Autogasfahrzeuge im Parkhaus

Du wirfst öffentliche Einrichtungen mit privaten Einrichtungen durcheinander.
Wenn ich eine TG baue in der meine Mieter und deren Besucher parken können, oder eine Hotel-TG betreibe, kann ich auch durchsetzen, dass alle grünen Autos draussen bleiben.
 
Prinzipiell richtig Hopper, aber über sowas können Gerichte Einzelfallentscheidungen und Streitfälle v.wg. Zumutbarkeit usw sich mit beschäftigen.... und ob Elektroautos ungefährlicher in ner Sammelgarage sind?
 
Sicherheit geht vor Eigennutz! Ergo der Besitzer des Eigentums darf sehr wohl bestimmen was Gäste tun dürfen oder unterlassen sollen. Bei einer privaten TG, die nur einem exklusiven Kreis an Nutzern zu steht - dazu zählt eine Eigentümergemeinschaft in einem Wohnblock z. B. - gilt das Hausrecht.
Und wenn da ein Schild steht "Nicht für LPG Fahtzeuge", dann ist das so. WEIL der Eigentümer haftet nämlich für Schäden am Bau, wenn seine Räumlichkeiten keine ausreichende Zwangsbelüfung haben bei einer Gasexplosion.
Er kann dann nachträglich dich als Autobesitzer belangen.
Anders sieht es bei Parkgaragen die für Jedermann benutzt werden können aus, um zum Beispiel in der Innenstadt einkaufen zu gehen. Hier gilt zwar auch immer Hausrecht, aber gleichzeitig greift auch das öffentliche Interesse in das Eigentumsrecht mit ein. Und weil dem so ist, sind dann die Auflagen für den Brandschutz etc. weit höher!!! Und da kann dann das LPG Auto gefahrlos parken.

Fakt ist, es sollte ausgeschildert sein, wenn keine Gasautos willkommen sind, damit auch Besucher bescheid wissen.
 
Richtig, Sprinkleranlage usw.
Bei Sammelgaragen in Stadthäusern wo Türen dauernd manipuliert werden und Autos mit selbst reingepfuschter Venturi-Bombollaka neben Reifenstapeln und sonst was abgestellt werden haste den halben Wohnblock gleich mit Rauchvergiftung oder schlimmerem.
 
Sobald das Teil auch nur einen halb öffentlichen Charakter hat, sind diese Vorgaben nichtig. Wer es nicht akzeptieren will, kann es gerne auf seine Kosten gerichtlich reingewürgt bekommen.
Ich spare mir hier die Arbeit, da es mich nicht betrifft.
 
Sobald das Teil auch nur einen halb öffentlichen Charakter hat, sind diese Vorgaben nichtig.
Ich weiss, das es OT ist, aber ich kann das so nicht stehenlassen.
Wenn ich als Eigentümer keine speziellen Regelungen im Rahmen meines Hausrechtes treffe, gelten immer die gesetzlichen Vorgaben.
Ergebnis: Wenn ich als Eigentümer einer Tiefgarage / eines Parkhauses keine speziellen Regelungen treffen, gelten immer die gesetzlichen Regelungen und ich kann dort mit einem Gasfahrzeug parken.

Das hat mit halböffentlich oder was auch immer nix zu tun. So, dass war mein letzter Senf dazu.
 
Ich sage immer was der andere nicht weiß macht mich nicht heiß …., wenn man nur zum Einkaufen in irgend ein Parkhaus fährt und dort ein Einfahrtverbot für Gasfahrzeuge besteht fahre ich trotzdem rein, sieht man mein Auto an das es ein Gaser ist …, NEIN ! und die par Minuten, Stunden die ich da stehe…, und was soll da passieren bei einem Original Gaseinbau vom Werk…!
 
Ich sage immer was der andere nicht weiß macht mich nicht heiß …., wenn man nur zum Einkaufen in irgend ein Parkhaus fährt und dort ein Einfahrtverbot für Gasfahrzeuge besteht fahre ich trotzdem rein, sieht man mein Auto an das es ein Gaser ist …, NEIN ! und die par Minuten, Stunden die ich da stehe…, und was soll da passieren bei einem Original Gaseinbau vom Werk…!
Technik ist Technik und die kann immer mal versagen. Im Schadensfall hilft Dir dann aber auch keine Ausrede - es war Vorsatz. Dann ist Deine Haftpflicht fein raus aus dem Bezahlvorgang...
 
Den “Vorsatz“ müssen Sie mir erstmal beweisen, ich kann das Schild ja nicht gesehen haben…., und ein guter Anwalt holt dich dann sicher raus aus der Sache, auch auf den Hinweis das es gesetzlich erlaubt ist mit Gasfahrzeugen in Parkhäuser zu fahren…
 
@Shelter84, bei einem Rechtsstreit ist es wie auf hoher See, glauben allein genügt dort nicht. Und so ein Gastank ist nun mal im Fall der Undichtheit im Gebäude weitaus gefährlicher als Benzin/Diesel.
Und '..nicht gesehen..' ist fraglich, denn "Unwissendheit" schützt auch nicht vor Strafe. Sonst kann jeder Mörder auch sagen das er nicht wußte das Mord strafbar ist....
 
ich kann das Schild ja nicht gesehen haben….
Du bist vor einfahrt in ein Parkhaus verpflichtet, dich mit den dort geltenden Vorschriften vertraut zu machen. Das gilt für öffentliche und auch privat betriebene Parkhäuser/Tiefgaragen.
Einzige Bedingung für den Betreiber ist, dass die Bedingungen offen aushängen.
Das Gleiche gilt bei neu eingeführten Verkehrszeichen. Nur weil Du es nicht aus der Fahrschule kennst, verliert es noch lange nicht seine Gültigkeit.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dann ist Deine Haftpflicht fein raus aus dem Bezahlvorgang...
Das hatten wir doch schon öfters. Die Haftpflicht zahlt IMMER. Dass Du dann im Nachhinein in regress genommen werden kannst steht auf einem anderen Blatt.
 
Denke daran, dass LPG - Fahrzeuge in keine Tiefgarage bzw. Tiefparkhäuser hinein dürfen!

Folgebeiträge in das passende Thema verschoben.
So ein kleiner (nicht ganz richtiger) Kommentar, und schon explodiert der Faden. :D
  • Solltest du in Deutschland leben ist die Antwort von @Corax richtig.
  • Solltest du aus Österreich sein, sieht es etwas anders aus. Hier hatte ich mal einen Faden dazu gestartet.
 
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