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Alles über Elektromobilität - Erfahrungen, Technik, Diskussionen und Meinungen
am einfachsten wäre, der Wallbox oder dem Lastmanagment mitteilen zu können, wann man das nächste mal fahren möchte. Wer die nächsten 3 Tage nicht fahren wird und mit 3x16a laden kann, passt schon irgendwo rein.
Ich dagegen bin mit langer Pendelstrecke und 1x16A auf die Verfügbarkeit über die ganze Nacht angewiesen!
ich habe keine PV Anlage, sondern einen Stellplatz in einer gemeinschaftlichen Tiefgarage. Die WEG hat einen Gestattungsvertrag mit den Stadtwerken abgeschlossen, also bin ich grundsätzlich an deren Ladelösung gebunden. Die beinhaltet nunmal Wallboxen mit 2x22kw und ein Lastmanagment. Mittelfristig wird man jedoch nicht drumherum kommen den Netzanschluss zu ertüchtigen, obwohl der Wohnanlage relativ neu (2016) ist. Damals war das Thema BEV bei mir so gar nicht auf dem Schirm, sonst hätte ich mir beim Bau gleich 1x16A auf den Stellplatz legen lassen. Hinterher ist für mich die Ladelösung der Stadtwerke sogar die wirtschaftlichere Variante, da eine Energiepauschale nach Akkugröße zu entrichten ist. Der Preis ist zumindest auf 3 Jahre fixiert. Mein Flaschenhals ist zurzeit der AC-DC Wandler an Bord, der eine Nennleistung von 3.3kw bei 39.5kwh Akkukapazität hat. Entsprechend ist der Wagen zurzeit beinahe maximal ausgelastet. Morgens hin, dann den tagüber AC-Laden bis zur Abfahrt abens, zurück und wieder bis zur Abfahrt AC-Laden über Nacht. Trotzdem wird der Akku über die Woche nie voll. Außer es steht mal tatsächlich kein Dauerschnorrer bei Aldi und ich hänge da für 10-20 Minuten an DC, dann ist morgens unter der Woche mal Zeit für ein Balancing.
hier sollte der Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt werden.
Und der wurde die letzten Jahre im Feldversuch praktisch ermittelt.
Süße Ironie: Von Netzbetreibern.
Wenn ich das richtig verstanden habe war das Ergebnis:
Die Probleme (Netzüberlastung) waren im Feldversuch viel geringer als theoretisch angenommen?!?
FunFackt Frage am Rande:
"Die Projektfahrzeuge wurden inzwischen wieder abgeholt [...]".
Hat der Netzbetreiber auch die Ladepunkten wieder zurückgebaut?
Sonst geht ja durch Selbstkaufen von BEFs in dem Projektgebiet das Licht für alle aus:-{
Wir können unser BEF im Notfall über den Ladeziegel Zuhause an einer 400V Steckdose laden (war aber dieses Jahr noch nicht nötig).
Das ist dann Anmeldepflichtig?
Müsste ich dem Netzbetreiber dann auch jede Saunanutzung anzeigen?
Mein Eindruck ist, es wird nach wie vor alles getan um den Eindruck zu erwecken, wer ein E-Auto anschafft öffnet unmittelbar die Büchse der Pandora.
Vielleicht wird das ja schlagartig besser, wenn die Deutschen Autobauer auch endlich liefern was der Kunde bestellt und nicht mehr 12 Monate und mehr vergehen, bzw. gar kein E-Auto angeboten wird.
Nachdem ich gestern mein LPG Auto getankt habe (wir haben bis jetzt erst eine BEF ), sehr unerfreuliche Erfahrung, nochmal ein grob pauschalisierter Preisvergleich Fahrstromkosten zu LPG:
Nur zur Arbeit: 16.000km/Jahr
Bei 0,89€/Liter LPG ca. 1250€/Jahr
Fahrstromkosten bei 0,31€/kWh ca. 1000€/Jahr (theoretisch, Januar und Februar 0€)
Thg Prämie würde meine Autokosten um ca. 300€/Jahr reduzieren.
Steuerersparnis bisher noch nicht, das LPG Auto muss ich noch für 70% der Strecke nutzen, das zweite E-Auto kommt erst noch.
habe extra erwähnt unter der Woche. Am Wochenende ist natürlich Zeit für ein Balancing, wobei ich nicht volllade wenn es nicht sein muss. Also im Optimalfall findet dies Montag in der Früh kurz vor der Abfahrt statt. Unter der Woche eben nicht, da eben einfach die Zeit/Ladeleistung fehlt.
Ich weiß. Das Pilotprojekt, welches ich beobachte, bekommt Speichermodul und Schalttechnik aus den Niederlanden. Das wird noch spannend, wie das mit dem deutschen Netzbetreiber zusammen passt.
Kann ich dir nicht sagen.
Was ich dir sagen kann: Etliche Teilnehmer wurden durch die Versuche von der Alltagtauglichkeit eines EV überzeugt und haben sich wieder eines angeschafft.
Wer eine Saune installiert ist demnach nicht mehr regulärer Haushaltskunde und der Leistungsbedarf ist gesondert zu ermitteln. Das heißt nicht das du jede Nutzung anmelden musst (deswegen halte ich deine Frage für provokativ), die Installation aber schon!
Wir können unser BEF im Notfall über den Ladeziegel Zuhause an einer 400V Steckdose laden (war aber dieses Jahr noch nicht nötig).
Das ist dann Anmeldepflichtig?
Notfall, bzw wenn man mal wo zu Besuch ist und sich anstöpselt: Nein.
Der Netzbetreiber dreht dir auch kein Strick draus wenn du mal den Gipser vor Ort hast und der seinen Mörtelmixer am Drehstrom betreibt.
Allerdings wäre ich in der Kombination EV & Zuhause doch etwas Vorsichtig. Bei signifikanten Änderungen des Bezugs im Abrechnungszeitraum werden die schonmal hellhörig. Sowohl nach oben wie nach unten...
viel Info über ungelegte Eier. Mich interessiert nicht ob es eine Schieflast im Netz, eine Überlastung oder sonstige Dinge gibt. Wir haben einen Stromanschluss. Wir sind Kunde bei unserem Netzbetreiber.
Vor langer Zeit dachten wir an eine Wallbox. Es gab kein Problem nachdem wir uns kundig bei unserem Netzbetreiber gemacht haben.......läuft...........
Später sollte ein PV-Anlage her, Erster Akt war...........Netzbetreiber befragt..........läuft............ Es kam einer dicker Brief mit den erforderlichen Unterlagen dazu noch ein Leitfaden an was alles gedacht weden muss...........läuft.............
Firma gefunden, Auftrag erteilt............läuft..................
Die Anlage wurde in Betrieb genommen. Da gab es einen anderen Zähler und ein Rundsteuergerät. Bei der
Aktion wurde gleichzeitig unser Hausanschluß verstärkt.............läuft.................
Auch einen Stromspeicher dürfen wir installieren. Der Netzbetreiber gab grünes Licht...........läuft...........
Ja, so einfach war es. Es gab kein Heckmeck denn der Netzbetreiber kennt sein Netz und weiß was er tut.
Einige Grundstücke weiter baute sich ein Hauseigentümer selbst eine PV-Anlage auf das Dach. Er war Kunde bei einen Geizistgeilpleitegeier. Jetzt ist er bei dem Grundversorger ( Netzbetreiber ) Kunde und spuckt Blut. Seine selbstgebaute PV-Anlage ist immer noch nicht im Betrieb, weil im die Einspeisevergütung zu wenig ist.
Unsere Jahresabrechnung für 2021 sieht so aus, das wir 1. weniger aus dem Netz gezogen haben 2. eine Einspeisevergütung bekommen haben 3. unser BEV, welches ausschließlich zu Hause geladen wurde und 7.200 km damit gefahren wurden, wir unter dem Strich 200 € Stromkosten in 2021 hatten.
Wie sieht es denn mit Brandschutzvorschriften für PV-Anlagen aus? Habe gestern aus dem Bereich der Versicherungswirtschaft gehört, dass für PV-Anlagen Brandschutzvorschriften aus dem gewerblichen Bereich gelten. Also vermutlich wesentlich strengere, regelmäßige und kostenintensivere (z.B. E-Check). Und wer eine PV Anlage betreibt und einspeist ist doch gewerblich tätig oder? Wenn man dann seinen Pflichten nicht nachkommt, dürfte es im Fall eines Brandes mit der Versicherung schwierig werden.
Wie sieht es denn mit Brandschutzvorschriften für PV-Anlagen aus? Habe gestern aus dem Bereich der Versicherungswirtschaft gehört, dass für PV-Anlagen Brandschutzvorschriften aus dem gewerblichen Bereich gelten. Also vermutlich wesentlich strengere, regelmäßige und kostenintensivere (z.B. E-Check). Und wer eine PV Anlage betreibt und einspeist ist doch gewerblich tätig oder? Wenn man dann seinen Pflichten nicht nachkommt, dürfte es im Fall eines Brandes mit der Versicherung schwierig werden.
Blättere mal ca. drei Monate zurück, da haben wir das hier diskutiert. Das ist Angstmache. Und natürlich muss eine PV-Anlage wie eine Heizung oder ein Stromanschluss fachlich korrekt errichtet werden.
Unsere PV-Anlage wurde unser Gebäudeversicherung angezeigt. Es gab keine Preiserhöhung.
In dem Übergabepapieren von dem Errichter wurde der Brandschutz als sicher angegeben. Unser Netzbetreiber hat diesen bei Inbetriebname geprüft und funktionsfähig eingestuft.
Es gibt keinen regelmäßigen E-Check. Liegt ein Fehler vor, löst die Sicherung im Wechselrichter aus. Das wurde
geprüft.
Wer Strom verkauft betreibt ein Gwerbe. Die Vergütung ist ein Einkommen und muss bei der Steuererklärung angegeben werden. Gleichzeitig wird die Anlage liniar über 10 Jahre steuermindernd abgeschrieben.
Das ist für uns der Grund nach dem Ende der Abschreibung den PV-Strom zu speichern, im Haushalt/Werkstatt selbst vorranig zu nutzen.
18650 Rundzellen gibt es gut, in großer Zahl und günstig aus ,,alten'' E-Bike Akkupaketen. Dort raucht häufig in den ersten 10 Zyklen das BMS ab und da eine Instandsetzung unwirtschaftlich wäre, landen die überwiegend beim Entsorger, der sie weiterschiebt.