Anfrage: Dashcam

csteinb

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Sandero Stepway Essential 100 Eco-G
Baujahr
2020
Ich spiele mit dem Gedanken, mir eine Dashcam zuzulegen. Einmal aus Spielerei, um die Fahrten nochmal anzuschauen, aber auch, falls mal was passiert. Es geht mir nicht darum, was aufzuzeichnen, damit man dann besser da steht, sondern einfach, um die Fakten darzustellen. Wenn was passiert ist man ja im Stress und der ist ja ein Informationskiller. Da ist es vielleicht hilfreich, so was zur Verfügung zu haben. Daher wollte ich mal fragen, darf man so was überhaupt ? Ich meine, alles während einer Fahrt aufzuzeichnen. Wenn man es nicht für irgendwas verwendet, mag es kein Problem sein, aber wenn man es bei der Polizei zeigt, finden die das vielleicht nicht so lustig und man macht sich noch strafbar. Wie sieht es aus, wenn man da eine Straftat aufzeichnet ? Kann man das vor Gericht geltend machen ?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.
Es wäre vielleicht auch hilfreich zu wissen, mit welchen Geräten Ihr gute Erfahrungen gemacht habt.
 
Nach Recherce habe ich mir folgendes Fabrikat/Modell gestern bestellt "70 mai A810". Dies ist ein Xiaomi-Ableger und baut seit 2016 Dashcams. Nach Montage/Inbetriebnahme und ersten Erfahrungen kann ich hier posten wie ich mit dem Gerät zufrieden bin.
 
Daher wollte ich mal fragen, darf man so was überhaupt ? Ich meine, alles während einer Fahrt aufzuzeichnen. Wenn man es nicht für irgendwas verwendet, mag es kein Problem sein, aber wenn man es bei der Polizei zeigt, finden die das vielleicht nicht so lustig und man macht sich noch strafbar. Wie sieht es aus, wenn man da eine Straftat aufzeichnet ? Kann man das vor Gericht geltend machen ?
Ja und Nein, das darf man, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen...
...hier gibt es dazu schon einige Threads zum Thema "Dashcam" und im Netz findet sich auch bestimmt viel dazu.

Aber schön, dass du dir auch darüber Gedanken machst, das ist hier im Forum leider etwas verpönt und das Thema Datenschutz wird als lästig angesehen.

Les dir das mal die Infos vom ADAC durch, da steht alles wichtig drin und ist relativ aktuell:
Dashcams: Was erlaubt ist und was nicht

Ich versuche es mal verkürzt darzustellen:
Prinzipiell verbiete das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" das Aufnahmen von anderen Personen (bzw. auch Nummernschilder) ohne diese zu fragen. Es gibt aber Ausnahmen, wenn du einen berichtigen Anlass hast, wie einen Unfall zum Beispiel, etc. dann darfst du diese Aufnahme auch vor Gericht verwenden. Aber Vorsicht, das wahllos Aufnehmen von Verkehrsverstößen - um diese zur Anzeige - zu bringen ist damit nicht gedeckt, da wiegt der Datenschutz wieder höher.

Eine Dashcam zeichnet zwar immer auf, löscht aber auch direkt die Daten wieder (so sollte die Dashcam eingestellt sein). Nur bei einem Unfall wird dann dauerhaft aufgezeichnet (also dann hast du auch die Sekunden davor).

Zwar zeichen einige Benutzer auch unerlaubter Weise permanent auf, wobei ich mir die Frage stellen, was das bringen soll, wenn man es eh nicht vor Gericht verwenden kann.

Das Aufzeichnen im ruhenden Verkehr ist überings komplett verboten, es sei denn es ist auf dem eigenen Grundstück und die Kamera erfasst nur diesen Bereich.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Ich wollte interessehalber meine Tour mal aufzeichnen und dann im Schnelldurchlauf nachvollziehen wollen.
Außerdem wäre interessant zu wissen, wie die Dashcam eigentlich mitkriegen will, dass gerade ein Unfall stattfindet.
Hintergrund: Bei einem Autobahnunfall im Stau wechselte ich blinkend die Spur, vergaß aber den Schulterblick und mir fuhr seitlich vorn ein VW Bus ran. Kotflügel kaputt und Scheinwerferverstellung hatte was abgekriegt. Reparatur in Vertragswerkstatt kostete 3000€. Vollkasko Versicherung hat natürlich gezahlt, aber hintenrum habe ich es über die erhöhten Beiträge bestimmt zu einem Teil wieder zurück gezahlt.
Ich hätte im Nachhinein gern gesehen, was da ganz genau passiert ist.
 
Außerdem wäre interessant zu wissen, wie die Dashcam eigentlich mitkriegen will, dass gerade ein Unfall stattfindet.
Über den G Sensor. Also ein Erschütterungs/Lage/Bewegungssensor welchen man auch in der Sensibilität einstellen kann im Normalfall.

Im übrigen wäre so eine Videoaufzeichnung per Gesetzgeber und der ach sooo tollen Dsvgo nicht zulässig. Du könntest ja unbeschadete dritte mit aufnehmen die das nicht wollen. Würdest du das natürlich mit dem Handy machen wäre es gesetzeskonform solange du nicht die Veröffentlichungsabsicht hast. Aber wir wollen ja keine Grundsatzdiskussion Starten und die DSVGO Hochpreisen :p
 
Außerdem wäre interessant zu wissen, wie die Dashcam eigentlich mitkriegen will, dass gerade ein Unfall stattfindet.
Eine Dashcam zeichnet kontinuierlich auf. Die kurzen Videosequenzen werden - je nach Größe der Speicherkarte - dann auch immer wieder überschrieben.
Erst der von @Unknown_us3r_LE bereits erwähnte G-Sensor - auch Beschleunigungssensor genannt - sorgt für eine dauerhafte Sicherung des Videos.
Die Kamera schaut also nicht in die Zukunft und speichert erst bei einem Ereignis.
 
Ich wollte interessehalber meine Tour mal aufzeichnen und dann im Schnelldurchlauf nachvollziehen wollen.
Auch so, Zeitraffer. Das kannst du auch mit einem Smartphone machen, die Qualität dürfte wesentlich besser sein...
...und wo kein Kläger da kein Richter.

Wenn es für dich privat ist und du es nirgendwo hochlädst, spielt es eh keine große Rolle...


Ich hätte im Nachhinein gern gesehen, was da ganz genau passiert ist.
Genau dafür wäre natürlich eine Dashcam gut...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Mir fiel noch ein, dass bei einem kleinen Unfall wie dem, der mir passiert ist, der G-Sensor wohl nichts gebracht hätte, da der Unfall praktisch bei Schrittgeschwindigkeit passiert ist. Der VW Bus ist praktisch einfach weiter geradeaus gefahren, als ich in seine Spur wollte und hat den Kotflügel eingedrückt.
 
Ich denke du hast alle Informationen die du brauchst, mach daraus was du für richtig findest...
 
Man kann bei den meisten guten Dashcams einen Knopf entsprechend drücken. Es wird dann der Moment und einige Sekunden vorher auch aufgenommen egal ob da der Gyro ausgelöst hat. Ich habe mir auch eine 70Mai in den BMW eingebaut. Anlass war das meiner Frau beim rangieren ein Verkehrsbus drauf gefahren ist ohne es zu merken. Zum Glück saß sie noch im Auto. Ich habe das ganze hauptsächlich zur Parküberwachung angeschafft.
 
Hintergrund: Bei einem Autobahnunfall im Stau wechselte ich blinkend die Spur, vergaß aber den Schulterblick und mir fuhr seitlich vorn ein VW Bus ran.
Du hast die Spur gewechselt, Du hast die Sorgfaltspflicht. Du bist dem VW in den Weg gefahren, nicht andersrum. Ein Blinker setzt kein automatisches Vorfahrtsrecht.

Eine Dashcams kann Dir helfen deine berechtigten Ansprüche gegenüber Dritten nachzuweisen.

Für dich i.d.R. nachteilig ist die Nutzung in überwachender Funktion, weder die Kontrolle ob Dritte eine rote Ampel überfahren noch bspw. das Ausbremsmanöver Dritter auf der Autobahn zu dokumentieren und als unbeteiligter zur Anzeige zu bringen gehört zu deinen Aufgaben als Verkehrsteilnehmer.
Der Gegner deiner Anzeige kann das erfolgreich mit einer Gegenanzeige bezüglich Datenschutz beantworten, aktuell 200€ + Gebühren zu deinen Lasten.

Erst wenn Du direkter Geschädigter bist, kann Dir eine Dashcam Aufnahme helfen, diese sollte aber situationsbedingt ausgelöst sein.

Die Auslösung der Aufzeichnung geschieht über Beschleunigungssensoren und/oder Auswertung der Bildinhalte.
Ebenso manuelle Auslösung per Sprachbefehl oder Taster.

Die Nutzung einer Dashcam innerhalb dieser Bedingungen ist empfehlenswert.
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Ich habe das ganze hauptsächlich zur Parküberwachung angeschafft.
Die anlasslose Aufzeichnung, auch auf Verdacht im öffentlichen Raum ist rechtlich nicht zulässig.
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Zuletzt bearbeitet:
"Eine Dashcams kann Dir helfen deine berechtigten Ansprüche gegenüber Dritten nachzuweisen."

Ja, oder auch um als "Amtshilfe" belastendes Material gegen einen selbst zu sammeln und zur Verfügung zu stellen.
 
="elpege, post: 1154451, member: 13156"

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Die anlasslose Aufzeichnung, auch auf Verdacht im öffentlichen Raum ist rechtlich nicht zulässig.
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[/QUOTE]

Ich würde es nicht anlasslos aufnehmen nennen wenn jemand gegen das Auto fährt und davon ein Video gespeichert wird. Es wird nur gespeichert wenn's kracht oder je nach Einstellung jemand vor dem Auto herum hampelt das ist Ki basierend. Das ganze bleibt so eingestellt und wird natürlich nur verwendet wenn es um Fahrerflucht geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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