Alles über Elektromobilität - Erfahrungen, Technik, Diskussionen und Meinungen

Hast du vor, dir in naher Zukunft ein Elektroauto zuzulegen?

  • Ja, als alleiniges Auto

    Stimmen: 53 14,1%
  • Ja, als Zweitwagen (z.B. für die Stadt)

    Stimmen: 61 16,2%
  • Bin (noch) unentschieden

    Stimmen: 31 8,2%
  • Nein, ich bin mit meinem "normalen" Dacia glücklich!

    Stimmen: 231 61,4%

  • Umfrageteilnehmer
    376
Status
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Die Verwendung von Reststoffen wie Gülle, Mist, Bioabfällen und Stroh machen Biomethan zu einer erneuerbaren Energiequelle, die nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln steht.

verbiogas

Aus vier Ballen Stroh (entspricht zwei Tonnen) können wir so viel Biomethan herstellen, dass ein Mittelklasse-PKW mit CNG-Antrieb ein ganzes Jahr lang fahren kann
 
Genau das ist auch meine Meinung.....
Das E-Auto ist keine Eierlegendewollmichsau.....
@Doldini:
Aber genau das behaupt hier doch gar keiner. Alle die mit den Gedankenspiele spielen sich ein E-Auto anzuschaffen, bzw. die die schon eines haben, sind lediglich der Meinung das es besser ist, als ein Verbrenner. Ich glaube den meisten ist es durchaus auch bewusst das kein Auto besser ist und das es Sinn mach seine Verhalten evtl. diesbezüglich anzupassen.

Und ja, vieles muss noch verbessert werden und vieles wird auch noch passieren, einiges wird so schnell nicht gehen...

...und Wissentschafter und Journalisten sind ja nie, wirklich niemals von Interessengruppen gesponsert.....

Doch, doch, Werner Eckert ist frei in seiner Berichterstattung. Von solchen pauschalen Verdächtigungen halte ich nur sehr wenig...
...da diese nur der Diskreditierung dienen und meist nicht stimmen.

BTW. Die "Wissenschaftler", die den Klimawandel leugnen bekommen zu 90 Prozent ihr Geld von der Mineralölindustrie... ...egal, das ist ein anderes Thema.
 
Es ist wichtig, die Technik für Antriebe mit Wasserstoff und Brennstoffzelle voranzutreiben. Sie wird aus ökonomischen Gründen später mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht oder nur seltenst in PKWs zu finden sein. Für die Flugzeuge der Zukunft ist diese Entwicklung wesentlich. Vielleicht für Busse und LKW auch.
Ich bin befangen und vermutlich einseitig informiert. Mir ist es egal, wenn es am Ende anders ausgeht. Trotzdem mal ein Artikel von "meiner" Seite: ob die gewaltigen Strommengen für die flächendeckende Versorgung des Verkehrs mit nachhaltigen Kraftstoffen je zur Verfügung stehen, ist zwischen Industrie und Umweltverbänden umstritten. Der Fokus müsse auf Luft- und Seeverkehr liegen, alles andere sei zu ineffizient, findet eine Seite.
 
Nabend,

angestoßen durch den Zoe-Thread bzw, das Laden der Elektrokarren auf der Arbeit hier mal das Statement unserer Firma.
Wir haben auf dem Betriebsgelände ne Stromsäule für zwei Elektroautos.
Betriebsangehörige DÜRFEN aber weder da noch mit Ladeziegel sonstwo auf dem Betriebsgelände laden.
Begründung der Firma: Das Laden eines Elektroautos während der Arbeitszeit stellt einen geldwerten Vorteil dar, der von Angestellten mit einem Verbrennerauto eingeklagt werden kann......
Wie sieht das bei euch aus???
 
Wie sieht das bei euch aus???
Mein AG produziert seinen Strom selbst, sei es über Solarpanele für den Hausstrom oder über eine Biogasanlage für unser Asphaltmischwerk.
Ladestationen gibt es für alle vorhandenen E-Geschäftsfahrzeuge sowie 3 Ladestationen für Privatfzg der Belegschaft. Reicht momentan, wird aber im Laufe der Zeit sicher mehr wenn sich MA entschließen solche Fzg zu kaufen.
 
Begründung der Firma: Das Laden eines Elektroautos während der Arbeitszeit stellt einen geldwerten Vorteil dar, der von Angestellten mit einem Verbrennerauto eingeklagt werden kann......

Entweder die wissen es nicht besser, oder Sie benutzen das als Ausreden, denn genau hier sieht der Gesetzgeber derzeit aus Gründen der Förderung keinen "geldwerter Vorteil".

Zitat:
"Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, kann sich künftig freuen: Dieser Vorteil ist für ihn steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die "Tankfüllung" wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen."

Quelle (bundesregierung.de):
Weitere Steuervorteile für Elektroautos.
 
"Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, kann sich künftig freuen: Dieser Vorteil ist für ihn steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die "Tankfüllung" wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen."

So wie ich das verstanden habe, bezog sich die Argumentation des Arbeitgebers nicht auf steuerliche Dinge, sondern auf Gleichbehandlung. Also das Mitarbeiter mit Verbrennern dann vom Arbeitgeber etwas anderes fordern, was in etwa dem Wert der kostenlosen Lademöglichkeit entspricht.
 
So wie ich das verstanden habe, bezog sich die Argumentation des Arbeitgebers nicht auf steuerliche Dinge, sondern auf Gleichbehandlung. Also das Mitarbeiter mit Verbrennern dann vom Arbeitgeber etwas anderes fordern, was in etwa dem Wert der kostenlosen Lademöglichkeit entspricht.
Wenn der Arbeitgeber in seinen Leitlinien etwas zu umweltbewussten Handeln geschrieben hat, kann er damit eine Ungleichbehandlung mit freiem Ladestrom begründen.
 
So wie ich das verstanden habe, bezog sich die Argumentation des Arbeitgebers nicht auf steuerliche Dinge, sondern auf Gleichbehandlung. Also das Mitarbeiter mit Verbrennern dann vom Arbeitgeber etwas anderes fordern, was in etwa dem Wert der kostenlosen Lademöglichkeit entspricht.

Na ja, von der Formulierung her wie "geldwerten Vorteil" deutet dies erst auf das Steuerrecht hin, aber das ganze wird absurd, wenn der Arbeitgeber behauptet: "von Angestellten mit einem Verbrennerauto eingeklagt werden kann"...

...nein, das ist eine billige Ausrede.

Ein Ungleichbehandlung wäre es nur, wenn der eine Arbeitnehmer sein E-Auto laden darf, der andere aber nicht. Jeder Arbeitnehmer kann sich ja auch ein E-Auto kaufen - wenn er dann will.
 
Wenn der Arbeitgeber in seinen Leitlinien etwas zu umweltbewussten Handeln geschrieben hat, kann er damit eine Ungleichbehandlung mit freiem Ladestrom begründen.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein primäres Ordnungsprinzip im Arbeitsrecht, hat also eine gesetzliche Grundlage. Gesetze lassen sich nicht durch "Leitlinien" außer Kraft setzen...
 
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein primäres Ordnungsprinzip im Arbeitsrecht, hat also eine gesetzliche Grundlage. Gesetze lassen sich nicht durch "Leitlinien" außer Kraft setzen...
Ist ja nicht außer Kraft gesetzt, weil es dann keine willkürliche oder sachfremde Erwägung ist. Ist nur gefühlt ungleich für den, der unbedingt einen Verbrenner fahren will.
 
Das ist nur deine persönliche Auslegung und wird vermutlich einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten können.
 
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