Verschleissteile

Moin,

in mehreren Threads las ich viele Beiträge, die sich mit dem Thema "Verschleissteile" befassen. Daher verallgemeinere ich das hier mal unabhängig davon, um welches Teil es sich handelt.

Grundsätzlich ist jedes Auto ein Verschleissteil, denn besser wirds kaum, sobald es in Gebrauch gerät. Folglich ist auch jedes Teil dieses Autos ein Verschleissteil.

Für uns wird es interessant, wenn ein Teil vor Garantieablauf verschlissen ist, nämlich dann, wenn sich die Frage stellt, ob die Instandsetzung übernommen wird (also unter Garantieleistung fällt) oder selbst bezahlt werden muss.

Bremsbeläge, die nach 60TKM und 2 Jahren runter sind, fallen sicher nicht unter Garantie, wohl aber, wenn sie nach 5TKM und 6 Monaten ersetzt werden müssen. Dieses Beispiel lässt sich auf alle Komponenten sinngemäß übertragen.

Bei Teilen, die innerhalb der Garantiefrist ersetzt / repariert werden müssen, stellt sich daher die Frage, ob es sich um nutzungsbedingten Verschleiss handelt, oder ob es sich um eine Sachmängelhaftung handelt.


Ein Sachmangel § 434 BGB liegt vor, wenn der verkaufte Gegenstand
  • nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
  • eine andere als die vereinbarte Sache ist.
  • sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
  • sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.
  • nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
  • nicht der Werbung des Verkäufers oder Herstellers entspricht.
  • in zu geringer Menge geliefert wurde.
  • durch den Verkäufer (seine Gehilfen) unsachgemäß montiert wurde.
  • mit einer mangelhaften Montageanleitung geliefert wurde.
Interessant ist hierzu ein Urteil des LG Bonn Az.: 8 S 191/08
In der Schweiz ist das allerdings von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
 
Danke Bär für diesen Thread ........

......... deswegen schubs ich auch gleich mal meine Antwort aus dem öligen Stoßdämpferthread hier rüber.

Hört sich nach "Sonderkonditionen" für Gewerbetreibende an, ohnehin verkürzte Garantien, also normal.

Die drei Jahre bis 100.000 Km Dacia-GARANTIE ist für normale gedacht.

Nö, war alles eindeutig nichtgewerblich.

Das Zauberwort ist und bleibt "Verschleißteile"!

Stoßdämpfer haben beim wie z.B. Spurstangen- / Tragegelenke, garantiemäßig einen ähnlichen Stellenwert wie Wischblätter.
Nämlich fast gar keinen.

Welche Beweggründe sollten einen Fahrzeughersteller dazu motivieren, die Betriebskosten des Käufers zu übernehmen?

Meine Reifen sind nach einem Jahr und 70.000 Kilometern fix und alle, aber ich hab ja noch Garantie .........
a080.gif


Wenn dann doch ein Händler da ist, der sehr stark auf seinen Ruf und Image achtet, der kommt einem dann schon mal auf halben Weg entgegen, oder wenns ein finanziell kleiner Defekt ist, auch schon mal ganz.

Das ist dann aber freiwillig ohne jeglichen Rechtsanspruch.
 
da ich das mit den Reifen schon mal hatte (bei anderer Automarke, Unwucht an allen vieren) wurde das ganze über den Reifenhersteller abgewickelt da dieser dafür zuständig ist. Will damit nur sagen das nicht immer der Autohersteller der schuldige ist.
Gruß Günter
 
wie ich schon geschrieben habe, es gibt sachen, die gibt es eigentlich nicht
.......oft wird dann verallgemeinert oder nach garantie geschrien:mellow:
ich bin jetzt 43 jahre alt und komme aus dem maschinenbau-einkauf

alles hat eine ursache, den fehler zu finden ist der schlüssel-_-
dann kann man nach garantie schreien und den verantwortlichen um
behebung bitten:D
 
......... deswegen schubs ich auch gleich mal meine Antwort aus dem öligen Stoßdämpferthread hier rüber.



Nö, war alles eindeutig nichtgewerblich.

Das Zauberwort ist und bleibt "Verschleißteile"!

Stoßdämpfer haben beim wie z.B. Spurstangen- / Tragegelenke, garantiemäßig einen ähnlichen Stellenwert wie Wischblätter.
Nämlich fast gar keinen.

Welche Beweggründe sollten einen Fahrzeughersteller dazu motivieren, die Betriebskosten des Käufers zu übernehmen?

Meine Reifen sind nach einem Jahr und 70.000 Kilometern fix und alle, aber ich hab ja noch Garantie .........
a080.gif


Wenn dann doch ein Händler da ist, der sehr stark auf seinen Ruf und Image achtet, der kommt einem dann schon mal auf halben Weg entgegen, oder wenns ein finanziell kleiner Defekt ist, auch schon mal ganz.

Das ist dann aber freiwillig ohne jeglichen Rechtsanspruch.

Privatleute haben kein Betriebskosten möglicherweise Aufwendungen.
Wenn du mal #1 lesen möchtest alles ist ein Verschleißteil.

Also übliche Verschleißteile (Reifen) und unübliche Verschleißteile.
Ist nicht geregelt wie lange die halten müssen, bei KFZ's in Km und unter welchen Bedingungen ( Leihwagen, Rennstrecke) ist die Fahrzeugklasse (Kleinwagen,Mittelklasse) maßgebend für die zahl vor dem Km.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,



genau...und das kann nicht Aufgabe des Benutzers sein. Meine Empfehlung: lasst Euch jede Aussage schriftlich geben----egal, von wem.

ich denke mal, dass man auftrumpfen kann, wenn mann begründete daten
hinterlegen kann :)

die letzten 3 monate habe ich hier eigentlich nix wegen stossdämpfer gelesen,
also wenn dann leicht antasten und ursachen prüfen und abfragen:mellow:

aufgefallen sind mir die spurstangenköpfe:o es ist ein verschleiss, aber die frage ist ja wann und weshalb :huh:
 
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