logi
Dacianer.de Team
- Fahrzeug
- Mazda 3 BN Skyactive 2,0 120 PS
- Baujahr
- 2017
Sachmängelhaftung ist Gewährleistung und hat mit der GVO leider nichts zu tun. Wer Gewährleistungsansprüche gegen seinen Verkäufer geltend machen möchte, der muss sich dahin bewegen, wo der Verkäufer sitzt. Und das ist bei einem Polen in Polen. Es sei denn, der Pole hat sich in D niedergelassen, aber hier ging es ja um einen Wagen, den man In Polen beim polnischen Händler kauft und selber nach D einführt. Bring doch bitte nicht alles durcheinanderNach GVO ist der Hersteller dafür verantwortlich, dass beim Kauf eines EU-Fahrzeuges von einem EU-Bürger, dieser im Rahmen der Garantie bzw. Sachmängelhaftung das EU-Fahrzeug in jeder Herstellwerkstatt EU-weit reparieren lassen kann.