J
joggerkiter
... Trotzdem ist und bleibt deine Aussage falsch und kann Anhänger-Kupplungs-Neulinge verunsichern, das muss ja nicht sein.
... anbei für ihre Kenntnis und wenn auch sehr unglaubwürdig für ihren HU-Prüfer. Von daher empfiehlt es sich auch nicht, zutreffende Aussagen als falsch zu betilteln, weil gerade dies nicht nur Neulinge verunsichert:Dann sah er wahrscheinlich beschädigt aus. Ich fahre inzwischen das sechste Fahrzeug mit AHK und es wurde noch bei keinem Fahrzeug je die Elektrik oder sonstiges an der Kupplung vom TÜV geprüft. Sollte das zur Prüfpflicht des TÜVs gehören wissen meine Prüfer das halt alle nicht.
Quelle Brink AHK
Gesetzliche Bestimmungen rund um Anhängerkupplungen und das Ziehen von Objekten
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: