Verbandskasten mit Verfallsdatum!

  • Ersteller Ersteller Insomnia
  • Erstellt am Erstellt am
I

Insomnia

Hallo,

gestern so kurz vor`m TuV noch ein kurzer Check am Fahrzeug ... und dabei hab ich mir mal den Verbandskasten angeschaut.

Wusstet Ihr das die Dinger ein Verfallsdatum haben? Ich nicht.

Meiner war jedenfalls gut abgelagert und schon seit 3 Jahren abgelaufen.

Übrigens, ab heute (21.01.10) gibt es im Aldi-Nord Verbandskästen die hoffentlich noch nicht abgelaufen sind.

Gruß
Markus
 
Hallo,

gestern so kurz vor`m TuV noch ein kurzer Check am Fahrzeug ... und dabei hab ich mir mal den Verbandskasten angeschaut.

Wusstet Ihr das die Dinger ein Verfallsdatum haben? Ich nicht.


Gruß
Markus

Meine Erfahrung ist, dass die Mitarbeiter beim TÜV/DEKRA usw. gezielt bei älteren Fahrzeugen das Ablaufdatum vom Verbandskasten prüfen. Dies wird häufig vom Fahrzeughalter übersehen.

Es grüßt
Gerhard, einen Verbandskasten mit abgelaufenem Verfallsdatum beim TÜV vorzeigte
 
Meine Erfahrung ist, dass die Mitarbeiter beim TÜV/DEKRA usw. gezielt bei älteren Fahrzeugen das Ablaufdatum vom Verbandskasten prüfen. Dies wird häufig vom Fahrzeughalter übersehen.

Es grüßt
Gerhard, einen Verbandskasten mit abgelaufenem Verfallsdatum beim TÜV vorzeigte

Nur.....es interessiert nicht....soll heißen, es geht keinen was an.:huh:
Das Verfallsdatum ist nur zur Information aufgedruckt.
 
Es muss nicht immer neu sein...

...in der Apotheke kann man sich den Inhalt auffrischen lassen.

Leider sind die neuen beim Discounter oft billiger.

Ich kaufe mir regelmäßig einen neuen Kasten,meist bei Aldi und C0 und nehme die alten Kästen für die Aufbewahrung von Spanngurten,Ersatzbirnen und der gleichen.Mit Klettband am Boden lassen die sich auch wunderbar an den Kofferraumseiten anheften.Oder einfach unter die Vordersitze schieben.

Nicht nur der TÜV guckt danach auch die Verkehrskontrolle möchte die oft sehen.Da sind die ca. 8 € alle drei-fünf Jahre gut angelegt.

Und das alte Material (Was noch brauchbar ist) kommt in die Hausapotheke.
 
Zuletzt bearbeitet:
...in der Apotheke kann man sich den Inhalt auffrischen lassen.

Leider sind die neuen beim Discounter oft billiger.

Ich kaufe mir regelmäßig einen neuen Kasten,meist bei Aldi und C0 und nehme die alten Kästen für die Aufbewahrung von Spanngurten,Ersatzbirnen und der gleichen.Mit Klettband am Boden lassen die sich auch wunderbar an den Kofferraumseiten anheften.Oder einfach unter die Vordersitze schieben.

Nicht nur der TÜV guckt danach auch die Verkehrskontrolle möchte die oft sehen.Da sind die ca. 8 € alle drei-fünf Jahre gut angelegt.

Und das alte Material (Was noch brauchbar ist) kommt in die Hausapotheke.

Nach was schaut der Tüv??? ob das ding vorhanden ist ...Ja...ob er abgelaufen ist...geht keinen was an:D
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Doch, der TÜV schaut schon nach dem Verfallsdatum.
In dem Verbandskasten sind nämlich auch Dinge drin, deren Eigenschaften nach Ablauf der Verfallszeit nicht mehr gewährleistet sind.
Und was machst du dann bei einem Unfall? Dann hast du ein Problem ...

P.S.: Muss ja nicht dein Unfall sein, aber zur 1. Hilfe bist du verpflichtet, und wenn dann gewisse Sachen nicht mehr brauchbar sind? Willst du Schuld sein, wenn aus diesen Gründen vielleicht einem Verletzten nicht mehr geholfen werden kann?
 

Nur.....es interessiert nicht....soll heißen, es geht keinen was an.:huh:
Das Verfallsdatum ist nur zur Information aufgedruckt.

Ich zitiere mal aus Wikipedia: "Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist im § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Hier wird der Begriff Erste-Hilfe-Material verwendet. In der Verordnung sind auch Ausnahmen aufgeführt, so besteht z.B. für Krafträder (Motorräder) im Gegensatz zu anderen EU-Staaten grundsätzlich keine Mitführpflicht.

Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen rechtlich strittig."

Auf diesen Streit lasse ich mich nicht ein. Zudem weiß ich, das defektes oder altes Material nicht gut nutzbar ist. Wenn man nämlich die Handschuhe vor der Behandlung anzieht und sie reißen wegen Materialermüdung ein, dann wäre mir das schon sehr unangenehm. Also: EH-Material regelmäßig austauschen und noch wichtiger ist: Regelmäßig einen EH-Kurs machen.

Gruß
Francis
 
Doch, der TÜV schaut schon nach dem Verfallsdatum.
In dem Verbandskasten sind nämlich auch Dinge drin, deren Eigenschaften nach Ablauf der Verfallszeit nicht mehr gewährleistet sind.
Und was machst du dann bei einem Unfall? Dann hast du ein Problem ...

P.S.: Muss ja nicht dein Unfall sein, aber zur 1. Hilfe bist du verpflichtet, und wenn dann gewisse Sachen nicht mehr brauchbar sind? Willst du Schuld sein, wenn aus diesen Gründen vielleicht einem Verletzten nicht mehr geholfen werden kann?

Wenn jemand stirbt, weil mein Pflaster nicht klebt ...stellt sich die Frage, ob da nur mein Pflaster schuld ist oder ob er nicht sowieso gestorben wäre.B)
Das soll nicht heißen das es nicht richtig ist den Verbandskasten aufzufrischen, es geht nur darum, das es niemanden etwas angeht, weder Tüv noch die Polizei, Sondereinsatzkommando, Bundeswehr, Nachbarn oder sonstjemanden.:huh:
 
nun da schalten wir mal wieder die Glaskugel ein, was uns da die Regierung in die Analen geschrieben hat:

§ 35h StVZO Abs. 3 (gekürzt) Gesetzestext
In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme ... ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

Und was sagt uns die DIN 13 164 Norm

  • 1 Heftpflaster DIN 13019-A 5m * 2,5cm
  • 8 Wundschnellverband DIN 13019-E 10cm * 6cm
  • 1 Verbandspäckchen DIN 13051-G 10cm * 12cm
  • 3 Verbandspäckchen DIN 13151-M 8cm * 10cm
  • 1Verbandstuch DIN 13152-A 60cm * 80cm
  • 2 Verbandstuch DIN 13152-BR (für Brandwunden)
  • 6 Kompresse 100mm * 100mm
  • 2 Fixierbinde DIN 61634-FB 6 oder Mullbinde DIN 61631-MB-6 CV/CO
  • 3 Fixierbinde DIN 61634-FB 8 oder Mullbinde DIN 61631-MB-8 CV/CO
  • 2 Dreieckstuch DIN 13168-D
  • 1 Rettungsdecke Mindestmaße 2100mm x 1600mm, Mindestfoliendicke 12 µm
  • 1 Schere DIN 58279 A 145
  • 4 Einmalhandschuhe nach DIN EN 455-1 und DIN EN 455-2
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis

Ich finde da nix mit Verfallsdatum. Das kann man hier nachlesen. Also Polizei, TÜV usw. können maximal nach dem Inhalt schauen und nicht nach irgend einem Verfallsdatum, auch wenn da immer noch der eine oder andere meint, irgendwelche Konsequenzen ableiten zu müssen.

Persönlich habe ich folgende Meinung dazu:
An einem Unfallort (und ich war schon an einigen) suche ich zuerst den Verbandskasten des Beteiligten. Erst dann nehme ich meinen. Das sagt wohl schon alles.
 
vielleicht sollte man mal Freya37 dazu befragen? Sie ist nämlich wirklich vom Fach und kann uns verbindlich was dazu sagen :-)
 
Persönlich habe ich folgende Meinung dazu:
An einem Unfallort (und ich war schon an einigen) suche ich zuerst den Verbandskasten des Beteiligten. Erst dann nehme ich meinen. Das sagt wohl schon alles.

Die entsprechende Bestimmung steht nicht in der STVO,sondern im Medizinprodukte Gesetz. (MPG). Dort heißt es:

§ 4 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten
(1) Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn

1.
der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgemäßer Anwendung, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend unmittelbar oder mittelbar gefährden oder
2.
das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist.


In der Tat kann man sich durch den Einsatz eines solchen Produktes strafbar machen. Das heißt, wenn es nachweislich durch das abgelaufene Material zu einem Schaden am Patienten kommt. Allein aus diesem Grund würde ich NIE einen fremden EH-Kasten benutzen.

Das Ablaufdatum ist natürlich beim EH-Kasten im Auto nicht so wichtig (abgesehen von möglicherweise nicht mehr ganz sterilen Verbänden) wie in anderen Bereichen (z.B. bei Betriebssanitätern). Dort kann abgelaufenes Material (AED Geräte, Sauerstoff oder Beatmungsbeuteln) schon von entscheidender Bedeutung sein.

Gruß
Francis
 
Also in unserem Karpatenporsche befand sich ein rumänischer Verbandskasten. So wie es aussah war das haltbarkeistdatum bereits länger überschritten, weshalb er ausgetauscht wurde.Was seinen Inhalt angeht, so fand ein Teil seinen Weg in die Hausapotheke, denn lediglich die Verbandpäckchen u-ä. ist nach ablauf des Verfalldatums u.U. nicht mehr steril (und somit unbrauchbar).Allerdings hatte der rumänische Verbadkasten doch auch einigen "brisanten" Inhalt... U.a. enthielt er z.B. einen Guedel-Tubus, welcher meiner besseren Hälfte (Kranke Schwester) schon einen erstaunten Blick entlockte... Damit sollte man schon umgehen können und dessen Benutzung wird in D im ErsteHilfe-Kurs wohl nicht erklärt soweit ich weiss (Muss zugeben, mein letzter EH-Kurs ist ne Weile her, aber ich denke die Grundlagen wie Druckverband und stabile Seitenlage sitzen noch...)...Alles in allem war der schon interessant
 
Allerdings hatte der rumänische Verbadkasten doch auch einigen "brisanten" Inhalt... U.a. enthielt er z.B. einen Guedel-Tubus, welcher meiner besseren Hälfte (Kranke Schwester) schon einen erstaunten Blick entlockte... Damit sollte man schon umgehen können und dessen Benutzung wird in D im ErsteHilfe-Kurs wohl nicht erklärt soweit ich weiss

Das werde ich in meinem nächsten San-Kurs mal erzählen. Toll, was alles so in rumänischen Verbandkästen steckt. Aber in der Tat ist der Guedel-Tubus erst ab Sanitätsausbildung A mit dabei.

Gruß
Francis
 
In der Tat kann man sich durch den Einsatz eines solchen Produktes strafbar machen. Das heißt, wenn es nachweislich durch das abgelaufene Material zu einem Schaden am Patienten kommt. Allein aus diesem Grund würde ich NIE einen fremden EH-Kasten benutzen.

JAEIN. Lt. Gesetz bist Du zur 1. Hilfe verpflichtet. Wie diese durchgeführt wird und was benutzt wird, ist dabei egal. In dem Moment wo Du 1. Hilfe leistest, bist Du gegen Folgeschäden (auch finanzielle Schäden) abgesichert. Das betrifft auch den Tod des Verletzten durch Deine Handlung. Es sei den, Du handelst vorsätzlich. Hier greift nicht die Fahrlässigkeit und auch nicht die grobe Fahrlässigkeit. Das von Dir zitierte Gesetz richtet sich an den Fachkundigen - kurz gesagt, den medizinisch ausgebildeten (darunter fällt nicht die 1. Hilfe-Ausbildung der Fahranfänger)- nicht an den Laien. Der Gesetzgeber schützt hier den Willen des Handelnden und greift nicht in die Erfolgsaussicht des Handelns ein.
Beispiele sind immer gut: Soll ich dem verunfallten Motorradfahrer nun den Helm abnehmen? Oder doch nicht?
Egal was Du machst, stirbt der Motorradfahrer auf Grund Deiner Handlung zählt nur Dein Wille, dass Du ihm helfen wolltest. Das "Ergebnis" ist vollkommen uninteressant. Und so verhält es sich auch mit den Verbandsmitteln. Genau aus diesem Grund ist das Verfallsdatum nicht im Gesetz verankert. Weil es sonst dazu kommt, dass der Versuch der Hilfe nicht durchgeführt wird, weil der Helfer mit Strafverfolgung oder zivilrechtlicher Verfolgung rechnen müsste.
Was ebenfalls durch das von Dir zitierte Gesetz abgedeckt wird, ist das in den Verkehr bringen bzw. die Abgabe von diesen Verbandsmitteln. Das heißt, dass der gewerbliche Händler oder die medizinische Abgabe solcher Mittel diesem Gesetz entsprechen müssen. Nicht aber die Benutzung der Mittel durch den Laien. Im Umkehrschluss würde das auch bedeuten, dass Du bevor Du Hilfe leistest, Du Dir die "Erste-Hilfe-Broschüre" durchlesen müsstest. Musst Du aber nicht.
Dazu könnte ich hier hunderte von Urteilen veröffentlichen, was aber den Rahmen sprengen würde.

Das Ablaufdatum ist natürlich beim EH-Kasten im Auto nicht so wichtig (abgesehen von möglicherweise nicht mehr ganz sterilen Verbänden) wie in anderen Bereichen (z.B. bei Betriebssanitätern). Dort kann abgelaufenes Material (AED Geräte, Sauerstoff oder Beatmungsbeuteln) schon von entscheidender Bedeutung sein.

Das ist dann was anderes.

strzepp
 
In der Tat muss man sich schon sehr dumm anstellen, um sich am Patienten als Ersthelfer strafbar zu machen. Wüsste da auch keinen Fall. Und wenn man selbst keinen Kasten hat tut es auch der des Verunfallten. Aber wenn ich einen eigenen habe, dann nehme ich immer den. Allein schon wegen der weiter oben angesprochenen Handschuhe.
Zudem haben ich oft noch ergänzendes Material im Auto und das brauche ich vielleicht auch.
Viel wichtiger finde ich aber auch die Frage, ob die Leute überhaupt mit dem Inhalt ihres Kastens umgehen können, egal ob abgelaufen oder nicht und das halte ich für das größere Problem. Bei den meisten wird der letzte Kurs schon Jahre zurück liegen.
Gruß
Francis
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
44.069
Beiträge
1.088.795
Mitglieder
75.599
Neuestes Mitglied
69stroker
Zurück