Versicherer verschieden, ab dann überhaupt und ab welcher Schadenhöhe ein GA eingeschaltet wird.

Wenn die Versicherung mit den Kosten deiner Werkstatt nicht einverstanden ist, soll der Regulierer/Schadensachbearbeiter das selbst mit deiner Werkstatt klären. Du bist dann fein raus.

genau - im Zweifelsfall und bei großer Differenz dann doch den eigenen - erstmal - selbstbezahlten Gutachter einschalten!
Wichtig ist,wie gesagt, gleich mit einer werkstattbindung zu kommen. Sonst wird man auf Seiten der Versicherung meistens versuchen % abzuziehen...
 
Erstens gibt es keinen 1.9 Liter Logan und zweitens wird ganz allein der Gutachter (welcher auch immer) anhand von Reparaturkosten und Restwert entscheiden ob es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
 
Erstmal sei froh, dass es keinen Personenschaden gab.

Wichtig ist erstmal, dass eine Bescheinigung der Polizei oder des zuständigen Jagdpächters/Forstamts über den Wildunfall vorliegt.

Dann arbeiten viele Werkstätten mit Versicherungen zusammen, d.h. die Werkstatt selbst kann ein Gutachten erstellen. Im Zweifelsfall schickt die Versicherung einen Gutachter raus. Ob dann ein eigenes Gegengutachten erforderlich wird, kann dir die Werkstatt sagen, wenn sie meint, dass das Versicherungsgutachten zu niedrig angesetzt ist. Beauftragst du einen eigenen, bleibst Du in der Regel auf den Kosten sitzen.

Ab wann es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, hängt vom Zeitwert des Wagens ab und der schwankt je nach km-Zustand, Nutzungsspuren etc.
 
ich vermute mal, dass DAS nicht funktioniert, weil bei der Abmeldung des Fahrzeugs als verschrottet eine Bescheinigung eines offiziellen Entsorgers vorgelegt werden muss. Selbst wenn vorübergehend abgemeldet wird, kommt man irgendwann an den Zeitpunkt, wo endgültig abgemeldet wird - und dann wird wieder diese Bescheinigung notwendig sein.

also wenn das wirklich so ist, was ich nicht glauben kann, dann war es vor zwei jahren noch nicht so. ich habe ein abgemeldetes auto in der garage zu stehen.

einen wildschaden hatte ich auch schonmal (nur ein rad kaputt), da hatte die versicherung nicht gezahlt, weil ich nicht polizei/foerster benachrichtigt hatte. (kannte diese spezielle regelung nicht und war mitten in der nacht, wollte hauptsaechlich nach hause und hab adac gerufen.)
 
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