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Dazu passt es schlichtweg nicht, das Fahrzeug Vollgas im niedrigen Gang bei hohen Drehzahlen
am absoluten Leistungslimit treten zu müssen, um mit einem Wohnwagen am Haken wenigstens
halbwegs akzeptabel Steigungen mit EINSTELLIGER % Angabe zu bewältigen.
Ich empfehle Dir Dich bei einer Prüfstelle zu erkundigen und nicht auf eine "Verkäuferaussage" zu vertrauen.Dann verfolge doch Mal meinen link, da steht es:
Maximale Anhängelast: auf bis zu 1.800 kg
Stützlast: bis 72 kg
D-Wert: ab 9,13 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 3.600 kg
Steigung: maximal 8 %
Der Anhänger WW hat eine 100 Zulassungder TE wollte ursprunglich mal wissen, ob er sich bedenkenlos einen 1200kg WoWa kaufen und mit seinem Lodgy LPG ziehen kann.
der Lodgy kann bedenkenlos den WOWa ziehen. Der kann sich aber auch mit 7 Persohnen vorwerts bewegen.
Dem TE ist sicher auch bekannt, daß sein Auto kein Rennpferd ist. Ihm ist weiterhin bekannt, daß er mit Anhänger nur 80km/h fahren darf. Damit kommt er auch über die Alpen, auch wenn er da an Steigungen mal nur mit 60....50.... km/h mit 4. / 3. oder 2. Gang vorran kommt. Er wird dann zwar für den eEinen oder Anderen Trucker zur Spaßbremse aber das kann ihm egal sein.
Als Rat will ich ihm mitgeben, dass er bei Hängerbetrieb mit Benzin fährt.
Das haben heutzutage ca.85 % aller Wohnwagen die so rumstehen.Der Anhänger WW hat eine 100 Zulassung
@sortca
Das stimmt, das Problem habe wir sogar mit unserem Santa Fe.
Der zieht unseren 1,5t WoWa zwar äußerst bequem, ist aber vom Leergewicht her zu leicht.
Bei der großen Kiste kommt aber kaum einer auf die Idee.
Der Lodgy hat eine Leergewicht von 1350kg. Dann passt das doch mit der 100er Zulassung, oder?Das haben heutzutage ca.85 % aller Wohnwagen die so rumstehen.
Die Frage ist nur ob Du mit Deinem Gespann das auch nutzen darfst. Dafür muß Dein Auto nämlich im Leergewicht min so schwer sein wie der WW zulässiges Gesamtgewicht hat, so dieser denn eine Antischlingerkupplung hat. Wenn nicht muß das Auto das noch schwerer sein. Hier gilt zgG nicht tatsächliches Gewicht.
Du kannst noch so oft hin und her rechnen, es wird nicht anders.
Wenn der Wohnwagen nicht mehr als 1350 kg Gesamt hat dann ja, solange er eine Antischlingerkupplung hat die ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die 100er Zulassung bezieht sich im übrigen NUR auf den Wohnwagen. Ob das Auto vorn dran dazu paßt, dafür ist der Fahrzeugführer selbst verantwortlich.Der Lodgy hat eine Leergewicht von 1350kg. Dann passt das doch mit der 100er Zulassung, oder?
Radlager unterwegs beim WW selber wechseln? Geht's noch![]()
Hier ist noch so ein quatsch link:Ich empfehle Dir Dich bei einer Prüfstelle zu erkundigen und nicht auf eine "Verkäuferaussage" zu vertrauen.
Dein link ist![]()