In der Tat kann man sich durch den Einsatz eines solchen Produktes strafbar machen. Das heißt, wenn es nachweislich durch das abgelaufene Material zu einem Schaden am Patienten kommt. Allein aus diesem Grund würde ich NIE einen fremden EH-Kasten benutzen.
JAEIN. Lt. Gesetz bist Du zur 1. Hilfe verpflichtet. Wie diese durchgeführt wird und was benutzt wird, ist dabei egal. In dem Moment wo Du 1. Hilfe leistest, bist Du gegen Folgeschäden (auch finanzielle Schäden) abgesichert. Das betrifft auch den Tod des Verletzten durch Deine Handlung. Es sei den, Du handelst vorsätzlich. Hier greift
nicht die Fahrlässigkeit und auch nicht die grobe Fahrlässigkeit. Das von Dir zitierte Gesetz richtet sich an den Fachkundigen - kurz gesagt, den medizinisch ausgebildeten (darunter fällt nicht die 1. Hilfe-Ausbildung der Fahranfänger)- nicht an den Laien.
Der Gesetzgeber schützt hier den Willen des Handelnden und greift nicht in die Erfolgsaussicht des Handelns ein.
Beispiele sind immer gut:
Soll ich dem verunfallten Motorradfahrer nun den Helm abnehmen? Oder doch nicht?
Egal was Du machst, stirbt der Motorradfahrer auf Grund Deiner Handlung zählt nur Dein Wille, dass Du ihm helfen wolltest. Das "Ergebnis" ist vollkommen uninteressant. Und so verhält es sich auch mit den Verbandsmitteln. Genau aus diesem Grund ist das Verfallsdatum nicht im Gesetz verankert. Weil es sonst dazu kommt, dass der Versuch der Hilfe nicht durchgeführt wird, weil der Helfer mit Strafverfolgung oder zivilrechtlicher Verfolgung rechnen müsste.
Was ebenfalls durch das von Dir zitierte Gesetz abgedeckt wird, ist das in den Verkehr bringen bzw. die Abgabe von diesen Verbandsmitteln. Das heißt, dass der gewerbliche Händler oder die medizinische Abgabe solcher Mittel diesem Gesetz entsprechen müssen. Nicht aber die Benutzung der Mittel durch den Laien. Im Umkehrschluss würde das auch bedeuten, dass Du bevor Du Hilfe leistest, Du Dir die "Erste-Hilfe-Broschüre" durchlesen müsstest. Musst Du aber nicht.
Dazu könnte ich hier hunderte von Urteilen veröffentlichen, was aber den Rahmen sprengen würde.
Das Ablaufdatum ist natürlich beim EH-Kasten im Auto nicht so wichtig (abgesehen von möglicherweise nicht mehr ganz sterilen Verbänden) wie in anderen Bereichen (z.B. bei Betriebssanitätern). Dort kann abgelaufenes Material (AED Geräte, Sauerstoff oder Beatmungsbeuteln) schon von entscheidender Bedeutung sein.
Das ist dann was anderes.
strzepp